Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 44 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

7.3.1.2. Prüfung 02: 30 km/h zul Höchstgeschwindigkeit auf Teilabschnitten der Hamburger Straße (Landesstraße L326) NACHTS Dieser Maßnahmenvorschlag sieht vor, auf der Hamburger Straße eine zulässige Höchst- geschwindigkeit von 30 km/h für den Nachtzeitraum für die Abschnitte anzuordnen, an denen gemäß Abschnitt 5.4 hohe Belastungen vorliegen, um dies argumentativ nutzen zu können. Dies betrifft mehrere Abschnitte zwischen dem südlichen Ortsteingang und der Ulzburger Straße im Norden (vergleiche Abbildung 1). Zu dieser Maßnahme ist entschei- dend die Tatsache zu betrachten, dass es sich um eine Landesstraße handelt und Stra- ßen des übergeordneten Verkehrs grundsätzlich der Abwicklung von Verkehren dienen. Dieser Aspekt ist auch in den nachfolgenden Prüfungen zu beachten. Eine rechtliche Um- setzbarkeit dieser Maßnahme für den gesamten Straßenzug kann daher nicht pauschal in Aussicht gestellt werden. In nachfolgender Tabelle sind die Auswirkungen dieser Maßnahme dargestellt, betrachtet wird dabei ein großräumlicher Bereich um die Straßenabschnitte, die durch diesen Maß- nahmenvorschlag eine Veränderung erfahren. Tabelle 21: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.6 auf Belastetenzahlen der Bebauung im Bereich Hamburger Straße

Sp 1

2

3

4

5

6

7

8

Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 02 Teilgebiet L DEN Teilgebiet L Night

Höhe der Belastung

Ze

von bis

dB(A)

Ohne

Mit

Veränderung Ohne

Mit

Veränderung

1 50 55

-

-

-

342

324

-5%

2 55 60

198

228

15% 280

133

-53%

3 60 65

337

341

1%

12

1

-90%

4 65 70

275

227

-17%

0

0

0%

5 70 (75)

12

7

-44%

0

0

0%

6 (75)

0

0

0%

-

-

-

Summe

822

803

-2,4% 634

457

-27,9%

7

Betrachtet wurden die Auswirkungen großräumlich um die betreffenden Straßenabschnit- te. Die Tabelle zeigt, dass die sehr hohen Belastungen (Zeile 5 L DEN / Zeile 3 L Night ) durch diese Maßnahme im Nachtzeitraum eliminiert werden. Zudem würden im Nachtzeitraum die Belasteten im hohen Bereich abschätzungsgemäß halbiert werden. Demgegenüber sind auch im Lärmindex L DEN in den sehr hohen / hohen Bereichen erhebliche Reduzie- rungen abgeschätzt worden. Aus schalltechnischer Sicht ist die Maßnahme zu empfehlen, jedoch ist die Umsetzung abhängig von der Einschätzung des Baulastträgers. Einen Rechtsanspruch auf Lärm- schutzmaßnahmen an bestehenden Straßen besteht nicht. Ansatzpunkte zur Durchset-

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20. November 2014

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