2018_12_dezember 2018

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FÜR UMWELT UND LEBEN

70. Jahrgang Mitteilungsblatt der Wärmetechnischen Gesellschaft der Rauchfangkehrer sowie der Bundesinnung und der Landesinnungen der Rauchfangkehrer Österreichs. Nr. 12 | Dezember 2018 www.wtg-österreich.at

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN GUTES NEUES JAHR!

wünscht das gesamte Team von Schiedel Österreich allen Rauchfangkehrern, Partnern und Freunden!

www.schiedel.at

Part of Standard Industries

Zurücklehnen und einfach genießen. Kaminsysteme von Stocker - beruhigend und verlässlich. *

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kommen. Weihnachtenkann

Mit innovativen Kaminsystemen und Neuigkeiten werden wir Sie auch 2019 überraschen. Wir bedanken uns für ein weiteres Jahr vertrauensvoller Partnerschaft und wünschen frohe Weihnachten und ein gesundes sowie erfolgreiches neues Jahr.

Betriebsurlaub: 22. Dezember 2018 bis 6. Jänner 2019

H. Stocker GmbH Sebastian-Kneipp-Weg 27, 6020 Innsbruck, Austria tel. +43 (0) 512 28 88 81 fax. +43 (0) 512 28 88 81 - 10 mail. office@stocker-kaminsysteme.com web. www.stocker-kaminsysteme.com

Stocker Kaminsysteme - Ihr kompetenter Kaminpartner

Der Rauchfangkehrer

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wieder ist ein Jahr zu Ende und es gilt, Rückblick und Vorschau zu halten. Viele Herausforderungen galt es auch im Jahr 2018 im Interesse unseres Berufsstandes wieder zu meistern. Aber wir haben uns auch heuer wieder allen Her- ausforderungen gestellt und konnten gemeinsam viel für die Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer in unserem Land erreichen. Denken wir doch nur an die großen Highlights des Jahres wie die erstmalig abgehaltene bundesweite Florianifeier in Mariazell mit über 1400 Berufskolleginnen und Berufskollegen, die ohne Zweifel noch vielen in Erin- nerung ist. Ein beeindruckendes Zeichen der Gemeinsamkeit. Wie zu Beginn des Jahres 2018, so werden wir auch heuer wieder den Jahresanfang nutzen, um unseren Bundespräsidenten sowie die Mitglieder der Bundesregierung zu besuchen um für das nötige Glück im neuen Jahr zu sorgen. Ein stets willkommener Anlass, um mit den politischen Entscheidungsträgern in unserem Land im Gespräch zu bleiben. Ein weiterer Höhepunkt des Jahres 2019 wir sicherlich der anstehende Bundeskongress in Pörtschach, der nicht nur eine perfekte Plattform zum gemeinsamen Netzwerken bildet, sondern auch stets über Neuerungen im Handwerk und am Markt informiert. Ich darf Sie heute schon herzlich dazu einladen, an diesem Bundeskongress teilzunehmen. Ein Jahreswechsel ist auch immer der Anlass Danke zu sagen. Zum einen an unsere Partner in der Politik, in den Stan- desvertretungen, Kammern und Interessensvertretungen. Zum zweiten an das Team in der Bundesinnung mit Mag. Jakob Wild an der Spitze und zum dritten an die Mitglieder des Bundesinnungsausschusses mit meinen Stellvertretern KR Michael Verderber, Christian Plesar und Mag. Hermann Wilhelm. Für das Jahr 2019 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute, viel Gesundheit, Freude und Erfolg.

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Editorial 3

Herzlichst

KR Peter Engelbrechtsmüller Bundesinnungsmeister

Inhalt

KÄRNTEN 31. Tennisturnier der Kärntner Rauchfangkehrer................ 39 NIEDERÖSTERREICH Landesinnungstagung....................... 40 SnapLok - Innovatives Kehrwerkzeug für die LBS Lilienfeld......................... 42

WTG-Seminar 2018............................. 5 Bridging to Green.............................. 16 Brunner Heizeinsätze – Strahlungs- bereich der Feuerraumöffnung......... 19 KOK Austria 2019.............................. 23 Ahrens 1, 2, 3 - fertig!....................... 24 Bitte vormerken!............................... 26 Stocker Kaminsysteme..................... 28 Windhager wärmt den Orig. „Salzburger Advent“................ 29 eka Jahreszusammenfassung und Ausblick...................................... 30 Steirische Rauchfangkehrer besuchen Schiedel............................ 31 Ankündigung Ball NÖ........................ 32

Sterne für krebskranke Kinder. .......... 33 Weniger Aufwand für Rfgk. bei Kessel-Messungen...................... 34 Impressionen WTG-Seminar............. 44 Rekordwert für Treibhausgas............ 45 Nachhaltige „Nano-Himbeere”......... 46 Impressum........................................ 46 WIEN Fachgruppentagung.......................... 36 Tag des Kachelofens und mehr bei Kamin & Rauchfang Quester....... 37 8. Rauchfangkehrertag auf der Wiener Wiesn....................... 38

OBERÖSTERREICH WTG Seminartag............................... 42

TIROL 70-jähriges Firmenjubiläum und Ehrung verdienter Mitarbeiter........... 43

Ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Neues Jahr...

...wünschen allen Berufsangehörigen die Bundesinnung, alle Landesinnungen, die Wärmetechnische Gesellschaft der Rauchfangkehrer Österreichs und die Rauchfangkehrer Unterstützungsfonds

Bild: shutterstock

Prosit 2019 wünscht Ihr Rauchfangkehrermuseum 1040 Wien, Klagbaumgasse 4 Besuchszeiten: Sonntag 10 bis 12 Uhr und nach tel. Vereinbarung 01/7343540 und bei der Wiener Landesinnung 01/51450/2275

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at

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WTG-Seminar 2018 Anlässlich des diesjährigen WTG-Seminares referierte TBIW Michael Verderber über die neu herausgegebene Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 105. Diese regelt im Wesentlichen die Aufstellung von

Feuerstätten und deren Verbindungsstücken für feste Brennstoffe. Im Zuge der Überarbeitung der TRVB 105 wurde diese hauptsächlich an die in den meisten Bundes­ ländern gültigen OIB-Richtlinien angepasst.

