UPM-Biofore-Magazine-3-2016-DE

UPM hat sich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen uneingeschränkt verpflichtet. Hierzu gehören Rechte wie Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Recht auf friedliche Versammlung sowie das Recht auf Gleichbehandlung, unabhängig von ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Darüber hinaus setzt sich UPM für die Gesundheit und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter ein. Das Unter­ nehmen ist bestrebt, seine Mitarbeiter durch verantwortungsvolle Führung auf allen Ebenen zu stärken und miteinzubeziehen. UPM befürwortet die Einhaltung der von den Vereinten Nationen definierten Menschenrechte sowohl innerhalb der eigenen Betriebe als auch in denen seiner Stakeholder. Zwangs- oder Kinderarbeit wird unter keinen Umständen geduldet. UPM RESPEKTIERT MITARBEITER UND MENSCHEN­ RECHTE Jeder hat die Gelegenheit, einen inspirierenden, vielfältigen und integrativen Arbeitsplatz zu schaffen. Jeder Mitarbeiter sollte sein oder ihr Möglichstes tun, damit UPM zu einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz für alle wird. Mitarbeiter werden darüber hinaus dazu ermutigt, ihre eigene persön- liche und berufliche Entfaltung aktiv in die Hand zu nehmen, um den Unternehmenserfolg auch zukünftig zu sichern.

Recht auf Freiheit und Sicherheit

Recht auf eine ausreichende Lebenshaltung

Tiina Landau

Tiina Landau , Senior Advisor for Responsible Investments bei Ilmarinen. „Wir erwarten von Unternehmen, dass sie nicht nur nationale Gesetze einhalten, sondern auch die Grund­ sätze des UNGlobal Compacts. Dazu gehören zumBeispiel internationale Arbeitnehmer- undMenschenrechte, Korruptionsbekämpfung oder auch die Vereinigungsfreiheit“, so Landau weiter. „ImRahmen unserer Analyse setzen wir uns auchmit Themen wie über­ mäßigen Arbeitszeiten, niedrigen Gehältern und der schlechten Behand­ lung vonWanderarbeitern ausein- ander.“ Aktives Aktionärstum Vor ungefähr einem Jahr führte Ilmarinen ein eigenes System zur Bewertung der Nachhaltigkeit ein. „Gegenwärtig liegen uns Nach­ haltigkeitsbewertungen für mehr als 3.000 Unternehmen vor. Unsere Portfoliomanager können die Nach­ haltigkeitsrisiken jedes Unternehmens im System auf einen Blick erkennen. Unser Bewertungssystemumfasst vier Kategorien: Den beiden unteren Kategorien gehören circa 600 Unter­ nehmen an“, erklärt Landau. „Wenn wir den Verdacht hegen, dass ein Unternehmen gegen Vorschriften verstößt und wir dieses gut kennen, sprechen wir das Unternehmen even- tuell direkt an. Alternativ setzen wir uns über unseren Serviceanbieter und

einer größeren Investorengruppe mit ihm in Verbindung, umherauszufinden, ob wir etwas unternehmenmüssen.“ Beim aktiven Aktionärstum geht es primär darum, Unternehmen zu verantwortungsvollemHandeln zu animieren. „Falls die Gespräche mit demUnternehmen nicht zum gewünschten Ergebnis führen, sehen wir uns gezwungen, unsere Beteili­ gungen zu verkaufen und das Unter­ nehmen auf die schwarze Liste zu setzen“, fügt Landau hinzu. Einhaltung internationaler Normen Die schwersten Fälle sindUnternehmen, die Normen systematisch verletzen oder durch ihr Handeln bereits erhebli- chen Schaden angerichtet haben. „Verstöße, die Unternehmen selbst direkt begehen, lassen sich leicht nach- weisen. Schwieriger ist es, Beweise dafür zu erbringen, dass ein Unternehmen für das Fehlverhalten von Lieferanten verantwortlich ist“, merkt Landau an. „Wenn die Gespräche mit einem Unternehmen zu einemEngagement- Prozess führen, bestehen wir darauf, dass das unerwünschte Handeln einge- stellt wird und sich künftig in keiner Formwiederholt“, fügt sie hinzu. „Der Begriff ‚Verantwortung‘ wird seit jüngerer Zeit wesentlich breiter definiert. Es genügt nicht länger, dass Unternehmen die örtlichen Regeln befolgen. Sie müssen auch internatio- nale Normen einhalten.“ 

Quelle: UPM Verhaltenskodex

3/2016  | 25

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