Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 58 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

9.2. Mitwirkung der Öffentlichkeit In Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde zunächst eine Entwurfsfassung erstellt, die am 19. Dezember 2013 vorlag. Auf Basis dieser erfolgte das Beteiligungsverfahren. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15. Mai 2014 bis 16. Juni 2014. Parallel erfolgte die Beteiligung einer Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange. Anschließend wurden die eingegangen Stellungnahmen abgewogen und auf Basis der Anregungen eine Ände- rungsfassung erstellt. Diese wurde im zuständigen Ausschuss am 01. September 2014 öffentlich vorgestellt und diskutiert. Am 22. September wurde die Änderungsfassung be- schlossen und der Gemeindevertretung für den abschließenden Beschluss empfohlen. Dieser abschließende Beschluss der Lärmaktionsplanung der 2. Stufe durch die Gemein- devertretung erging am 18. November 2014. 9.3. Kosten für die Aufstellung und Umsetzung Für die Aufstellung und Begleitung wurden für externe Ingenieurskosten etwa 5.500 € Brutto aufgewendet. Hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen ist auf den Maßnahmenkatalog zu verweisen. 9.4. Aufstellung und Beschluss Da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, erging kein gesonderter Aufstellungsbe- schluss. 9.5. Link zum Lärmaktionsplan Nach Meldung an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räu- me (LLUR):  http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas Nach Meldung an die Europäische Union durch das LLUR:  http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/noise

Bargteheide, den 20. November 2014

(Olga Kuhl, B.Eng.)

(Dipl.-Ing. Björn Heichen)

07069.03 bericht.docx

20. November 2014

L AIR M CONSULT GmbH gedruckt: 20. November 2014

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