Allgemeines

Gesetzliche Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Festlegungen für die Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe zu treffen, wobei im Speziellen eine vereinfachte Konsolidierung der derzeit vorhandenen komplexen Regelungen herbeigeführt werden soll. Bei Vorhandensein von Herstellerangaben infolge der Typprüfung der Feuerstätte und bei geprüften baulichen Konstruktionen (z.B. Abschirmplatten), die von einer für den Brandschutz akkreditierten Konformitäts­ bewertungsstelle geprüft wurden, sind die jeweiligen Bedienungsanleitungen, Aufstellungs- und Montage­ hinweise der Hersteller jedenfalls einzuhalten. Fehlen Herstellerangaben für die brandschutztechnisch relevanten Anforderungen an die Feuerstätte oder wer­ den keine geprüften baulichen Konstruktionen verwendet, so sind die nachstehenden Maßnahmen dieser Richtlinie einzuhalten. Von dieser Richtlinie ausgenommen sind elektrisch oder mit Gas betriebene Herde und Kochstellen, sowie mit Ethanol betriebene Feuerstätten. Feuerungsanlagen bestehen aus der Feuerstätte (Ofen, Herd und dgl.), dem Verbindungsstück (Rauchrohr, Rauchkanal, Poterie), den dazugehörigen Armaturen und der Abgasanlage. Abgasanlagen werden in dieser Richtlinie nicht behandelt, da diese den einzelnen landesrechtlichen Bestimmungen unterliegen. In dieser Richtlinie werden Festlegungen an das Brandverhalten von Baustoffen und an den Feuerwiderstand von Bauteilen nach der europäischen Normenserie EN 13501 getroffen. Vorhandene Gesetze, Verordnungen und/oder Erlässe bleiben durch diese Richtlinie unberührt. Hinweis: Die in dieser Richtlinie angeführten Sicherheitsmaßnahmen, in denen die Abstände zu Wänden, Decken und Einrichtungsgegenständen festgelegt werden, können sinngemäß auch für Feuerstätten für flüssige Brennstoffe angewendet werden. Landesgesetze (Bauordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Kehrordnungen), einschlägige Normen und Richtlinien Es gelten die landesgesetzlichen Bestimmungen sowie Vorgaben aus Normen und Richtlinien (z.B. OIB- Richtlinien) für die Aufstellung und den Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe. Darüber hinaus wird für jene Details, die darin nicht geregelt sind, die Anwendung dieser TRVB 105 H empfohlen. Pflicht zur behördlichen Anzeige oder Bewilligung In den gesetzlichen Regelungen der Länder (Bau- und/oder Feuerpolizeigesetze, Kehrordnung, etc.) ist festgelegt, ob eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht für die Aufstellung von Feuerungsanlagen besteht oder es sich um eine bewilligungsfreie Maßnahme handelt. Es wird daher empfohlen, bei der zuständigen Behörde anzufragen, inwie­ weit die Errichtung einer Feuerungsanlage anzeige- oder bewilligungspflichtig oder bewilligungsfrei ist. Prüfung der Eignung und Abnahme Vor Errichtung, Aufstellung und/oder Änderung einer Feuerungsanlage ist der zuständige Rauchfangkehrer zu kontaktieren. Dessen Angaben sollten in die Ausführung der Feuerungsanlage einfließen. Nach Errichtung, Aufstellung und/oder Änderung einer Feuerungsanlage ist vom ausführenden Unternehmen eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerungsanlage vorzulegen, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf die Konformitätsunterlagen des Systemlieferanten. Für den geeigneten Einbau der Verbindungsstücke sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Abgasanlage muss vor Inbetriebnahme der Feuerungsanlage durch einen befugten Rauchfangkehrer ein mangelfreier Abnahmebefund ausgestellt werden.

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung 5

Feuerstätten Feuerstätten

Allgemeine Bestimmungen Allgemeine Bestimmu gen Seriengefertigte Feuerstätten haben den entsprechenden ÖNORMen und gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Der Nachweis ist über einen Prüfbericht einer zugelassenen Stelle zu erbringen. Seriengefertigte Feuerstätten haben den entsprechenden ÖNORMen und gesetzlichen Anforderungen zu ent­ sprechen. Der Nachweis ist über einen Prüfbericht einer zugelassenen Stelle zu erbringen. Ortsfest gesetzte Feuerstätten wie Kachelöfen müssen der ÖNORM B 8301 entsprechen und sind nach ÖNORM EN 15544 zu bemessen. Ortsfest gesetzte Herde sind nach ÖNORM B 8310 zu bemessen. Offene Kamine sind Sonderfeuerstätten und haben der ÖNORM B 8300 zu entsprechen. Ortsfest gesetzte Feuerstätten wie Kachelöfen müssen der ÖNORM B 8301 entsprechen und sind nach ÖNORM EN 15544 zu bemessen. Ortsfest gesetzte Herde sind nach ÖNORM B 8310 zu bemessen. Offene Kamine sind Sonderfeuerstätten und haben der ÖNORM B 8300 zu entsprechen. Sicherheitsmaßnahmen 1.) Sicherheitsabstände für Feuerstätten mit Herstellerangaben Seriengefertigte und ortsfest gesetzte Feuerstätten müssen zu Wänden und Decken, in welchen brennbare Baustoffe verbaut sind und zu brennbaren Einrichtungen einen solchen Abstand aufweisen oder so abgeschirmt sein, daß diese unter allen beim ordnungsgemäßen Betrieb auftretenden Temperaturen nicht entzündet werden können. Diese Sicherheitsabstände von Feuerstätten, die im Zuge der Typprüfung der Feuerstätte geprüft wurden, sind in den jeweiligen Bedienungsanleitungen, Aufstellungs- bzw. Montagehinweisen der Hersteller ersichtlich und jedenfalls einzuhalten. Bei seriengefertigten und ortsfest gesetzten Feuerstätten sind, sofern keine Herstellervorgaben vorhanden sind, zu Wänden und Decken, in welchen brennbare Baustoffe verbaut sind und zu brennbaren Einrichtungen Sicherheitsabstände gemäß Tabelle 1 einzuhalten (siehe Bilder 1a und 1b). Der Abstand kann halbiert werden, wenn diese Wände und Decken mit Baustoffen in EI 30 und A2 bekleidet oder mit einer Abschirmplatte geschützt werden und die Feuerstätte von dieser Bekleidung oder Abschirmplatte mindestens 40 cm seitlich und in der Höhe überragt wird (siehe Bild 2). Sicherheitsmaßnahmen 1.) Sicherheitsabstände für Feuerstätten mit Herstellerangaben Seriengefertigte und ortsfest gesetzte Feuerstätten müssen zu Wänden und Decken, in welchen brennbare Baustoffe verbaut sind und zu brennbaren Einrichtungen einen solchen Abstand aufweisen oder so abge­ schirmt sein, dass diese unter allen beim ordnungsgemäßen Betrieb auftretenden Temperaturen nicht entzün­ det werden können. Diese Sicherheitsabstände von Feuerstätten, die im Zuge der Typprüfung der Feuerstätte geprüft wurden, sind in den jeweiligen Bedienungsanleitungen, Aufstellungs- bzw. Montagehinweisen der Hersteller ersichtlich und jedenfalls einzuhalten. 2.) Sicherheitsabstände für Feuerstätten ohne Herstellerangaben Bei seriengefertigten und ortsfest gesetzten Feuerstätten sind, sofern keine Herstellervorgaben vorhanden sind, zu Wänden und Decken, in welchen brennbare Baustoffe verbaut sind und zu brennbaren Einrichtungen Sicherheitsabstände gemäß Tabelle 1 einzuhalten (siehe Bilder 1a und 1b). Der Abstand kann halbiert werden, wenn diese Wände und Decken mit Baustoffen in EI 30 und A2 bekleidet oder mit einer Abschirmplatte geschützt werden und die Feuerstätte von dieser Bekleidung oder Abschirmplatte mindestens 40 cm seitlich und in der Höhe überragt wird (siehe Bild 2). 2.) Sicherheitsabstände für Feuerstätten ohne Herstellerangaben

