Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 47 Proj.Nr.: 07069.03

7.3.1.5. Prüfung 05: 30 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit auf der Dorfstraße NACHTS Dieser Maßnahmenvorschlag sieht vor, für die Dorfstraße, die Geschwindigkeit für den Nachtzeitraum auf 30 km/h zu beschränken. In nachfolgender Tabelle sind die Auswirkungen dieser Maßnahme dargestellt, betrachtet wird dabei ein großräumlicher Bereich um die Straßenabschnitte, die durch diesen Maß- nahmenvorschlag eine Veränderung erfahren. Tabelle 24: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.9 auf Belastetenzahlen der Bebauung im Bereich der Dorfstraße

Sp 1

2

3

4

5

6

7

8

Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 05 Teilgebiet L DEN Teilgebiet L Night

Höhe der Belastung

Ze

von bis

dB(A)

Ohne

Mit

Veränderung Ohne

Mit

Veränderung

1 50 55

-

-

-

48

60

26%

2 55 60

26

32

21%

42

6

-86%

3 60 65

46

53

15%

0

0

0%

4 65 70

35

21

-39%

0

0

0%

5 70 (75)

0

0

0%

0

0

0%

6 (75)

0

0

0%

-

-

-

Summe

107

106

-1,1%

90

66

-26,5%

7

Durch diese Maßnahme würden die Belasteten in den hoch belasteten Bereichen im Nachtzeitraum abschätzungsgemäß nahezu eliminiert werden (Zeile 2 L Night ), aber auch im Lärmindex L DEN , über 24 - Stunden betrachtet liegt abgeschätzt eine Reduzierung der Belasteten im Bereich der hohen Belastungen vor (Zeile 4 L DEN ). Da es sich bei der Dorfstraße um eine Gemeindestraße handelt ist die Gemeinde selbst Baulastträger dieser Straße und kann somit selbständig diese Reduzierung umsetzen. Aus schalltechnischer Sicht ist diese Maßnahme zu empfehlen. Es ist hier deutlich darauf hinzuweisen, dass bei der Berechnung die zulässigen Höchst- geschwindigkeiten angesetzt werden, nicht die tatsächlich gefahrenen. Grundsätzlich kann sich die Lärmsituation somit anders darstellen und Reduzierungen der zul. Höchst- geschwindigkeiten sollten somit nicht überbewertet werden. Die Akzeptanz der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann durch begleitende Maßnah- men in Bezug auf die Straßenraumgestaltung ergänzt werden.

L AIR M CONSULT GmbH

20. November 2014

07069.03 bericht.docx

gedruckt: 20. November 2014

Made with FlippingBook Learn more on our blog