Blickpunkt Schule 3/2023

Die Linke

2021 hat das Hessische Verwaltungsgericht festgestellt, dass hessische Landesbeamte nicht angemessen be zahlt werden. In dem Landeshaushalt 2023/2024 wird dem Rechnung getragen, allerdings ist die stufenweise Erhöhung von jeweils 3 Prozent pro Jahr zu wenig. Denn eine verfassungswidrige Rechtslage ist nicht länger hinnehmbar. Es ist skandalös, dass die schwarz-grüne Landesregierung derart zögerlich ist. Die Besoldung muss sich stets an den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Besoldungsansprüche müssen auch rückwirkend angepasst werden. Am 16. Februar 2023 hat der Hessische Landtag in Kenntnis des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Kassel 30. November 2021 – 1 A 863/18 – openjur Rn. 87, 100, 124, 157 – eine Erhöhung der Bezüge für die etwa 100000 Beamten und Pensionäre von je 3 Prozent in den Haushaltjahren 2023 (ab dem 1. April 2023) und 2024 (ab dem 1. Januar 2024) beschlossen. Als Redner für die AfD beklagte Klaus Hermann, MdL, in der Debatte diese Erhöhung in Trippelschritten als nicht ausreichend und nicht verfassungskonform: »Die Landesregierung erwartet von ihren Beamten Geset zestreue, umgekehrt dürften jene das auch von der Regierung erwarten.« In der Abstimmung hat sich die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag enthalten, um nicht gegen die Minimalerhöhung von drei Prozent in den genannten Haushaltsjahren stimmen zu müssen. Die AfD schließt sich in der Frage der verfassungsmäßigen Besoldung der Lehrkräfte in Hessen der Hessischen Steuer-Gewerkschaft an, die eine Erhöhung der Besoldung und Versorgung in zwei Schritten von jeweils acht Prozent in 2023 und 2024 und einen dritten Erhöhungsschritt von nochmals acht Prozent in 2025 gefordert hat, um dem Richterspruch aus Kassel gerecht zu werden. Nach Auffassung der AfD sind bei einer verfas sungsgemäßen Besoldung auch die sogenannten Minusjahre 2015 und 2016 zu berücksichtigen. Die CDU Hessen steht zu den Grundprinzipen der sozialen Marktwirtschaft. Diese ist nicht zuletzt durch starke und verantwortungsbewusste Tarifpartner bestimmt, die die allgemeine Lohnentwicklung maßgeblich prägen. Grundsätzlich muss in den stattfindenden und kommenden Tarifverhandlungen stets ein fairer Ausgleich ge funden werden, der alle Interessen angemessen berücksichtigt. Wir sind sicher, dass dies – trotz der großen Herausforderungen für beide Verhandlungspartner – auch in den anstehenden Verhandlungen um den Tarif vertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen gelingen wird. Die inhaltsgleiche gesetzliche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung der Beamten in Hessen und damit auch auf die verbeamteten Lehrkräfte hat sich bewährt und findet nach wie vor unsere Unterstützung. Es wird zu prüfen sein, inwieweit sich die Erfordernisse zur Herstellung der verfassungskonformen Besoldung mit dem Ziel einer 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses in Einklang bringen lassen. Wir fordern wiederkehrend die Übertragung der Tarifergebnisse auf die hessischen Beamtinnen und Beamten. Wir halten es für falsch, dass die schwarz-grüne Koalition in der Vergangenheit wiederholt Einkommensstei gerungen im Tarifbereich nicht vollständig auf die Besoldungsentwicklung der Beamtinnen und Beamte ange passt hat. Wir Freie Demokraten wollen, dass das Land Hessen als Arbeitgeber attraktiv bleibt, denn nur mit exzellenten Fachkräften bleibt unser Land leistungsfähig. Dazu gehört, dass Tarifbeschäftigte wie auch die Beamten schaft nicht einfach von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden dürfen. Wir wollen stattdes sen eine ehrliche Aufgabenkritik und eine weitere Stärkung der leistungsbezogenen Besoldungselemente. Auch wollen wir prüfen, ob die Vergütungsstrukturen des öffentlichen Dienstes noch im richtigen Verhältnis zu den Strukturen außerhalb des öffentlichen Dienstes stehen. Es muss sichergestellt werden, dass Tarifergebnisse ohne Verzögerung auf Landes- und Kommunalbeamte übertragen werden. Ganz bestimmt darf es nicht, unter welchen fadenscheinigen Begründungen auch immer, erneut zu einer verfassungswidrigen Nullrunde wie 2015 kommen. Dies könnte in Übereinstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Finanzen per entsprechendem Passus im Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) geregelt werden. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Infla tionsentwicklung täte hier ein entsprechende Regelung not. So könnte die Beamtenbesoldung fix an die all gemeine Lohnentwicklung gekoppelt werden. Wir werden, wie in den letzten Jahren auch, die Tarifabschlüsse wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen.

AfD

Wie wollen Sie zukünftig sicherstellen, dass die Lehrkräfte nicht erneut von der allgemeinen Lohnentwicklung abgehängt werden?

Wahlprüfsteine – Fragen an die Parteien und deren Antworten 27

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AfD

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