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung Feuerstätten seriengefertigt ortsfest gesetzt

Mindestabstände in [cm]

ungeschützt

EI 30 und A2 bekleidet oder Abschirmplatte

EI 30 und A2 bekleidet und Abschirmplatte

40

20

10

20

10

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Tabelle 1 – Sicherheitsabstände

Tabelle 1 – Sicherheitsabstände

Bestimmungen über die Ausführung der Abschirmplatte Die Abschirmplatte mit dem Brandverhalten mindestens A2 muß derart angebracht werden, daß sie die Feuerstätte mindestens 40 cm seitlich und in der Höhe überragt. Die angeführten horizontalen Abstände sind ab der Abschirmplatte zu messen. Die Abschirmplatte muß von der zu schützenden Wand mindestens 3 cm und vom Boden und von der Decke mindestens 5 cm entfernt sein (siehe Bilder 3a, 3b, 3c). Anmerkung:EineAbschirmplatteausGlasistnichtzulässig,ausgenommendavonsindVerglasungselemente inEItt Bestimmungen über die Ausführung der Abschirmplatte Die Abschirmplatte mit dem Brandverhalten mindestens A2 muss derart angebracht werden, dass sie die Feuerstätte mindestens 40 cm seitlich und in der Höhe überragt. Die angeführten horizontalen Abstände sind ab der Abschirmplatte zu messen. Die Abschirmplatte muss von der zu schützenden Wand mindestens 3 cm und vom Boden und von der Decke mindestens 5 cm entfernt sein (siehe Bilder 3a, 3b, 3c).

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3.) Bodenbeläge im Bereich von Feuerstätten

Seriengefertigte Feuerstätten

Seriengefertigte Feuerstätten sind bei Fußbodenkonstruktionen mit brennbaren Baustoffen auf eine Fußbodenauflage mit dem Brandverhalten mindestens A2 aufzustellen. Diese Auflage muss den Grundriss der Feuerstätte mindestens 5 cm, auf der Bedienungsseite mindestens 30 cm überragen (siehe Bild 4). Auf etwaige statische Erfordernisse bei der Aufstellung ist zu achten.

Wird lediglich ein Ofenblech auf einem brennbaren Fußbodenbelag verwendet, hat der freie Luftraum zwi­ schen Fußbodenoberkante und Aschekastenunterkante mindestens 10 cm zu betragen (siehe Bild 5).

Ortsfest gesetzte Feuerstätten sowie offene Kamine

Werden ortsfest gesetzte Feuerstätten auf einen Fußboden mit brennbaren Baustoffen gesetzt, ist 4.2.3.2.1.1 ein freidurchströmter Luftraum von mindestens 10 cm zwischen Fußbodenoberkante und Feuerraumboden- Oberkante erforderlich. Außerdem ist ein Vorlageblech vor der Feuerungsöffnung, welches diese seitlich min­ destens 10 cm und nach vorne mindestens 30 cm überragt, anzubringen (siehe Bild 6) oder ein mindestens 30 cmhoher massiver Sockel (z.B. aus Vollziegelmauerwerk) anzuordnen (siehe Bild 7). Zudem ist ein Vorlageblech gemäß Punkt 4.2.3.2.1.1 anzubringen. Offene Kamine dürfen nur auf Unterkonstruktionen mit einem Brandverhalten mindestens A2 mit einer Stärke von mindestens 7 cm gemäß Bild 8 oder auf eine Rohdecke mit einem Brandverhalten mindestens A2 aufge­ setzt werden. Außerdem ist der Fußbodenbelag 80 cm vor und 20 cm neben der Brennraum-Innenkante ent­ sprechend Bild 8 mit einem Brandverhalten mindestens A2 auszuführen

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung 7

4.) Decken mit brennbaren Baustoffen über Feuerstätten

Zu Decken mit brennbaren Baustoffen über Feuerstätten sind die Mindestabstände gemäß Tabelle 1 einzuhal­ ten.

Brennbare Einrichtungen

Stangen Seitliche Abstände Zu brennbaren Einrichtungen sind die Mindestabstände für Feuerstätten gemäß Tabelle 1 einzuhalten. Nur wenn zwischen Feuerstätten und brennbaren Einrichtungsgegenständen (z.B. Kücheneinbauten) ein geprüftes Brandschutzeinbauelement eingesetzt oder eine entsprechende geprüfte Herdkonstruktion verwen­ det wird, ist ein direkter Anbau an den Einrichtungsgegenstand zulässig. In beiden Fällen muss von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle die Eignung der Konstruktion nachgewiesen worden sein. Überbauungen Bei Feuerstätten mit geschlossener Herdplatte müssen Überbauungen (z.B. Hängekästen, Dunstabzüge) einen vertikalen Abstand von mindestens 60 cm aufweisen (siehe Bild 9). Weisen Feuerstätten eine öffenbare Herdplatte (z.B. Herdringe) auf, so dürfen oberhalb dieser Feuerstätte keine Überbauungen mit brennbaren Baustoffen vorgenommen werden (siehe Bild 10).

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Stangen

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Verbindungsstücke

Allgemeine Anforderungen

Grundsätzlich sind Verbindungsstücke kurz und möglichst ansteigend zur Abgasanlage zu führen.

Brandschutztechnische Anforderungen für Verbindungsstücke sind in der OIB-Richtlinie 2 und in der ÖNORM B 8311 geregelt.

