Blickpunkt Schule 5/2022

Senioren

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sorge getroffen haben sollten, was mit uns passiert und wer bei diesen Entscheidungen uns betreffend »den Hut aufhat«. So könnte man salopp sagen, dass die Patientenverfügung unser ’persönlicher Patientenbrief’ ist, die Vorsorgevollmacht allerdings der ’Berechtigungsausweis’ – der Ausweis, der anzeigt, dass jemand be rechtigt ist, anstelle des Patienten hier zu handeln, wenngleich auf der Grundlage der Patientenverfügung. Da die Vorsorgevollmacht grundsätz licher und rechtlich wesentlich diffe renzierter ausgestaltet ist bzw. ausge staltbar ist, gehe ich in einem ersten Schritt in dieser Ausgabe von ’Blick punkt Schule’ vorerst nur auf die Pa tientenverfügung ein. Die Patientenverfügung Es gibt über 300 Vorlagen für eine Pa tientenverfügung im Netz, wobei ei gentlich die ’älteren’ davon in der Re gel überholt sind. Ursprünglich ging es nur bzw. vorwiegend um ablehnen de Maßnahmen, sinnvoll ist es aber auch, gewünschte Maßnahmen auf zunehmen. Dies betrifft Patienten sowohl auf Palliativ- oder Hospiz- stationen genauso wie die Patienten

zu Hause. Es ist deshalb ratsam, einen persönlichen Brief als ’Patienten brief’, durchaus auch handschriftlich, zu schreiben; dieser Brief kann durch aus lang, aber persönlich und eher nicht in ’Beamtendeutsch’ verfasst werden. Ankreuzformulare sind dem gegenüber zwar verlockend, da man schnell etwas ankreuzen kann, wobei hier gerade das genaue und mehrfa che Hinschauen vonnöten ist. Alle zwei Jahre sollte jede Patientenverfü Die Patientenverfügung muss schrift lich, durchaus auch handschriftlich aufgesetzt werden, muss Unterschrift, Ort und Datum enthalten und kann eventuell durch eine Person des Ver trauens (zum Beispiel Hausarzt) den ’Vollbesitz der geistigen Kräfte’ zum Zeitpunkt der Unterschrift bestätigen. Inhalt der Patientenverfü gung und Konkretisierung Es werden zum Beispiel die medizini schen Situationen beschrieben wie ein unmittelbarer Sterbeprozess, das End stadium einer unheilbaren Erkrankung, gung aktualisiert werden. Formalia bei der Patientenverfügung

schwere Gehirnschäden und fortge schrittene Gehirnabbauprozesse. Dazu werden dann medizinische Maßnah men hinterlegt wieWiederbelebungs maßnahmen, künstliche Ernährung und Beatmung sowie Schmerzbehand lung. Nach einem BGH-Urteil enthält aber die schriftliche Äußerung ’keine lebenserhaltenden Maßnahmen’ nicht die notwendige konkrete Behand lungsentscheidung des Betroffenen. Eine hier erforderliche Konkretisierung kann zum Beispiel durch die Benen nung bestimmter ärztlicher Maßnah men erfolgen! Also bitte so genau und konkret wie möglich beschreiben, wel che Maßnahmen unerwünscht und welche Maßnahmen erwünscht sind. Sinnvoll kann hier eine Beratung mit dem Arzt des eigenen Vertrauens im Vorfeld sein. Mögliche Korrektur und Widerruf Selbstverständlich ist jederzeit ein Widerruf auch mündlich oder durch Gesten möglich. In der konkreten Si tuation kann dem Arzt zum Beispiel durch Kopfschütteln oder Finger- heben mitgeteilt werden, dass sich Im Bedarfsfall muss das Original vor gelegt werden. Hilfreich kann ein Hin weiskärtchen im Portemonnaie sein, ansonsten eine Ablage bei den per sönlichen Unterlagen oder auch die Nennung einer Kontaktperson. Ärzte und Angehörige sollten über das Vor handensein der Patientenverfügung informiert sein. Heinz Seidel, Seniorenbeauftragter Kontakt: seidel@hphv.de die Meinung geändert hat. Aufbewahrung der Patientenverfügung

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