Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 46 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Aus schalltechnischer Sicht ist die Maßnahme zu empfehlen, jedoch ist die Umsetzung abhängig von der Einschätzung des Baulastträgers. Einen Rechtsanspruch auf Lärm- schutzmaßnahmen an bestehenden Straßen besteht nicht. Ansatzpunkte zur Durchset- zung sind die Ausführungen des § 45 der Straßenverkehrsordnung sowie die Lärmschutz- richtlinien StV (vergleiche Abschnitt 3.3.2.2). Im Bereich zwischen der Schleswig-Holstein-Straße und dem Kieferweg ist eine einfache- re Durchsetzbarkeit gegeben, da die Norderstedter Straße in diesem Bereich eine Ge- meindestraße ist und keine Widmung einer Kreis- oder Landesstraße hat. Entsprechend der Prüfung 02 wurde auch hier zur Abschätzung der Belasteten lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit angesetzt. 7.3.1.4. Prüfung 04: LKW Durchfahrtsverbot auf der Norderstedter Straße im Be- reich zwischen Schleswig-Holstein-Straße und Kiefernweg (> 3,5 t) Tabelle 23: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.8 auf Belastetenzahlen der Bebauung im Bereich der Norderstedter Straße zwischen Schleswig- Holstein-Straße und Kiefernweg

Sp 1

2

3

4

5

6

7

8

Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 04

Höhe der Belastung

Ze

Teilgebiet L DEN

Teilgebiet L Night

von bis

dB(A)

Ohne

Mit

Veränderung Ohne

Mit

Veränderung

1 50 55

-

-

-

213

143

-33%

2 55 60

166

209

26%

71

4

-95%

3 60 65

193

85

-56%

0

0

0%

4 65 70

42

0

-99%

0

0

0%

5 70 (75)

0

0

0%

0

0

0%

6 (75)

0

0

0%

-

-

-

Summe

400

294

-26,5% 284

147

-48,4%

7

Ein Durchfahrtsverbot für LKW größer 3,5 t würde im Bereich zwischen der Schleswig- Holstein-Straße und dem Kiefernweg abschätzungsgemäß zu einer nahezu vollständigen Eliminierung der hoch Belasteten führen (Zeile 4 L DEN / Zeile 2 L Night ). Zusätzlich würden auch in den Isophonenbändern 60 dB(A) ≤ L DEN < 65 dB(A) / 55 dB(A) ≤ L Night < 60 die Belasteten erheblich reduziert werden. Aus schalltechnischer Sicht ist diese Maßnahme daher zu empfehlen. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der SV-Anteil (Schwerverkehrs- anteil > 3,5t) berücksichtigt wurde, wohingegen im nationalen Recht der Lkw Anteil > 2,8 t verwendet wird.

07069.03 bericht.docx

20. November 2014

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