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung Abgasanlage angeschlossen werden, müssen die Oberkante der unteren und die Unterkante der oberen Einmündung einen Abstand von mindestens 30 cm aufweisen, wobei Abgase von festen Brennstoffen in die unterste Einmündung einzuleiten sind. Sicherheitsmaßnahmen Für gemauerte Verbindungsstücke gelten dieselben Vorschriften wie für Abgasanlagen. Um Kondensatansammlungen weitgehend zu verhindern, wird bei Verbindungsstücken die Einhaltung einer Steigung von mindestens 1 % vom Abgasstutzen der Feuerstätte zur Abgasanlage empfohlen. Aufhängungen und Stützen von Verbindungsstücken müssen aus Baustoffen in mindestens A2 bestehen. 1.) Sicherheitsabstände für Verbindungsstücke mit Herstellerangaben Verbindungsstücke müssen von brennbaren Bauteilen, Bekleidungen und festen Einbauten einen solchen Abstand aufweisen oder so abgeschirmt sein, dass diese unter allen beim ordnungsgemäßen Betrieb auftre­ tenden Temperaturen nicht entzündet werden können. Diese Sicherheitsabstände von Verbindungsstücken, die im Zuge der Typprüfung der Verbindungsstücke geprüft wurden, sind in den jeweiligen Bedienungsanleitungen und Montagehinweisen der Hersteller ersicht­ lich und jedenfalls einzuhalten. 2.) Sicherheitsabstände für Verbindungsstücke ohne Herstellerangaben Zwischen Verbindungsstücken und brennbaren Bauteilen, Baustoffen und Materialien sind, sofern keine Herstellerangaben vorhanden sind, die Mindestabstände gemäß Tabelle 2 einzuhalten (siehe Bilder 11a - d). Werden als Maßnahme gemäß Bild 11b gedämmte Verbindungsstücke verwendet, ist als Dämmung ein Dämmstoff der Klasse A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1 mit einer Mindestdicke von 2 cm und einer Wärme­ leitfähigkeit von ≤ 0,04 W/(m ∙ K) erforderlich. Die Funktion von Feuerstätten (Zugverhältnisse) mit Verbindungsstücken mit einer Länge von mehr als 1,5 m bzw. mehr als einer Umlenkung ist jedenfalls nach ÖNORM EN 13384-1 nachzuweisen. Ab einer Länge des Verbindungsstücks von 50 cm und bei jeder Richtungsänderung von 90° und nach jeder zweiten Richtungsänderung von mindestens 45° sind Reinigungsöffnungen mit Reinigungsverschlüssen einzu­ bauen. Diese dürfen entfallen, wenn eine einfache De- und Wiedermontage des Verbindungsstückes erfolgen kann. Die Einmündung von Verbindungsstücken in die Abgasanlage muss mindestens 20 cm oberhalb des Putztürchens liegen. In dieselbe Abgasanlage dürfen nur Verbrennungsgase aus Feuerstätten desselben Geschoßes und derselben Wohn- und Betriebseinheit eingeleitet werden. Wenn mehrere Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe an denselben Abgas führenden Teil einer Verbindungsstücke dürfen nicht durch Decken, in Wänden oder in unzugänglichen bzw. unbelüfteten Hohlräumen geführt werden. Ausgenommen davon sind Verbindungsstücke für ortsfest gesetzte Feuerstätten in mehrschaliger Bauweise, sofern diese aus Materialien mit dem Brandverhalten in mind. A2 in der Feuerwiderstandsklasse EI 90 ausgeführt werden.

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Anmerkung: Die in Tabelle 2 angegebenen Mindestabstände gelten auch für Pellets-Einzelfeuerstätten. Verbrennungsgasstutzen im unteren Bereich der Feuerstätte (Bodennähe). Anmerkung: Die in Tabelle 2 angegebenen Mindestabstände gelten auch für Pellets-Einzelfeuerstätten. . Verbrennungsgasstutzen im unteren Bereich der Feuerstätte (Bodennähe).

Mindestabstände in[cm]

ungeschützt

EI 30 und A2 bekleidet oder Abschirmplatte

EI 30 und A2 bekleidet und Abschirmplatte

40

20

10

Werden Verbindungsstücke durch Wände mit brennbaren Baustoffen geführt, so sind die Durchführungen mindestens 25 cm um das Verbindungsstück auszumauern oder gleichwertig auszubilden. Alternativ ist die Ausführung mit einem allseits mindestens 20 cm entfernten Schutzrohr oder einer Verkleidung, jeweils in EI 30 undA2,möglich (sieheBilder 12aund12b). VorzugsweisesindvonakkreditiertenKonformitätsbewertungsstellen geprüfte Systeme mit entsprechenden Zulassungen zu verbauen. Werden Verbindungsstücke durch Wände mit brennbaren Baustoffen geführt, so sind die Durchführung n mindestens 25 cm u das Verbindungsstück a szumauern oder gl ichwertig auszubilden. Alternativ ist die Ausführung mit einem allseits mindestens 20 cm entf rnt Schutzrohr oder einer V kleidung, jeweils in EI 30 und A2, möglich (siehe Bilder 12a und 12b). Vorzugsweise sind von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen geprüfte Systeme mit entsprechenden Zulassungen zu verbauen. Bedienung und Wartung Feuerungsanlagen sind entsprechend den Kehrordnungen bzw. Feuerpolizeiverordnungen der jeweiligen Bundesländer zu kehren und zu überprüfen.

Bundesinnung

Feuerstätten sind nach den Anleitungen des Herstellers zu betreiben und zu warten.

Es muss eine Verbrennungsluftversorgung geben und ist hinsichtlich dieser ein entsprechender Nachweis für die wirksame Frischluftzufuhr zu erbringen. Diesbezüglich wird auf die ÖNORM B 8311 verwiesen.

Es dürfen nur die vom Hersteller angegebenen festen Brennstoffe verheizt werden.

Bei der Lagerung von Brennstoffen und anderen brennbaren Materialien neben Feuerstätten und Verbindungs­ stücken sind die seitlichen Abstände gemäß den Tabellen 1 und 2 einzuhalten. Asche kann mehrere Tage lang zündfähige Glutteile enthalten. Asche darf daher nur in eigenen, nicht brennba­ ren Behältern mit ebensolchen dicht schließenden Deckeln gelagert werden. Hinsichtlich den Reinigungsöffnungen bei Abgasanlagen wird auf die ONR 28205 und die ÖNORM B 8206 hin­ gewiesen.

www.firmajirka.at

Wie jedes Jahr fand im Rahmen des WTG-Seminares auch eine kleine Fachausstellung statt. Besonders Inter­ esse zeigten die Teilnehmer an dem neuen Reinigungs­ werkzeugen von SnapLok, dem allseits bekannten Kaminsystemen von Stocker und der altbewährten Bran­ chensoftware WinChim. ZIV-Erhebungen einschließlich Mängelstatistik Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten Erhe­ bungen durch das Schornsteinfegerhandwerk über Öl- und Gasfeuerungsanlagen, CO-Messungen an Gasfeu­ erstätten, Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen, Emissionsmessungen an Feue­ rungsanlagen für feste Brennstoffe, Anzahl der Einzel­ raumfeuerungsanlagen und Mängel an Feuerungsanlagen sowie Mängel an Lüftungsanlagen werden unabhängige und fachgemäße Informationen den Landes- und Bun­ desbehörden, den Fachfirmen und den Fachverbänden vorgelegt. Über 180 Mio. Daten sind für die bundesweite Erstellung dieser Erhebungen von den rund 7700 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern zu erfassen. Diese Daten wer- den zunächst bei den zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen erstellen dann die Landesinnungsverbände jeweils lan- desweite Übersichten. Der Bundesverband des Schorn­ steinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und erstellt die Bundes-Übersicht. Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Verord­ nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz­ gesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feue­ rungsanlagen – 1. BImSchV) müssen vom Schornstein­ fegerhandwerk den jeweiligen für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie dem Bun­ desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor­ sicherheit alljährlich vorgelegt werden. Im Vortrag werden die Ergebnisse des letzten Jahres vor- gestellt und die Hintergründe sowie die Vorgehensweise bei den Erhebungen erläutert. Von den Anforderungen zur Kennzeichnung von Bauprodukten ImBaurecht ist zuunterscheiden zwischenAnforderungen an Bauwerke und an Bauprodukte, aus denen Bauwerke errichtet werden. Während die Anforderungen an die Errichtung von Bauwerken nach wie vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten unterliegen, gelten für Bau­ produkte Europäische Vorgaben gemäß dem Europäi­ schen Gedanken des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Den Mitgliedstaaten obliegt es, Vorschriften zu erlassen, wonach Bauwerke so zu entwerfen und auszuführen sind, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haus­ tieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädi- gen. So haben Mitgliedstaaten Bestimmungen, ein- schließlich Anforderungen, eingeführt nicht nur hinsicht- lich der Sicherheit vonGebäuden und anderenBauwerken, sondern auch bezüglich Gesundheit, Dauerhaftigkeit, Energieeinsparung, Umweltschutz, wirtschaftlicher Aspekte und anderer wichtiger Belange des öffentlichen Interesses. Diese Vorschriften wirken sich unmittelbar auf die An­ forderungen an Bauprodukte aus. Wie diese zu berück-

Dr. Dieter Stehmeier berichtete über die ZIV-Erhebungen einschließlich Mängelstatistik und der Kennzeichnungspflicht von Bauprodukten in Deutschland.

