neocube Montageanleitung P30
ANFORDERUNGEN AN DIE AUFSTELLUNG
2. Grundsätzliche Anforderung an die Installation Bei Installation, Anschluss und Betrieb der neocube Feuerstätte sind alle relevanten nationalen und europäischen Normen sowie örtlichen Vorschriften (DIN, DIN EN, Landesbauverordnungen, Feuerungsverordnungen, etc.) zu be achten und anzuwenden! Die folgenden relevanten Regelungen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit angeführt.
FeuVo
Feuerungsverordnung des entsprechenden Bundeslandes Landesbauordnung bzw. Brandschutzvorschriften Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (Schweiz)
LBO VKF LRV
Luftreinhalte-Verordnung (Schweiz)
1. BlmschV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungs-bauhandwerks (ZVSHK)
TROL
DIN 1298 /EN 1856
Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen Kaminöfen/ Raumheizer für Festbrennstoffe
DIN EN 13240
DIN 18896
Feuerstätten für feste Brennstoffe. Technische Regeln für die Installation und Betrieb
DIN EN 13384 DIN 18160-1/2
Abgasanlagen Berechnungsverfahren Abgasanlagen/ Hausschornsteine
DIN 4751 /DIN EN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
VDI 2035 Art. 15a
Wasseraufbereitung für Heizungsanlagen
B-VG (Österreich)
Feuerstätten dürfen nur in Räumen und an Stellen aufgestellt werden, bei denen nach Lage, baulichen Umständen und Nutzungsart keine Gefahren entstehen. Die Grundfläche des Aufstellraumes muss so gestaltet und groß sein, dass die Feuerstätte ordnungsgemäß und bestimmungsgemäß betrieben werden kann.
2.1 Grundsätzliche Anforderung an die Montage Die Aufstellung und Installation Ihrer neocube Feuerstätte hat durch einen Fachmann zu erfolgen. Vor dem Aufstel len und der Installation Ihrer neocube Feuerstätte ist ein Gespräch mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornstein fegermeister zu führen, um die Eignung der Schornsteinanlage und des Aufstellortes sowie ggf. weitere Fragen zu klären.
neocube P30 Betriebs- und Montageanleitung
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