Blickpunkt Schule 5/2022

Fortbildung des Bezirksverbandes Marburg am 5. Oktober 2022 Handwerkszeug und Beratung im Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern

hphv intern

I mmer wieder sind Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern konfron tiert, die Störungen in der emotio nalen und sozialen Entwicklung haben. Diese können temporär, aber auch langfristig sein und durch traumatische Erlebnisse im schulischen und/oder privaten Umfeld ausgelöst werden, aber sie können auch krankheitsbe dingt sein. Der Bezirksverband Marburg hat daher zu einer Fortbildung in die Carl-Strehl-Schule eingeladen, um folgende Fragen zu diskutieren: •• Wie erkenne ich solche Störungen? • Sind sie kurzfristig undmit schul- pädagogischen Möglichkeiten zu lösen oder brauche ich externe Fach beratung? • Wie lange hält die Klassengemein schaft das aus? • Ist eine Förderschule eventuell der bessereWeg für das Kind? Diana Burk und Michael Röthinger bil den das Schulleitungsteaman der Julie-Spannagel-Schule in Marburg, eine Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung und eine Schule für Kranke. Das große Interesse an der Fortbil dung und die zahlreichen Fragen zu konkreten Fällen zeigte, dass die ange sprochene Problematik vor Gymnasien keinen Halt macht.

Note 6 wäre zwar formal richtig, führt aber zumNichterreichen des Klassen ziels und fördert damit nicht die Schul fähigkeit des Kindes. Hinzu kommt, dass die Schulzeit nicht beliebig ver längert werden kann. In einigen Fällen kommt hinzu, dass durch das Verhalten und die Probleme eines Kindes auch einzelne Mitschüler oder gar die ganze Klasse in Mitlei denschaft gezogen werden kann. Vor allem bei Fällen von angekündigtem Suizid oder aggressivemVerhalten, das die Mitschüler psychisch und auch physisch betreffen und ebenfalls krank machen kann. Hier ist das pä dagogische Geschick des Klassenleh rers gefragt, inwieweit er die Klasse involvieren kann oder sogar muss, um für Stabilität des einen Schülers zu sorgen, oder ob ein Wechsel des Schülers in eine andere Klasse ange messen ist. Problematisch ist hierbei, dass nicht alle Schulen über Klassen lehrerstunden verfügen und somit Fachunterricht ausfällt, der nicht wie der nachgeholt werden kann. Auch wenn die Schulen in der Regel über Schulsozialarbeiter oder Schul seelsorger verfügen, gibt es Grenzen der Schulpädagogik und bei dem, was Schulen leisten können. Pauschale Lösungswege konnten auf der Fortbildung entsprechend nicht aufgezeigt werden. Wichtig war es zu erfahren, dass man mit den Problemen nicht allein ist und dass es Grenzen gibt, wo Lehrkräfte bzw. die Schule noch etwas machen können. Hilfreich war eine Liste mit Adressen, an die sich Lehrer und Schulleitung wenden kön nen, wenn externe Hilfe notwendig wird. Auch eine entsprechende Förder schule darf keinTabu sein. Ziel der ent sprechenden Förderschulen ist es nicht, die Kinder dort zu ’verwahren’, sondern so schnell wie möglich wieder schulfähig zu machen, damit sie ihr Bildungsziel erreichen können. Dr. Christian Roos

Diskutiert wurden Fälle im Bereich Suizid, aggressives Verhalten, Identi tätstörung, Angststörung, Schul schwänzen und Schulabsentismus. Die Problematiken sind alle in ihrer Auswirkung unterschiedlich. Gemein sam ist ihnen, dass die individuelle Ar beit mit demKind und dem Elternhaus der Schlüssel zum Erfolg ist. Die He rausforderungen für die Schulen sind dahingehend, dass die Kapazitäten für eine erfolgreiche Arbeit mit den Kin dern oft nicht vorhanden sind. So kann es Schüler-Eltern-Lehrer-Gespräche, RundeTische etc. geben, aber die Um setzung der Maßnahmen ist oft schwierig. Eltern können zwar bei Schulabsentismus ihre Kinder morgens zu Schule bringen, aber in der Schule lernen können die Kinder dadurch noch nicht. Auch bei einer stundenweisen Heranführung der Kinder an den Un terricht bleibt die Frage offen, wie die Kinder in den Fächern bewertet werden sollen, die sie nicht besucht haben. Die

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Unser Service für Mitglieder: Der dlh-Ratgeber kostenfrei zum Download Nichts ist im Schulbereich beständiger als der Wandel der Vorschriften! Der dlh-Ratgeber wurde komplett aktualisiert und neu aufgelegt. Die umfangreichen und zumTeil schwer überschaubaren Dienstvorschriften im Schulbereich liegen nunmehr in der 31. Auflage vor. Die erneute veränderte Rechtslage – unter anderem bedingt durch das 3. Dienstrechtsänderungsgesetz vom 15. No vember 2021 und das neue Hessische Lehrkräftebildungsgesetz vom 13. Mai 2022, aber auch durch das zwischenzeitliche Auslaufen der Bestimmungen aus dem ersten bzw. zweiten Gesetz zur Anpassung des Hessischen Schulgesetzes und weiterer Vorschriften an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 18. Juni 2020 bzw. vom 18. März 2021 – erforderte zwingend eine erneute umfassende Überarbeitung unserer Erlasssammlung. Unsere Mitglieder finden den dlh-Ratgeber nach dem Log-in im Servicebereich unserer Website unter www.hphv.de/downloads/.

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