Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 36 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sind gemäß Tabelle 14 in der Analyse 2011 gesetz- mäßig gerundet insgesamt 180 Menschen für den Lärmindex L DEN als belastet abge- schätzt worden, für den Lärmindex L Night sind es 110 Menschen. Dies sagt jedoch nicht aus, dass die Belastungen im L DEN grundsätzlich höher sind, sondern es sind die Belas- tungen in den einzelnen Isophonen-Bändern zu bewerten. Grundsätzlich ist diese Ein- schätzung zur Abgrenzung Belästigung / Belastung / hohe Belastung / sehr hohe Belas- tung individuell vorzunehmen, es wird sich jedoch an einem Leitfaden zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie [13] orientiert. Danach lässt sich folgendes Aussagen:  Lärmindex L DEN : Von den Belasteten liegt kein Mensch im Bereich L DEN Bereich der hohen Belastung; Belastete im Isophonen-Band L DEN ≥ 70 dB(A) werden zudem als sehr hoch belastet eingestuft, was in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg ebenfalls keinen Menschen betrifft.  Lärmindex L Night : Hinsichtlich des Lärmindex L Night wurden 10 Menschen als hoch belastet abgeschätzt, davon keine Menschen als sehr hoch belastet. Aus diesem Grund ist der Lärmindex L Night maßgebend zur Findung von Lärmkonflikten. Zusätzlich ist aber auch der Bereich der Belästigung / Belastung zu betrachten (L DEN ≥ 65 dB(A), L Night ≥ 55 dB(A)), insbesondere in den nachfolgenden Stufen der Lärmaktions- planung. Über das gesamte Gemeindegebiet gesehen werden hinsichtlich des Lärmindex L DEN etwa 1 % und hinsichtlich des Lärmindex L Night etwa 0,5 % aller Einwohner als Belas- tete abgeschätzt. Als belastete Flächen (L DEN ≥ 55 dB(A)) wurden etwa 2 % der Gemein- defläche abgeschätzt. 6.3. Definition der Bereiche mit Lärmkonflikten Zur Definition der Bereiche mit Lärmkonflikten gibt es keine Auslöseschwellen, sondern es soll individuell entschieden werden, ab wann ein Bereich als solcher definiert wird. Grund- sätzlich ist das Ziel der Lärmaktionsplanung, in Anlehnung an Tabelle 3, die Bereiche mit hohen und sehr hohen Belastungen zu entlasten. Gemäß den Ergebnissen und Einschät- zungen der Belastetenzahlen in Abschnitt 6.2 sind für die Analyse 2011 hoch belastete Menschen abgeschätzt worden. In diesem Schritt soll aufgezeigt werden, in welchen Be- reichen diese Einwohner der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wohnen. Somit werden in dieser Stufe der Lärmaktionsplanung gemäß den Kriterien in Tabelle 13 die Bereiche näher betrachtet, in denen für Wohngebäude Fassadenpegel mit Lärmindi- zes L DEN ≥ 65 dB(A) / L Night ≥ 55 dB(A) abgeschätzt wurden. Hohe Belastungen liegen demnach im Bereich der Wohnbebauung Am Burgwall / Rostocker Straße sowie Amselstraße. Dies betrifft somit einen Bereich nördlich des Bahnhofes Ulzburg Süd sowie einen Bereich auf gleicher Höhe mit dem Bahnhof. ≥ 65 dB(A), hier beginnt der

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20. November 2014

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