Blickpunkt Schule 1/2021

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat

Bild: Corri Seizinger/AdobeStock

Corona – Sachstand und Ausblick

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat

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Endgeräten ist dabei ein Punkt, der zwingende Voraussetzung ist, um im Distanzunterricht arbeiten zu können. Ein weiteres Hilfsmittel für den Dis- tanzunterricht könnte ein personali- siertes Budget darstellen, umweitere Aufwendungen der Lehrkräfte für Dis- tanz- und digital unterstützen Unter- richt aufzufangen. Dabei sollte immer im Bewusstsein sein, dass der Distanz- unterricht immer nur ein Hilfsmittel für ausfallenden Präsenzunterricht sein und diesen niemals vollständig auffangen kann. Bildlich gesprochen wird er immer eine Krücke bleiben, weil je nach Ausstattung und Situation nur bestimmte Kommunikationskanä- le zwischen Schülern und Lehrkräften benutzt werden können. Die Vorteile einer Zusammenkunft von Angesicht zu Angesicht im Klassenraum bilden dagegen ungleich viel mehr Kommu- nikationsmöglichkeiten ab. Ob die von der Hessischen Landes- regierung verordneten und damit vom Kultusministerium umgesetzten Maß- nahmen, die gegenüber den Verlaut- barungen der Bundeskanzlerin im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Aufweichung bedeuten, richtig waren, wird die nahe Zukunft zeigen. Insbe- sondere ob es damit gelingt, die Inzi- denzzahlen, die zum Schreiben dieser Nachrichten nach wie vor sehr hoch sind, in einem Maß zu senken, dass Gesundheitsbehörden wieder in der Lage sind, Infektionsketten nachzu- verfolgen, ist damit infrage gestellt.

ass sich die derzeitige Coro- nalage über die Weihnachts- ferien so zuspitzte, was sich

von JÜRGEN HARTMANN Hessischer Philologenverband

schon in der letztenWoche vor den Fe- rien ankündigte und wovor auch von den Verbänden und Gewerkschaften und dem HPRLL bereits vor den Herbstferien gewarnt wurde, ist nun auch eingetreten. Allerdings hat die Tatsache, dass die Lage so dramatisch wurde, dazu geführt, dass die Bundes- kanzlerin zusammen mit den Minister- präsidenten in der ersten Januarwo- che entschied, die Schutzmaßnahmen drastisch zu verschärfen, was für die Schulen einiges an Organisationsauf- wand für die Umsetzung bedeutet hat. Einhergehend mit dieser Vorgabe des Bundes wurden diese in Hessen inso- fern aufgeweicht, dass die Schülerin- nen und Schüler der Klassen 1 bis 6 auf Wunsch der Eltern in die Schule kom- men können und dort Betreuung fin- den und ebenso die Abschlussklassen in Präsenz beschult werden. Die Unterrichtung der Abschluss- klassen kann nach Auffassung des dlh in den Gymnasien noch gehändelt werden, in den beruflichen Schulen

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hingegen, wo viele der Klassen per se Abschlussklassen sind, ist die Lage vor Ort schwierig, weil eventuell nicht ge- nügend Räumlichkeiten zur Verfü- gung stehen. Weiterhin bedeuten auch geteilte Klassen immer einen er- höhten Mehraufwand für die Lehr- kräfte und damit einer noch weiteren Verschärfung ihrer Belastungssitua- tion. Auch die Umstellung auf digitale Hilfsmittel und der Unterricht auf Dis- tanz trägt hierzu erheblich bei. Der dlh findet, dass die adäquate Umsetzung von Distanzunterricht vorwiegend zulasten der Beschäftig- ten geht. Es kann und darf nicht wei- ter angehen, dass durch Anschaffung und Nutzung privater Endgeräte das Vorhaben der Distanzbeschulung wei- testgehend auf dem Rücken der Be- schäftigten ausgetragen wird. Hier ist dringend für Lockerung durch dienst- liche Endgeräte zu sorgen. Seit Frühjahr 2020 besteht der Ein- druck, dass die Gelder, die zur Verfü- gung gestellt wurden (zum Beispiel durch den Digitalpakt), nicht an ent- sprechender Stelle angekommen sind. Die Anschaffung von dienstlichen

Wichtiger Hinweis – Auszug aus den dlh-Nachrichten I-2021

Alle ‘dlh-Nachrichten I-2021’ stehen in voller Länge unter https://www.hphv.de/ dlh-nachrichten/ zum

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