Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 26 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Folgendes ist festzustellen:  für die Straßenabschnitte der Autobahn A7 wurden die Verkehrsbelastungen aus der Planfeststellung zum Ausbau der A7 [29] entnommen;  für die Straßenabschnitte der Hamburger Straße wurden die Verkehrsbelastungen einer Verkehrserhebung aus dem Jahr 2011 [28]. Für die Bereiche in denen sich Ab- nahmen darstellen wurde zur sicheren Seite von einer Stagnation ausgegangen.  Für die Straßenabschnitte der Norderstedter Straße zwischen der Schleswig- Holstein-Straße und dem Kiefernweg wurden die Verkehrsbelastungen einer aktuel- len Verkehrserhebung aus dem Jahr 2013 [33] entnommen und mit einer allgemeinen Verkehrssteigerung von 0,5 % pro Jahr auf den Prognose-Horizont 2018 hochge- rechnet.  für die Straßenabschnitten für die keine aktuellen Verkehrserhebungen vorlagen, wurde die Analysezahlen aus dem Jahr 2005 aus dem Verkehrsentwicklungsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg verwendet und mit dem gleichen Ansatz von 0,5 % Ver- kehrssteigerung pro Jahr auf das Jahr 2018 hochgerechnet;  für die Straßenabschnitte, für die sich Abnahmen darstellen wurde, zur sicheren Sei- te, von einer Stagnation der Verkehre ausgegangen; Insbesondere durch das veränderte / erweiterte Straßennetz kann sich die Lärmsituation im Vergleich zur 1. Stufe der Lärmaktionsplanung verändert darstellen. 5.1. Allgemeines Grundlage für die Einschätzung der Lärmsituation sind in der Regel die Ergebnisse vo- rangegangener Untersuchungen und die Berechnungen, die im Rahmen der Lärmminde- rungsplanungen erstellt wurden. Um in der Lärmaktionsplanung bereits absehbare Ent- wicklungen miteinbeziehen zu können, werden zunächst Lärmkarten für den Prognose- Nullfall 2018 erstellt und Belastetenzahlen abgeschätzt. Die emissionsseitigen Eingangs- daten hierfür sind in Abschnitt 4.2 bzw. Anlage A 2 zusammengestellt, die immissionssei- tigen Randbedingungen finden sich in nachfolgendem Abschnitt 5.2 gemäß der Übersicht in Abschnitt 2.3. Aus den Emissionspegeln errechnen sich an den Gebäudefassaden Im- missionspegel über die Lärmindizes L DEN und L Night . Einfluss nehmen hier insbesondere die Nähe der Emissionsquelle zur Bebauung und die Situation für die Schallausbreitung (z.B. Abschirmungen). Die Lärmkarten für den Prognose-Nullfall sind in Anlage A 4 einsehbar, die Abschätzun- gen der Belastetenzahlen findet sich in Abschnitt 5.3. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgte im Rahmen der 2. Stufe der Lärmaktions- planung mit Hilfe des EDV-Programms CadnaA [21] auf Grundlage der Rechenregeln der VBUS [17]. Die Immissionsorthöhe beträgt sowohl in den Lärmkarten als auch bei den 5. Einschätzung der Lärmsituation „Straße“

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20. November 2014

L AIR M CONSULT GmbH gedruckt: 20. November 2014

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