Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 11 Proj.Nr.: 07069.03

3.2.3. Abschätzung der durch Umgebungslärm Belasteten Mit der „Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Um- gebungslärm" (VBEB, [19]) können Informationen über die Zahl der lärmbelasteten Men- schen sowie die lärmbelasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser abge- schätzt werden. Nach der 34. BImSchV [3] sind nach der Erstellung der Lärmkartierung die Ergebnisse in tabellarischer Form für jede Lärmart getrennt gemäß den in Tabelle 2 angegebenen Isophonen-Bändern (§ 4 der 34. BImSchV) anzugeben. Dass es sich bei diesen Angaben lediglich um eine Abschätzung handelt, wird zudem durch die Forderung des § 4 (5) der 34. BImSchV deutlich, denn danach sollen die Zah- lenangaben der belasteten Menschen auf die nächsten Hunderterstellen auf- bzw. abge- rundet werden.

Tabelle 2: Angabe Isophonen-Bänder der Lärmindizes gemäß VBEB [19]

Lärmindex L DEN

Lärmindex L Night 50 ≤ L Night < 55 dB(A) 55 ≤ L Night < 60 dB(A) 60 ≤ L Night < 65 dB(A) 65 ≤ L Night < 70 dB(A)

55 ≤ L DEN < 60 dB(A) 60 ≤ L DEN < 65 dB(A) 65 ≤ L DEN < 70 dB(A) 70 ≤ L DEN < 75 dB(A)

70 dB(A) ≤ L Night

75 dB(A) ≤ L DEN

3.3. Lärmaktionsplanung 3.3.1. Ziele und Vorgehensweise

Das Aufstellen von Lärmaktionsplänen verfolgt in erster Linie mit dem Ziel, die Gesundheit der Menschen zu schützen. Dabei geht es um die langfristige Steigerung der Wohnquali- tät in Hinblick auf die im Allgemeinen ansteigende Lärmbelastungen durch Verkehr, Häfen und Industrie. Hierzu gehören auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien und die Steigerung der touristischen Attraktivität durch den Schutz ruhiger Gebiete. Die Lärmaktionsplanung ist ein Instrument, das die Erkenntnisse und Belange verschie- dener Planungen vereinen, darstellen und bewerten kann. Bei der Aufstellung der Lärm- aktionsplanung ist zu differenzieren zwischen einem umfangreichen Lärmaktionsplan und einem Lärmaktionsplan auf Grundlage eines Musterlärmaktionsplanes [14]. In Gemeinden und Städten ohne relevante Lärmbelästigungen reicht die Aufstellung eines Musterlärmaktionsplanes aus, in anderen Gemeinden dient dieser lediglich als Meldung der zusammengefassten Ergebnisse des Lärmaktionsplanes. Grundlegender Unterschied ist, dass für einen umfangreichen Lärmaktionsplan, zur rechnerischen Überprüfung lärm- mindernder Maßnahmen, Lärmkarten für einen Prognose-Nullfall erstellt werden. In Ge- meinden ohne relevante Lärmbelästigung geschieht dies nicht.

L AIR M CONSULT GmbH

20. November 2014

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gedruckt: 20. November 2014

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