Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 57 Proj.Nr.: 07069.03

8.3. Langfristige Strategien Es ist im Interesse der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Planungen der Baulastträger für die Hauptlärmquellen zu verfolgen und zu hinterfragen. Auch die Entwicklung der Verkehrs- lärmbelastung durch die sonstigen Straßen wird durch einen Abgleich der Änderungen im Straßennetz beachtet. Hierbei soll der Lärmaktionsplan stets als Instrument dienen, Hin- weise auf bereits zuvor erkannte Lärmproblematiken geben zu können. Weiterhin wird seitens der Gemeinde auch in zukünftigen Bauleitverfahren darauf geach- tet, dass die Lärmimmissionen sowohl aus Verkehrs-, als auch Gewerbe- und Freizeitlärm mit den Wohnbebauungen verträglich sind. 8.4. Ruhige Gebiete in Henstedt-Ulzburg Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind gemäß Abschnitt 0 innerhalb des Gemeindege- bietes „ruhige Gebiete“ zu definieren, die vor einer Zunahme von Lärm zu schützen sind. Die in der Lärmaktionsplanung festgelegten ruhigen Gebiete dienen der Erholung und dem Schutz der Natur bzw. der Landschaft. Diese Gebiete sind daher in Bezug auf ihre Lärmsensitivität vor einer wahrnehmbaren Zunahme (die Wahrnehmbarkeitsschwelle liegt bei 1 dB(A)) des Umgebungslärms zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass eine Erhö- hung der Lärmindizes L DEN und L Night innerhalb der ruhigen Gebiete in Zukunft möglichst zu vermeiden ist. In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden im Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburg Ruhige Gebiete definiert die auf Grund des in der 1. Stufe der Lärmkartierung erweiterten Straßennetzes, geringfügig angepasst wurden.

9.

Formelle und finanzielle Informationen

9.1. Zuständigkeit Zuständig für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung ist: Gemeinde Henstedt-Ulzburg Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg vertreten durch Herrn Duda: volker.duda@h-u.de, Tel.: +49 4193 / 963 - 420

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20. November 2014

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gedruckt: 20. November 2014

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