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung

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Made in Germany

für Österreich

Michael Verderber und Roland Kuss bei der Preisübergabe des schon traditionellen Wöhler Schätz-Gewinnspiel

sichtigen sind, regelt die Europäische Bauproduktenver­ ordnung (BauPVO), die im Wesentlichen am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Sie legt Bedingungen für das Inver­ kehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale sowie über die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Produkte fest. Im Vortrag werden die vorstehenden Zusammenhänge dar- gestellt und erläutert. Insbesondere werden dabei auch die aktuellen und zukünftigen Regelungen im Bereich der Abgasanlagen vorgestellt.

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Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung Teilweiser Auszug der Zusammenfassung der ZIV Auswertungen 2017 (Quelle Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband ZIV) Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2017 Ganz Deutschland ist unser Kunde 11 Mio. Kamin- und Kachelöfen u.a.m. 0,8 Mio. Heizungen für feste Brennstoffe 5 Mio. Ölheizungen (Heizwert) Anlagenbestand in Deutschland Insgesamt führt das Schornsteinfegerhandwerk an über 32 Millionen Feuerungsanlagen Messungen bzw. Überprüfungen nach 1. BImSchV und KÜO durch. Dieser Anlagenbestand splittet sich auf in: 13,3 Millionen Gasheizungen, 5,6 Millionen Öl- heizungen, 0,8 Millionen Heizkessel für feste Brenn- stoffe und 11 Millionen Kamin- und Kachelöfen u. w. Einzelraumfeuerstätten sowie 0,7 Millionen Raumheizer und 1,1 Warmwasserbereiter, die mit Gas betrieben werden. 0,6 Mio. Ölheizungen (Brennwert) 5,6 Mio. Gasheizungen mit Strömungssicherung 0,6 Mio. raumluftabhängige Gasheizungen ohne Strömungs- sicherung (Heizwert) 0,6 Mio. raumluft- abhängige Gasheizungen (Brennwert) 5,2 Mio. raumluftunabhängige Gasheizungen (Brennwert) 0,5 Mio. raumluft- abhängige Gas- Raumheizer 63 Tsd. raumluftun- abhängige Gas- Warmwasserbereiter 1,3 Mio. raumluft- unabhängige Gas- heizungen (Heizwert) Heizungen Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2017 11 Mio. Kamin- und Kachelöfen u.a.m. 0,8 Mio. Heizungen für feste Brennstoffe 5 Mio. Ölheizungen (Heizwert) Anlagenbestand in Deutschland Insgesamt führt das Schornsteinfegerhandwerk an über 32 Millionen Feuerungsanlagen Messungen bzw. Überprüfungen nach 1. BImSchV und KÜO durch. Dieser Anlagenbestand splittet sich auf in: 13,3 Millionen Gasheizungen, 5,6 Millionen Öl- heizungen, 0,8 Millionen Heizkessel für feste Brenn- stoffe und 11 Millionen Kamin- und Kachelöfen u. w. Einzelraumfeuerstätten sowie 0,7 Millionen Raumheizer und 1,1 Warmwasserbereiter, die mit Gas betrieben werden. 0,6 Mio. Ölheizungen (Brennwert) 5,6 Mio. Gasheizungen mit Strömungssicherung 0,6 Mio. raumluftabhängige Gasheizungen ohne Strömungs- sicherung (Heizwert) 0,6 Mio. raumluft- abhängige Gasheizungen (Brennwert) 5,2 Mio. raumluftunabhängige Gasheizungen (Brennwert) 0,5 Mio. raumluft- abhängige Gas- Raumheizer 1,3 Mio. raumluft- unabhängige Gas- heizungen (Heizwert) Heizungen

Deutschlandweit betreut das Schornsteinfegerhandwerk mit seinen rund 7.500 Innungsschornsteinfegern und fast 25.000 Beschäftigten etwa 30 Millionen Privathaushalte. Darüber hinaus zählen zahlreiche Eigen- tümer von gewerblichen Immobilien zu seinen Kunden. Ganz Deutschland ist unser Kunde Deutschlandweit betreut das Schornsteinfegerhandwerk mit seinen rund 7.500 Innungsschornsteinfegern und fast 25.000 Beschäftigten etwa 30 Millionen Privathaushalte. Darüber hinaus zählen zahlreiche Eigen- tümer von gewerblichen Immobilien zu seinen Kunden. Anlagenbestand im Jahr 2017

13,3 Mio. Gas- heizungen

Anlagenbestand im Jahr 2017

13,3 Mio. Gas- heizungen

1,1 Mio. Gas- Warmwasser-

bereiter

1,1 Mio. Gas- Warmwasser-

0,7 Mio. Gas-Raumheizer

bereiter

5,6 Mio. Ölheizungen

0,7 Mio. Gas-Raumheizer

Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland 5,6 Mio. Ölheizungen

Raumheizer & Warmwasserbereiter Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland

0,2 Mio. raumluftunabhängige Gas-Raumheizer

Raumheizer & Warmwasserbereiter

0,2 Mio. raumluftunabhängige Gas-Raumheizer

1 Mio. raumluft- abhängige Gas-Warmwasser- bereiter

63 Tsd. raumluftun- abhängige Gas- Warmwasserbereiter

1 Mio. raumluft- abhängige Gas-Warmwasser- bereiter

Bis zu 70 Prozent der Heizungsanlagen sind veraltet Das Energieeinsparpotenzial in deutschen Heizungskellern ist enorm: Nach der aktuellen Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks sind 16,9 Prozent der Öl- und 10,4 Prozent der Gasheizungsanlagen älter als 25 Jahre. Weitere 6,5 Prozent der Öl- und 2,9 Prozent der Gasheizungskessel sind sogar über 33 Jahre alt.* Geht man davon aus, dass Heizungsanlagen mit einem Betriebsalter von 15 bis 20 Jahren hinsichtlich ihres Energieverbrauchs und ihrer Emissionen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sind zurzeit ca. 55 bis 70 Prozent des Heizungsbestandes veraltet. Bis zu 70 Prozent der Heizungsanlagen sind veraltet Das Energieeinsparpotenzial in deutschen Heizungskellern ist enorm: Nach der aktuellen Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks sind 16,9 Prozent der Öl- und 10,4 Prozent der Gasheizungsanlagen älter als 25 Jahre. Weitere 6,5 Prozent der Öl- und 2,9 Prozent der Gasheizungskessel sind sogar über 33 Jahre alt.* Geht man davon aus, dass Heizungsanlagen mit einem Betriebsalter von 15 bis 20 Jahren hinsichtlich ihres Energieverbrauchs und ihrer Emissionen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sind zurzeit ca. 55 bis 70 Prozent des Heizungsbestandes veraltet. * Brennwertfeuerstätten waren bis zum Jahr 1996/1997 noch nicht verbreitet und sind in dieser Altersgruppe nicht erfasst.

