conti_puncto_4-2020

Aktuelles

Unsere Empfehlung | Verordnung vor Leistungsinanspruchnahme Um die vielfältigen Angebote und herausragenden Leistungen der Continentale BKK rechtssicher in Anspruch nehmen zu können, bitten wir Sie, in der Regel einen Arzt aufzusuchen, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden.

Wir möchten, dass Sie mit unserem Ser - vice und unserem exklusiven Leistungs- angebot zufrieden sind. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind wir an Recht und Gesetz gebunden. Daraus ergeben sich bestimmte Vor- aussetzungen, die für eine Leistungs - inanspruchnahme beziehungsweise bei der Erstattung von Kosten erfüllt sein müssen. In diesem Spannungsfeld zwischen Kundenerwartung und den gesetzlichen Möglichkeiten kommt es in der tägli- chen Praxis immer wieder vor, dass uns Anträge auf Kostenerstattung erreichen, bei denen der Arzt die Notwendigkeit erst im Nachhinein, das heißt nach der schon erfolgten Leistungserbringung, bestätigt hat. Dies führt dann dazu, dass wir entgegen unserer Intention die Leis- tung nicht erbringen dürfen. Deshalb unsere Bitte: Lassen Sie die Notwendigkeit einer Leistung vor In- anspruchnahme beziehungsweise Be- schaffung von einem Arzt mittels Ver - ordnung bestätigen. Erst wenn Sie diese ärztliche Verordnung haben, kann die Leistung rechtssicher zu unseren Lasten in Anspruch genommen werden.

Wollen Sie zum Beispiel nicht verschrei- bungspflichtige apothekenpflichtige Naturarzneimittel oder Osteopathie in Anspruch nehmen, gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich ein Rezept über die Notwendigkeit ausstellen. Mit dem Re- zept gehen Sie dann in die Apotheke oder vereinbaren einen Termin beim Osteopathen. Reichen Sie anschließend die Rechnung mit der Verordnung und der Bankverbindung bei uns ein. Die Kosten werden dann unverzüglich über- wiesen. Wenn Sie unsere Continentale BKK ServiceApp oder die Online-Ge- schäftsstelle nutzen, können Sie uns die Unterlagen jederzeit digital übermitteln – bequem, einfach und sicher.

Unser Tipp Bevor Sie eine Leistung in Anspruch nehmen, holen Sie eine Verordnung beim Arzt ein. Bitte rufen Sie an, wenn Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gern!

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