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BESCHAFFUNGSRECHT: DIE ANLIEGEN VON GEMEINDEN UND KMU

Der Preis ist heiss, wenn es um Beschaffungen geht Nicht nur der Preis soll bei öffentlichen Beschaffungen als Auswahlkriterium im Zentrum stehen, sondern auch andere Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Nachhaltigkeit, fordert die KMU-Wirtschaft.

Bund, Kantone und Gemeinden beschaf- fen jährlich Güter und Dienstleistungen imUmfang von rund 40 Milliarden Fran- ken, wie die Studie «Potenzial einer öko- logischen öffentlichen Beschaffung in der Schweiz» von INFRAS aufzeigt.Wäh- rend privatwirtschaftliche Institutionen in ihren Beschaffungen grundsätzlich frei sind, unterliegen öffentlich-rechtli- che Körperschaften wie Gemeinden, Städte, Kantone und der Bund den spe- zifischen Regelungen des öffentlichen

Beschaffungsrechts. Dies gilt trotz An- passungen und Verbesserungen in den letzten Jahren nach wie vor als kompli- ziert und komplex. Die Revision des Be- schaffungsrechts will die Beschaffungs- regeln vereinheitlichen. Heute hat jeder Kanton seine eigene Vergabegesetz- gebung. Der Bund orientiert sich am Bundesgesetz über das öffentliche Be- schaffungswesen (BöB). Hinzu kommen kommunale Submissionserlasse. «Diese verschiedenen Regelungen machen das

Beschaffungswesen unübersichtlich und vor allem für KMU zur Herausforde- rung», kritisiert Hans-Ulrich Bigler, Direk- tor Schweizerischer Gewerbeverband (sgv) und FDP-Nationalrat aus dem Kanton Zürich. Der sgv unterstützt die Bestrebungen, das «komplizierte und aufwendige» Beschaffungsrecht zu har- monisieren. Dazu fordert er eine gene- relle Vereinfachung. «Wir machen uns für möglichst einfache, verständliche Verfahren stark», sagt Hans-Ulrich Bigler.

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SCHWEIZER GEMEINDE 3 l 2017

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