GOLF TIME 1/2025
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GOLFREGELN
AUSGESTANDEN!
SELBSTSTEHENDE PUTTER. Mit dem ersten Regel-Update in diesem Jahr sind einige fundamentale Änderungen im Umgang mit diesen „Sondermodellen“ in Kraft getreten.
Umstellen: neue Regelungen seit 1. Januar 2025 in Kraft
er sich regelmäßig mit Golfregeln beschäftigt, weiß, dass diese Welt ständig in Bewegung ist: Neben den umfassenden „großen Updates“ alle vier Jahre kommen zusätzlich vierteljährlich neue Klarstellungen zu den Golfregeln heraus. Sie dienen dazu, bestehende Regeln präziser zu definieren bzw. klarzustellen, wie sie auszulegen sind. Mit dem ersten Update in diesem Jahr, im Januar 2025, trat nun eine schon lange angekündigte Änderung (final) in Kraft: das Verbot, selbststehende Putter auf das Grün zu stellen und auf das Loch hin auszurichten. Bereits mit Veröffentlichung der neuen Golfregeln 2023 war die Klarstellung C10.2b/1 eingeführt worden, nach der ein selbststehender Putter benutzt werden darf, voraus gesetzt, er entspricht den Ausrüstungsregeln. Allerdings gibt es auch klare Einschränkungen: Der Spieler (oder sein Caddie) darf den Schläger beispielsweise nicht hinstel len, um in irgendeiner Weise Hilfe zu erhalten, die gegen Regel R10.2b verstoßen würde. So darf der Putter nicht in einer Position direkt hinter oder neben der Stelle auf dem Grün platziert werden, an der der Ball liegt, um so die Spiellinie anzuzeigen oder dem Spieler beim Einnehmen des Standes für den Putt zu helfen. KLARSTELLUNG C10.2B/2: ÜBERGANGSFRIST ABGELAUFEN! Gleichzeitig trat zum 1. Januar 2023 die Klarstellung C10.2b/2 in Kraft, die die weiter oben genannte für zwei Jahre außer Kraft setzten sollte. Dadurch wurde für die Spieler und auch Putter-Her steller eine Übergangsfrist geschaffen, um sich als Spieler an die neue Regelung zu gewöhnen und die eigene Putttechnik umzu stellen. Oder aber als Schlägerhersteller das Produkt und ggf. das damit verbundene Geschäftsmodell entsprechend anzupassen. W
Nun, da die Übergangsfrist abgelaufen und Klarstellung C10.2b/2 entfallen ist, dürfen die selbststehenden Putter zwar noch benutzt werden, allerdings nicht mehr, wozu sie ursprünglich konstruiert worden waren. Nämlich dem Spieler beim Finden der Spiellinie und dem Einnehmen seines Standes zu helfen. Putts zu spielen, ohne vorher den Putter auf das Grün zu stellen und auszurichten, bleibt jedoch unverändert erlaubt, der Schläger selbst ist also nicht verboten. Es bleibt auch erlaubt, den Schlä gerkopf hinter den Ball zu positionieren, zum Beispiel, indem ein Spieler hinter dem Ball steht und den Schlägerkopf rechtwinklig zur Spiellinie stellt. Um dann, während er den Schläger immer noch festhält, um den Ball herumzugehen, und seinen Stand ein zunehmen. Wichtig ist hierbei, den Schläger nicht loszulassen, sondern ihn während der gesamten Preshot-Routine bis zur Ein nahme des Standes festzuhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich selbststehende Putter entwickeln werden, denn sie haben definitiv ihre Fans. Ähnlich wie auch die „Broomstick“-Putter, die selbst nach dem Verbot, den Putter am Körper zu „ankern“, ja auch nicht vom Markt verschwunden sind. Ich wünsche Ihnen weiterhin „schönes Spiel“ – wir sehen uns auf dem Platz! GT
DR. TORBEN WISSUWA Jahrgang 1975, seit 2020 Spielleiter und Referee des DGV, seit 2015 des GV Niedersach sen-Bremen. Sein R&A Examen (Level 3) hat er 2022 bestanden und ist Mitbetreiber des Golfregel-Forums „golf-rules.com“.
CHRISTIAN HUSUNG Cartoonist
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www.golftime.de
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