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* Brennwertfeuerstätten waren bis zum Jahr 1996/1997 noch nicht verbreitet und sind in dieser Altersgruppe nicht erfasst.

Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2017

Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks zum Anlagenbestand in Deutschland 2017

Kohlenmonoxid: Regelmäßige Überprüfungen erhöhen die Sicherheit Im Jahr 2017 stellte das Schornsteinfegerhandwerk bei seinen Überprüfungen an 116.000 Gasfeuerungs- anlagen eine Überschreitung der erlaubten CO-Grenzwerte fest. Mit einem Messwert von über 1.000 ppm Kohlenmonoxid im Abgas mussten diese zwingend gewartet werden. 156.000 Anlagen wurden mit Werten zwischen 500 ppm und 1.000 ppm zur Wartung empfohlen. Eine Konzentration von über 1.000 ppm Kohlenmonoxid (CO) im Abgas kann lebensgefährlich sein, wenn es gleichzeitig zu einem Abgasaustritt kommt. Technische Defekte, Verschmutzungen, zu wenig Verbren- nungsluft oder eine verstopfte Abgasanlage können dazu führen, dass sich das unsichtbare und geruchs- freie, giftige Gas unbemerkt in Bad, Dachraum oder Keller ausbreitet. Um Mängel an Feuerstätten und Abgasanlagen möglichst frühzeitig erkennen zu können, überprüft der Ga z D utschland ist unser Kunde Deutschlandweit betreut das Schornsteinfegerhandwerk mit seinen rund 7.500 Inn ngsschornsteinfegern und fast 25.000 Beschäftigten etw 30 Millionen Privathaushalte. Darüber hinaus zählen zahlreiche Eigen- tümer von gewerblichen Immobilien zu seinen Kunden. Anlagenbestand im Jahr 2017 13,3 Mio. Gas- heizungen

Schornsteinfeger regelmäßig auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) die Betriebs- und Brandsicherheit von Feue- Insgesamt ist der Sicherheitsstandard von Heizungsanlagen durch die wiederkehrenden Über- prüfungen und Messungen sehr hoch. Seit 1993 konnte die Quote der Anlagen mit lebensge- fährlichen CO-Konzentrationen imAbgas von 5 Prozent auf unter 1,5 Prozent gesenkt werden. Anlagenbestand in Deutschland Insgesamt führt das Schornsteinfe rhandwerk an über 32 Millionen Feuerungsanlagen Messungen bzw. Überprüfungen nach 1. BImSchV und KÜO durch. Dieser Anlagenbestand splittet sich auf in: 13,3 Millionen Gasheizungen, 5,6 Millionen Öl- heizungen, 0,8 Millionen Heizkessel für feste Brenn- 11 Mio. Kamin- und Kachelöfen u.a.m.

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1,1 Mio. Gas- Warmwasser-

stoffe und 11 Millionen Kamin- und Kachelöfen u. w. Einzelraumfeuerstätten sowie 0,7 Millionen Raumheizer und 1,1 Warmwasserbereiter, die mit Gas betrieben werden.

bereiter

rungsanlagen. Abhängig vom Brennstoff und der technischen Ausstattung kontrolliert der Schornsteinfeger im jährlichen, zwei- oder dreijährigen Abstand, ob • die Anlage verschmutzt ist, • die Abgaswege frei sind, • die Verbrennungsluftversorgung aus- reichend ist, • die Verbrennungsqualität stimmt, • die Kohlenmonoxidkonzentration im Abgas zu hoch ist, • die Anlage sicher betrieben werden kann. 5,2 Mio. raumluftunabhä ige Gasheizungen (Brennwert) Heizungen

0,8 Mio. Heizungen für feste Brennstoffe

0,7 Mio. Gas-Raumheizer

5,6 Mio. Ölheizungen

Gesamtzahl der Öl- und Gasfeuerungsanlagen nach KÜO und 1. BlmSchV in Deutschland

Raumheizer & Warmwasserbereiter

5 Mio. Ölheizungen (Heizwert)

0,2 Mio. raumluftunabhängige Gas-Raumheizer

0,5 Mio. raumluft- abhängige Gas- Raumheizer

0,6 Mio. raumluft- abhängige Gasheizungen (Brennwert)

Ergebnisse der CO-Messungen an Gasfeuerungsanlagen

0,6 Mio. Ölheizungen (Brennwert)

12 Anteil in % 1,3 Mio. raumluft- unabhängige Gas- heizungen (Heizwert)

5,6 Mio. Gasheizungen mit Strömungssicherung

63 Tsd. raumluftun- abhängige Gas- Warmwasserbereiter

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1 Mio. raumluft- abhängige Gas-Warmwasser- bereiter

0,6 Mio. raumluftabhängige Gasheizungen ohne Strömungs- sicherung (Heizwert)

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• CO > 500 ppm • CO > 1000 ppm

1993 Bis zu 70 Prozent der Heizungsanlagen sind veraltet Das Energieeinsparpotenzial in deutschen Heizungskellern ist enorm: Nach der aktuellen Erhebung des Schornsteinfegerhandwerks sind 16,9 Prozent der Öl- und 10,4 Prozent der Gasheizungsanl gen älter als 25 Jahre. Weitere 6,5 Prozent der Öl- und 2,9 Prozent der Gasheizungskessel sind sogar über 33 Jahre alt.* Geht man davon aus, dass Heizungsanlagen mit einem Betriebsalter von 15 bis 20 Jahren hinsichtlich ihres Energieverbrauchs und ihrer Emissionen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, sind zurzeit ca. 55 bis 70 Prozent des Heizungsbestandes veraltet. 1998 2003 2008 2013 2018 4 2 0 (Wartungsempfehlung) (bei Abgasaustritt Lebensgefahr)

* Brennwertfeuerstätten waren bis zum Jahr 1996/1997 noch nicht verbreitet und sind in dieser Altersgruppe nicht erfasst.

