Blickpunkt Schule 5/2024

Landeshauptvorstandssitzung des dbb Hessen

A m 29. Oktober fand die Lan deshauptvorstandssitzung (LaHaVo) des dbb Hessen in Frankfurt-Griesheim statt. Der Lan deshauptvorstand besteht aus dem Landesvorstand (Landesvorsitzender, fünf stellvertretende Vorsitzende und acht Beisitzer sowie aus den Vorsit zenden der Senioren, der Frauenver tretung, der Jugend, und der Tarif kommission) sowie den Vorsitzenden der 39 Fachgewerkschaften des dbb Hessen. Neben der Verabschiedung des Haushalts für 2025 standen die Be richte zu den einzelnen Arbeitsberei chen, wie zum Beispiel die Neuwahl der Seniorenvertretung unter der Lei tung von Hannelore Andree am 17. Oktober, auf der Tagesordnung. Nachdem die Tarifverhandlungen für die Landesbediensteten in Hessen im März dieses Jahres abgeschlossen worden sind, beginnt auf der Bundes ebene die nächste Einkommensrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Hier wurde bereits die Forderung nach einer Lohnerhöhung von acht Prozent beschlossen. Daran anschließend werden im weiteren Ver lauf des Jahres 2025 die Gehälter für die TdL (Tarifgemeinschaft der Län der) ausgehandelt, bevor dann die nächste Runde für Hessen startet. Es ist demnach, für die Öffentlichkeit nicht immer leicht auseinanderzuhal ten, immer in der Abfolge so, dass für * Bund und Kommunen, * TdL (alle Bundesländer außer Hessen), * TV-H (Hessen) nacheinander verhandelt wird, wobei natürlich jeweils eine Sig nalwirkung vom vorherigen Verhand lungsergebnis ausgeht.

dbb intern

Nach langer Wartezeit hat das Bun desinnenministerium (BMI) einen Ge setzesentwurf zur Sicherstellung der amtsangemessen Bundesbesoldung und -versorgung vorgelegt, welcher bei den Gewerkschaften auf Kritik ge stoßen ist. Der dbb Hessen schließt sich dieser Kritik an, da das Gesetz vom Modell der Alleinverdienerfamilie abkehrt, was als äußerst problema tisch angesehen wird. Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens stößt auf deutliche Ablehnung, da es sich hier um einen Paradigmenwech sel handeln würde, der verfassungs rechtlich höchst problematisch ist. Unverändert fordert der dbb Hessen ausschließlich die lineare Erhöhung der Besoldungstabellen. Ein für den Arbeitgeber deutlich kostengünstige res Zurückziehen durch die aus schließliche Fokussierung auf (fiktive) Partnereinkommen, Anzahl der Kin der, zusätzliches Vermögen oder Wohnort wird abgelehnt. In den Me dien kursierende Zahlen von bis zu 88000 Euro Nachzahlung dürften Einzelfälle sein, die Mehrzahl der Kol leginnen und Kollegen dürfte hier

durch leer ausgehen bzw. deutlich schlechter gestellt werden als bei den zu erwartenden verfassungskonfor men prozentualen Anpassungen für alle Beamtinnen und Beamte, zumal durch die Anhebung des Bürgergeldes der Abstand zu einer verfassungsge mäßen Besoldung in Hessen wieder ungefähr auf dem Stand des Urteils vom November 2021 sein dürfte. Der Landeshauptvorstand erwartet vom Land Hessen, dass weiterhin aus schließlich eine lineare Anhebung der Bezüge (auch bei der Reparatur der verfassungswidrigen Besoldung seit vielen Jahren) vorgenommen wird. Dass hierbei nicht nur die unteren Lohngruppen zu berücksichtigen sind, hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in seinem Urteil (ebenfalls No vember 2021) deutlich gemacht, dass auch die Besoldung der Richter (kon kret verhandelt im Falle einer W2 Professur) verfassungswidrig ist, so dass eine Reparatur aller Besoldungs gruppen geboten ist. Volker Weigand, hphv-Landesvorsitzender und stellvertretender Landesvorsitzender/ Landesschatzmeister des dbb Hessen

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