Greenhouse Patent

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an der Öffnung des Innenbehälters ein rohrförmiger Flansch ausgebildet, in den der Überlaufauslass steckbar ist. Der obere Bereich des Überlaufauslasses ist vorzugsweise mittels einer Abdeckeinrichtung abdeckbar, sodass kein Material von dem Innenbehälter in den Überlaufauslass fällt und diesen blockiert. So kann ein Eintrag von Feststoffen aus dem 5 Innenbehälter verhindert werden. Unterhalb der Auslassöffnung des Außenbehälters kann der Außenbehälter vorzugsweise einen insbesondere rohrförmigen Ablauf aufweisen. Besonders bevorzugt erstreckt sich der Überlaufauslass bis in den Ablauf hinein. Somit erstreckt sich der Überlaufauslass durch die 10 Auslassöffnung des Außenbehälters hindurch. Alternativ wäre es auch denkbar, dass sich der Überlaufauslass nur in den Außenbehälter hinein und nicht durch die Auslassöffnung des Außenbehälters hindurch erstreckt. Wenn sich der Überlaufauslass durch die Auslassöffnung des Außenbehälters hindurch erstreckt, ist der Überlaufauslass derart beabstandet zu der Auslassöffnung des 15 Außenbehälters angeordnet, dass sich in dem Außenbehälter befindendes Wasser durch die Auslassöffnung ausleiten lässt. Mit anderen Worten ist die Auslassöffnung des Außenbehälters also sowohl dazu geeignet, Wasser aus dem Außenbehälter auszulassen, als auch durch den Überlaufauslass eingebrachtes Wasser auszulassen. Auch wenn der Außenbehälter nicht Teil des Gefäßwasserreservoirs für das 20 Bepflanzungsgefäß ist, kann sich im Außenbehälter Kondenswasser bilden. Dieses Kondenswasser muss aus dem Außenbehälter abgeführt werden. Die Abführung wird durch die Auslassöffnung sichergestellt. Vorzugsweise schließt der Außenbehälter bis auf die Auslassöffnung dicht ab. Ebenso schließt vorzugsweise der Zwischenbehälter bis auf den Überlaufauslass und den 25 gesteuerten Auslass dicht ab. Der Überlaufauslass erstreckt sich in den Innenbehälter in das Kapillarmaterial hinein.

102462 – DE1 FMO 17. April 2025

Keller Schneider

Patent- und Markenanwälte

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