Greenhouse Patent

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Es hat sich herausgestellt, dass die Beabstandung der Bepflanzungsgefäße von drei bis vier Metern optimal für ein schnelles Wachstum bei der Verwendung von schnell wachsenden Rankpflanzen wie Efeu und Wein ist. Die vier Meter werden innerhalb eines Jahres überbrückt, sodass bereits nach dem ersten Jahr eine erkennbare Begrünung erfolgt ist. 5 Diese Abstände werden insbesondere in Kombination mit Bepflanzungsgefäßen von einer Mindestgröße von 50 cm x 50 cm x 50 cm erreicht. Besonders bevorzugt weisen die Bepflanzungsgefäße eine Größe von 60 cm x 60 cm x 60 cm. Besonders bevorzugt sind auf zumindest dem untersten Stock des 10 Wandbegrünungssystems keine Rankhilfen und damit auch keine Pflanzen angeordnet. Mit anderen Worten sind die ersten Bepflanzungsgefäße ab dem ersten Stock an dem Wandbegrünungssystem angeordnet. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das Wandbegrünungssystem eine Vielzahl von Modulen auf, die an der statischen Trägervorrichtung befestigt sind. 15 Insbesondere sind die Module ausschließlich mittels der statischen Trägervorrichtung statisch getragen. Dabei weisen die Vielzahl von Module, zumindest folgende Module auf: Beschattungsmodul, Solarpanelmodul, Sprinklermodul, Lademodul, Nottreppenmodul, Schneidrobotermodul, Bilderfassungsmodul, Beleuchtungsmodul und Sicherheitsmodul. Dass die Module ausschließlich mittels der statischen Trägervorrichtung statisch getragen 20 sind, bedeutet, dass diese keine zusätzlichen externen Abstützungen benötigen. Die Module sind über Befestigungen bzw. Aufnahmen modular an der statischen Trägervorrichtung befestigbar. Insbesondere sind die Module an der wandfernen Trägerebene befestigbar. Ganz allgemein sind die Module flexibel anbringbar und ermöglichen eine individuelle Anpassung des Wandbegrünungssystems an spezifische 25 funktionale Erfordernisse. Jedes Modul erfüllt hierbei eine spezifische Aufgabe, die die Effizienz, Wartung oder zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten des Wandbegrünungssystems optimiert.

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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