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Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung Ergänzend zur Überprüfung undWartung empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks die Installation von CO-Warnmeldern imAufstell- raum der Feuerstätte sowie in Pellet-Lagern, um die Bewohner in akuten Gefahrensituationen zu warnen. Wichtig ist eine fachgerechte Installation der CO- Warnmelder nach Herstellerangaben. Ergänzend zur Überprüfung undWartung empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks die Installation von CO-Warnmeldern imAufstell- raum der Feuerstätte sowie in Pellet-Lagern, um die Bewohner in akuten Gefahrensituationen zu warnen. Wichtig ist eine fachgerechte Installation der CO- Warnmelder nach Herstellerangaben. CO-Unfälle durch Feuerungsanlagen Unabhängig von den Mess- und Überprüfungsintervallen des Schornsteinfegers können sich Wohn- situationen ändern. Energetische Sanierungen wie der Austausch von Fenstern oder eine Fassadendäm- mung und der Einbau luftabsaugender Lüftungs- bzw. Dunstabzugsanlagen beeinflussen die Bedingungen für eine Feuerstätte. Raumluftabhängige Feuerstätten erhalten nach einer Änderung ggf. zu wenig Verbren- nungsluft, was zur Verschlechterung der Verbrennungsqualität und zur Produktion von Kohlenmonoxid im Abgas führen kann. Nach baulichen Veränderungen muss daher unbedingt der bevollmächtigte Bezirks- schornsteinfeger informiert werden, damit die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte nach wie vor gewähr- leistet werden kann. Auch eine regelmäßige Wartung durch einen Fachhandwerker ist wichtig für die Sicherheit. Wenn es dennoch an einer Feuerstätte zu einer unvollständigen Verbrennung mit Kohlenmonoxidaustritt kommt, kann dies verschiedene Gründe haben: • Es liegt ein technischer Defekt vor. • Reinigung und Wartung wurden vernachlässigt. Die Anlage ist verschmutzt. • Die Abgasanlage ist verstopft. • Der Eigentümer hat selber Hand an die Anlage gelegt. • Es wurden bauliche Veränderungen durchgeführt, die die Verbrennungsluftversorgung beeinflussen (z. B. neue Fenster, Dämmung). • Die Anlage wurde nicht nach Herstellerangaben betrieben. • Luftabsaugende Dunstabzugshauben oder Lüftungsanlagen ziehen Abgase aus der Feuerstätte in den Raum. CO-Unfälle durch Feuerungsanlagen Unabhä gig vo den M s - und Üb rprüfu gsintervallen des Schornsteinfegers kön n sich Wohn- situationen ändern. Energetisch Sanierungen wie der Austausch von F st rn oder ine Fassadendäm- mu g und der Einb luftabsaugend r Lüftungs- bzw. Du stabzugsanlagen beeinflussen die Bedingu gen für eine Feuerstätt . Raumluftabhängige Feu rstätten erhalten ach einer Änderung ggf. zu we ig Verbren- nungsluft, was zur Verschlechterung der V rbren ung qualität und zur Pro uktion von Kohlenmonoxid im Abgas führen kann. Nach baulichen Veränderung n muss d h r unbedingt der bevollmächtigte Bezirks- chornstei feger informi rt werd n, damit die sichere Benutzbarkeit der Feu stätte na wie vor gewähr- leistet werden kann. Auch eine regelmäßige Wartung durch einen Fachhandwerker ist wichtig für die Sich rheit. Wenn es dennoch an einer Feuerstätte zu i er unvollständigen Verbrennung mit Kohlenmonoxidaustritt kommt, kann dies verschiedene Gründe haben: • Es liegt ein technischer Def kt vor. • Reinigung und Wartung wurden vernachlässigt. Die Anlage ist verschmutzt. • Die Abgasanlage ist v rstopft. • Der Eigentümer hat selber Hand an die Anlage gelegt. • Es wurden bauliche Verä derungen durchgeführt, die die Verbrennungsluftversorgung beeinflussen (z. B. neue Fenster, Dämmung). • Die Anlage wurde nicht nac Herstellerangaben betriebe . • Luftabsaugende Dunstabzugshauben oder Lüftungsanlagen ziehen Abgase aus der Feuerstätte in den Raum. Vorbeugende Maßnahmen: Regelmäßige Reinigung, Überprüfung und Wartung Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät Hausbesitzern und Mietern, die Überprüfungen und Messungen des Schornsteinfegers fristgerecht durchführen zu lassen sowie regelmäßig den Wartungsservice eines Fachhandwerkers in Anspruch zu nehmen. Vorbeugende Maßnahmen: Regelmäßige Reinigung, Überprüfung und Wartung Der Bundesverband des Schornst infegerhandwerks rät Hausbesitzer und Mietern, die Üb rprüfungen und Me sungen d Schornsteinfeg r fristgerecht d rchführ zu lassen sowie regelmäßig den Wartungsservice eines Fachhandwerkers in Anspruch zu nehmen.

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Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

CO-Unfälle durch Feuerungsanlagen Unabhängig von den Mess- und Überprüfungsintervallen des Schornsteinfegers können sich Wohn- situationen ändern. Energetische Sanierungen wie der Austausch von Fenstern oder eine Fassadendäm- mung und der Einbau luftabsaugender Lüftungs- bzw. Dunstabzugsanlagen beeinflussen die Bedingungen für eine Feuerstätte. Raumluftabhängige Feuerstätten erhalten nach einer Änderung ggf. zu wenig Verbren- nungsluft, was zur Verschlechterung der Verbrennungsqualität und zur Produktion von Kohlenmonoxid im Abgas führen kann. Nach baulichen Veränderungen muss daher unbedingt der bevollmächtigte Bezirks- schornsteinfeger informiert werden, damit die sichere Benutzbarkeit der Feuerstätte nach wie vor gewähr- leistet werden kann. Auch eine regelmäßige Wartung durch einen Fachhandwerker ist wichtig für die Sicherheit. Wenn es dennoch an einer Feuerstätte zu einer unvollständigen Verbrennung mit Kohlenmonoxidaustritt kommt, kann dies verschiedene Gründe haben: • Es liegt ein technischer Defekt vor. • Reinigung und Wartung wurden vernachlässigt. Die Anlage ist verschmutzt. • Die Abgasanlage ist verstopft. • Der Eigentümer hat selber Hand an die Anlage gelegt. • Es wurden bauliche Veränderungen durchgeführt, die die Verbrennungsluftversorgung beeinflussen (z. B. neue Fenster, Dämmung). • Die Anlage wurde nicht nach Herstellerangaben betrieben. • Luftabsaugende Dunstabzugshauben oder Lüftungsanlagen ziehen Abgase aus der Feuerstätte in den Raum. Sicherheitsüberprüfungen decken bauliche Mängel auf Im Rahmen der regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten deckt das Schornsteinfegerhandwerk jedes Jahr gefährliche Mäng l auf d sorgt dafür, ass diese durch da Fachhandwerk abgestellt werden. Mängel durch Alterung und Verschleiß sind unvermeidli , ei e regelmäßig Kontrolle daher unverzichtbar. Mängel an Feuerun sanlagen 50.000 94.400 291.200 152.100 260.700 150.000 250.000 Feuerstätten für feste Brennstoffe Feuerstätten für flüssige Brennstoffe Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe Verbindungsstücke für feste Brennstoffe Verbindungsstücke für flüssige Brennstoffe Verbindungsstücke für gasförmige Brennstoffe Schornsteine und Abgasleitungen für Unterdruckbetrieb Abgasleitungen für Überdruckbetrieb Zusatzeinrichtungen Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten Lüftungseinrichtungen u. Verbrennungsluftversorgungen Sonstige Mängel 86.700 131.000 72.400 18.500 25.400 69.100 119.800

347.100

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350.000

Im Jahr 2017 wurden mehr als 1,4 Millionen Mängel an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt und somit mögliche Folgeschäden verhindert. Besonders hervorzuheben sind die rund 227.000 Mängel an neu gebauten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen, die trotz fachgerechter I stallation und Abnahme durch das Fachhandwerk festgestellt wurden. Sie zeigen, dass auch bei Neuinstallationen eine unabhängige Kontrolle sinnvoll ist.

