MeddelelserFraRentekArchivet_1873-76

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at approbere den over Rente Cammerets Sagers Foretagelse, Deci­ sion og Underskrifft med videre giorde Inddeeling, som effter deraf her havende Gienpart lyder Ord til andet som følger: Da nach dem Königlen allerhöchsten Befehl an das Geheime-Conseil vom l sten hujus in der bisherigen Ver­ waltung der Cammer-Sachen keine weitere Aenderung gemacht worden, als dasz die Ihr. May“ dem Könige seit- hero unmittelbar vorgetragene geringem Sachen künftig in Dero Geheimen-Conseil vorgetragen und daselbst unter­ schrieben werden solten: So laszen alle Cammer-Sachen sich darnach unter dreyerley Rubriquen befaszen als: I. Die Ihr. Königl. Maytt. Selbst vorzutragende und von Ihnen zu unterschreibende wichtigere Sachen: dahin würden auszer den in dem Königlen Befehl selbst bereits ausdrücklich vorbehaltenen Gnaden-, Avancemens-, Beloh- nungs- und Straf-Sachen zu rechen seyn: a. Alle neue Königliche Verordnungen, wie auch wann überhaupt von einer Königlen Verordnung und Reso­ lution in diesem oder jenem wichtigen Fal abzuwei­ chen nötig gefunden werden dürfte; b. wann ein Domanial-Stück oder sonst eine Jagt- oder andere Gerechtigkeit und Herrlichkeit gäntzlich ver- äuszert würde; c. wann eine Bedienung vergeben werden sol; d. wann der Königle drittel von Strandungs-Sachen, imgleichen wann der Abzugs-Pfenning nachgegeben wird, und der Nachlas von Erheblichkeit ist; e. Erb-Fal-Gerechtigkeit, wenn der Post von Belang ist; /. die noch nicht ausgefertigte Königle Confirmationes bey Antrit der Regierung, als davon nur noch die aus demPloenischen- auch Oldenburg- und Delmen- horstischen-District übrig sind; g. alle Ausgabe-Pöste, die nicht im Reglement aufge- führet stehen p.p.

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