Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 41 Proj.Nr.: 07069.03

7.3. Rechnerische Überprüfung der Maßnahmenvorschläge 7.3.1. Allgemeines Die in vorhergehender Tabelle 16 und Tabelle 17 aufgeführten Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung aus der 2. Stufe können teilweise ergänzend mit einer Berechnung, inwieweit diese die Belastetenzahlen minimieren könnten, bewertet werden. Eine Zu- sammenstellung, welche Eingangsdaten für die ausgewählten Prognose-Planfälle gegen- über dem Prognose-Nullfall geändert wurden und wie sich dies auf die Emissionspegel auswirkt, enthält die Anlage A 3.2 Zur Einschätzung der aufgeführten Tabellen ist darauf hinzuweisen, dass die Belasteten durch eine Maßnahme sowohl innerhalb eines Isophonen-Bandes (hier 5 dB(A) - Schritte) entlastetet werden können, als auch durch eine Entlastung von einem Isophonen-Band in die darunter liegenden verschoben werden können. Nachfolgende Tabelle 18 soll dies bespielhaft für das Errichten einer Lärmschutzwand verdeutlichen. Eine solche Anlage zielt auf die Reduzierung der sehr hoch belasteten Personen ab, so dass diese entlastet werden (in die unteren Isophonen-Bänder verschoben). In den unteren Bereichen wirkt diese nicht. Tabelle 18: Beispiel Reduzierung / Verschiebung Belastete mit einer Lärmschutzwand Sp 1 2 3 4 5

Vergleich der belasteten Menschen ohne / mit Maßnahme Belastete Lärmindex L DEN

Höhe der Belastung

Ze

von bis

dB(A)

Ohne 2.000

Mit

Veränderung

1 55 60

2.050

2%

2 60 65

500

530

6%

3 65 70

100

60

-40%

4 70 75

50

10

-80%

5 75

10

0

-100%

Summe

2.660

2.650

-0,4%

6

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20. November 2014

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gedruckt: 20. November 2014

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