Vorbeugende Maßnahmen: Regelmäßige Reinigung, Überprüfung und Wartung Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät Hausbesitzern und Mietern, die Überprüfungen und Messungen des Schornsteinfegers fristgerecht durchführen zu lassen sowie regelmäßig den Wartungsservice eines Fachhandwerkers in Anspruch zu nehmen.

Bei der Abgaswegüberprüfung kontrollieren Schornsteinfeger den freien Querschnitt des Abgassystems. Verstopfte oder verschmutzte Abgasanlagen können zu Abgasaustritt inWohnbereiche und somit auch zu CO-Vergiftungen führen.

Ergänzend zur Überprüfung undWartung empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks die Installation von CO-Warnmeldern imAufstell- raum der Feuerstätte sowie in Pellet-Lagern, um die Bewohner in akuten Gefahrensituationen zu warnen. Wichtig ist eine fachgerechte Installation der CO- Warnmelder nach Herstellerangaben.

Mängel u d Bra dgefahr bei Lüftungsanlagen Lüftungsanlagen haben großen Einfluss auf das Wohnraumklima und die Gesundheit der Bewohner. Daher überprüft der Schornsteinfeger diese Anlagen in einigen Bundesländern, um z. B. Verschmutzungen, mögliche Keimentwicklung oder Brandgefahren frühzeitig feststellen zu können. Trotz insgesamt mehr als rund 52.000 Mängeln an Lüftungsanlagen sind die unabhängigen Kontrollen durch das Schornsteinfeger- handwerk bisher nur in wenigen Bundesländern und deren Landesbauordnungen vorgeschrieben.

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Bridging to Green In Österreich vollzieht sich die Energiewende im Neubau-Wärmesektor seit einigen Jahren nahezu „unbemerkt“, im Sanierungsmarkt ist dieser Trend nicht erkennbar.

Im Jahr 1997 Installierte man in Österreich noch jährlich ca. 33.000 Öl-Heizkessel, 2017 gab es nur noch ein jährli- ches Marktvolumen von ca. 5.700 Stück. Im Neubau- Sektor wird de facto kein Ölheizkessel mehr installiert. In neu gebauten Einfamilienhäusern wurden 2017 ca. 80 % Heizungswärmepumpen verbaut. Der restliche Anteil teilt sich auf Pellets- bzw. Gasbrennwertheizungen auf. Die Energiewende im Neubau ist durch die strengen Bau­ ordnungen und Fördersysteme bereits vollzogen; im Wärmeerzeuger-Bestandsmarkt jedoch noch nicht. Dieser schrumpft vor sich hin und die installierten fossi- len Heizsysteme speziell Ölheizkessel werden immer älter und älter. So sind laut der Energiestrategie der Bundesregierung #mission2030 mehr als 700.000 instal- lierte Öl-Heizsysteme in Österreich älter als 20 Jahre und dringend sanierungsbedürftig. Aber die Kunden „heizen bis der Ofen aus ist“. Will Österreich die definierten Kli­ maziele nur halbwegs erreichen, so muss der Sanierungs­ markt radikal bearbeitet werden. Und zwar von der gesamten Branche mit einheitlichen Botschaften, denn die Sanierungsquote von derzeit unter 1 % muss massiv erhöht werden.

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Energie 0 10000 20000 30000 40000 50000 60000 70000 80000 0 1 2 3 4 Stk. 201 201 201 201 201

und mehr wurden in der anschließenden Expertenrunde diskutiert. „Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen der „Fossilen Welt“ und der Welt der Erneuerbaren“ sagte Patay und analysierte welchen Beitrag mobile Wärme in Hinblick auf den Kesseltausch leisten könnte. Mindestens Expertendiskussion mit v.r.: BIM KR. Ing. Michael Mattes - Bundesin­ nung der Installateure, BIM KR. Peter Engelbrechtsmüller - Bundesin­ nung der Rauchfangkehrer, Mag. Michael Mock GF des FGW und der ÖVGW, Dr. Georg Patay GF von energy4rent GmbH

10 % zusätzliches Marktwachstum wäre für die nächsten Jahre möglich, wenn man den Sanierungsrückstau mit mobiler Wärme auflöst. Genau für diese Aufgaben­ stellung hat energy4rent eine maßge- schneiderte Branchenlösung: Heizungs­ modernisierungen ohne Komfortverlust in der kalten Jahreszeit. Eine Umstellung auf ein neues Heizsystem muss gut geplant werden. Dank mobiler Wärme, müssen modernisierungswillige Heizungsbesitzer nicht auf einen Umstieg auf ein erneuerbares bzw. effizienteres Energiesystem in der kalten Jahreszeit verzichten auch dann nicht, wenn es sich um einen echten Notfall handelt. Damit schafft man für Installateure den nötigen Planungsfreiraum, um auch in den Win­ termonaten einen Umstieg auf ein effizi- entes und umweltfreundliches Energie- system für Kunden zu ermöglichen. In Summe sind durch den Einsatz von mobiler

Schrumpfender Markt (2010-20017) trotz hoher Neubautätigkeit

KESSELMARKT (ÖL, GAS, BIOMASSE)

ErP-Effekt

y= -2164,6x + 75022

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Quelle: Marktforschung energy4rent

Gewinner im Neubau: Fernwärme im Ballungsgebiet und Wärmepumpen bei EFH.

energy4rent hat aus diesem Grund eine aktive Branchen­ diskussion mit der Bundesinnung der Installateure und der Rauchfangkehrer sowie dem ÖVGW gestartet, um dieses Thema weiter voran zu treiben und zu folgenden Fragestellungen mögliche Antworten zu finden: Wie soll das enorme Marktpotenzial der Altkessel geho- ben werden, wenn die Anzahl der Installateure über das ganze Jahr nahezu konstant bleibt und Kunden grundsätz- lich nur in den Sommermonaten ihre Kessel tauschen wollen? Auf welchen Energieträger soll der Kunde bei einer Heizungssanierung umsteigen? Wie motiviert man Kunden zu einemKesseltausch? All diese Fragestellungen

Wärme zusätzlich 15.000 Sanierungen pro Jahr möglich. „Der Facharbeitermangel hat auchdie Installationsbranche voll getroffen. Im Jahr 2017 suchten bereits 44 % der Betriebe aktiv nach zusätzlichen Mitarbeitern. Heuer erhöhte sich die Anzahl der suchenden Betriebe bereits auf 58 %. Weiters steht uns noch eine massive Pensio­ nierungswelle der „Babyboomer-Generation“ im Hand­ werk bevor“ führt KR. Ing. Michael Mattes, Bundesin­ nungsmeister der Installateure aus und ergänzt noch: „Aufgrund des akut herrschenden Arbeitskräftemangels im Installationshandwerk sehe ich gar keine andere Möglichkeit die Zeit von einem Kesseltausch mit mobiler

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