Blickpunkt Schule 3/2023

Heterogenität und Realität im Schulalltag Welche Konzeptionen verfolgen Sie mit Blick auf die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf? (Ausgestaltung der Inklusion, Erhalt der Förderschulen)

CDU

Inklusion in der Schule ist ein berechtigtes Ziel, das wir unterstützen. Inklusion hat aber Grenzen und ist nicht für jedes Kind die beste Lösung. Wir betrachten jedes Kind individuell und lehnen deshalb eine Einheitslösung für alle auch hier ab. Deshalb machen wir uns stark für den Erhalt der Förderschulen in Hessen. Förderschulen sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil des Schulsystems und bieten Kindern mit Be hinderungen geschützte Räume, kleine Klassen, optimale Förderung, gesicherte Übergänge in den Beruf und Lebensalltag sowie hohe Fachlichkeit durch qualitativ bestens ausgebildete Lehrkräfte. Wir wollen die Wahlfreiheit für Eltern erhalten, ob sie für ihr Kind eine inklusive Beschulung oder den Besuch einer Förderschule wünschen. Unser Ziel ist, die inklusive Beschulung an allen allgemeinbildenden Schulen zu stärken. Hierfür halten wir das Modell der inklusiven Schulbündnisse grundsätzlich für geeignet und wollen an diesem festhalten. Um die Belastung der inklusiven Beschulung für alle Beteiligten zu verringern und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Beschulung weiter zu verbessern, braucht es aber selbstver ständlich auch weiter steigende Personalressourcen. Diese haben wir in den vergangenen Jahren bereits konti nuierlich aufgebaut und verstärkt – in diesem Schuljahr stehen über 4880 Stellen für Förderschullehrkräfte in Hessen zur Verfügung – rund 800 mehr als noch 2014. Über 2785 Förderschullehrkräfte werden davon inzwi schen im inklusiven Unterricht an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt – knapp ein Drittel mehr als an För derschulen. Damit haben wir die Zahl der Förderschullehrkräfte, die an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden, seit 2014 um rund 50 Prozent gesteigert. Auch die Studienplatzkapazitäten haben wir gesteigert. Ein besonderer Erfolg ist der Neuaufbau des Studiengangs für Förderpädagogik an der Universität Kassel. Damit wird nicht nur eine weitere Verbesserung der Fachkräftesituation in Hessen insgesamt erreicht, sondern insbe sondere auch die Situation in Nordhessen verbessert. Gleichzeitig setzt der neue Studiengang einen stärkeren Schwerpunkt auf die Inklusion an allgemeinbildenden Schulen. Darüber hinaus haben wir in der jüngst verab schiedeten Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes das Thema Inklusion als ein Querschnittsthe ma verankert, das zukünftig verbindlicher Bestandteil in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung sein wird und somit mittelfristig zu einer deutlichen Professionalisierung und Entlastung der Lehrkräfte an allgemeinbilden den Schulen in diesem Bereich beitragen wird. Unser Schulsystem steht nicht erst seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 vor der großen Aufgabe, auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderung den Zugang zu allgemeinen Schulen zu ermöglichen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen wir alle Regelschulen inklusionstauglich machen und sicherstellen, dass alle Lehrkräfte über inklusive Grundkompetenzen verfügen. Wir sind der Ansicht, dass sich alle Schulen an der inklusiven Beschulung beteiligen müssen. Die Beratungs- und Förderzentren mit schul psychologischem Dienst wollen wir zu Unterstützungsagenturen für alle Schulen weiterentwickeln. Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Förderschulen weiter zurückgehen wird. Inklusion bedeutet nicht, dass alle Schülerinnen und Schüler den Regelabschluss einer Schule erreichen. Lernzieldifferente Inklusion muss am Gymnasium ebenso möglich sein wie an anderen Schulformen. Wir Freie Demokraten stehen hinter der UN-Behindertenrechtskonvention und wollen, dass Inklusion umge setzt wird. Dafür müssen die notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Ziel eines inklusiven Schulsystems ist dabei immer die individuelle Förderung. Wir setzen uns dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule unterrichtet werden. Wahlfreiheit gilt aber auch für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedarfen. Förderschulen sollen erhalten bleiben, wenn Eltern der Überzeugung sind, dass ihrem Kind dort die bestmögli che Förderung zuteilwird. Für Förderschulen wie für die inklusive Beschulung gilt: Die bedarfsgerechte Zuwei sung von Förderstunden muss sichergestellt sein. Die Durchlässigkeit zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen ist zentral, um eine möglichst gute individuelle Förderung zu ermöglichen. Die Kapazitäten der Bera tungs- und Förderzentren wollen wir erhöhen. Ihre Expertise sollte bei grundlegenden Entscheidungen zur Ge staltung der inklusiven Beschulung in Hessen mit einbezogen werden. Den Wissenstransfer zwischen allen an der Inklusion beteiligten Institutionen wie etwa Schulen, Beratungs- und Förderzentren, Ausbildungsstätten, Hochschulen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen wollen wir weiter stärken. Die Linke Hessen setzt sich für ein inklusives Schulsystem ein, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Daher fordern wir, dass alle Schulen entsprechend ausgestattet werden, räumlich, sachlich und per sonell. In der inklusiven Schule werden Kinder gemeinsam unterrichtet, Kinder mit und ohne Behinderung, Kin der mit und ohne Migrationshintergrund, Kinder allen Glaubens und Kinder ohne religiösen Bezug, Kinder rei cher und Kinder armer Eltern, Kinder aus Akademikerfamilien und Kinder aus Familien ohne großen Bildungs-

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