2018_12_dezember 2018

Wie jedes Jahr fand im Rahmen des WTG-Seminares auch eine kleine Fachausstellung statt. Besonders Inter­ esse zeigten die Teilnehmer an dem neuen Reinigungs­ werkzeugen von SnapLok, dem allseits bekannten Kaminsystemen von Stocker und der altbewährten Bran­ chensoftware WinChim. ZIV-Erhebungen einschließlich Mängelstatistik Mit den jährlich durchgeführten bundesweiten Erhe­ bungen durch das Schornsteinfegerhandwerk über Öl- und Gasfeuerungsanlagen, CO-Messungen an Gasfeu­ erstätten, Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen, Emissionsmessungen an Feue­ rungsanlagen für feste Brennstoffe, Anzahl der Einzel­ raumfeuerungsanlagen und Mängel an Feuerungsanlagen sowie Mängel an Lüftungsanlagen werden unabhängige und fachgemäße Informationen den Landes- und Bun­ desbehörden, den Fachfirmen und den Fachverbänden vorgelegt. Über 180 Mio. Daten sind für die bundesweite Erstellung dieser Erhebungen von den rund 7700 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern zu erfassen. Diese Daten wer- den zunächst bei den zuständigen Kreisgruppen bzw. Innungen erhoben. Aus diesen Zusammenfassungen erstellen dann die Landesinnungsverbände jeweils lan- desweite Übersichten. Der Bundesverband des Schorn­ steinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) – sammelt die Ergebnisse der 16 Länder und erstellt die Bundes-Übersicht. Die Ergebnisse der Messungen nach der Ersten Verord­ nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz­ gesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feue­ rungsanlagen – 1. BImSchV) müssen vom Schornstein­ fegerhandwerk den jeweiligen für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden sowie dem Bun­ desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor­ sicherheit alljährlich vorgelegt werden. Im Vortrag werden die Ergebnisse des letzten Jahres vor- gestellt und die Hintergründe sowie die Vorgehensweise bei den Erhebungen erläutert. Von den Anforderungen zur Kennzeichnung von Bauprodukten ImBaurecht ist zuunterscheiden zwischenAnforderungen an Bauwerke und an Bauprodukte, aus denen Bauwerke errichtet werden. Während die Anforderungen an die Errichtung von Bauwerken nach wie vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten unterliegen, gelten für Bau­ produkte Europäische Vorgaben gemäß dem Europäi­ schen Gedanken des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Den Mitgliedstaaten obliegt es, Vorschriften zu erlassen, wonach Bauwerke so zu entwerfen und auszuführen sind, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haus­ tieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädi- gen. So haben Mitgliedstaaten Bestimmungen, ein- schließlich Anforderungen, eingeführt nicht nur hinsicht- lich der Sicherheit vonGebäuden und anderenBauwerken, sondern auch bezüglich Gesundheit, Dauerhaftigkeit, Energieeinsparung, Umweltschutz, wirtschaftlicher Aspekte und anderer wichtiger Belange des öffentlichen Interesses. Diese Vorschriften wirken sich unmittelbar auf die An­ forderungen an Bauprodukte aus. Wie diese zu berück-

Dr. Dieter Stehmeier berichtete über die ZIV-Erhebungen einschließlich Mängelstatistik und der Kennzeichnungspflicht von Bauprodukten in Deutschland.

Dezember 2018 www.wtg-österreich.at Bundesinnung

10

Made with FlippingBook Learn more on our blog