Blickpunkt Schule 2/2021

?? Warum braucht es dann noch den Hessischen Beamtenbund? NATUS: Es gibt eine Vielzahl von The- men, die für Beamte und Tarifbe- schäftigte insgesamt von Bedeutung sind. Die seit Jahren zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öf- fentlichen Dienst ist beispielsweise ein solches Thema. Und am Beispiel der anhängigen Klagen gegen die Be- soldungsrunden 2015/2016 sieht man, dass der dbb Interessen sehr gut bündeln kann und auch in Besol- dungsfragen grundsätzlich sehr durchsetzungsstark ist. Lehrerge- werkschaften wären alleine zu

schwach hierfür. Schlussendlich geht es auch darum, dass die Bürgerinnen und Bürger einen gut funktionieren- den Staat wollen. Und der braucht nicht nur motivierte Lehrkräfte, son- dern zum Beispiel auch gut ausgebil- dete Polizisten. FEE: Am Beispiel der vom dbb beauf- tragten Umfrage zumThema ’Gewalt

gegen Beamte’ wird deutlich, wie wichtig ein starker Dachverband ist, der uns auch berufsübergreifend schützt und dadurch die Position für Beamte und Angestellte im öffentli- chen Dienst stärker verankert. Auch wenn es pathetisch klingen mag, aber nur gemeinsam sind wir stark und ha- ben eine größere Außenwirkung.

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Tablets angeschafft, Fortbildungen besucht. Und wo bleibt das WLAN?

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Im September 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der ’Förderung der kommunalen und digitalen Bildungsinfrastruktur’ – bekannt un- ter dem ’Digitalpakt Schule’ – vom Hessischen Landtag beschlossen. Was dies nun letztlich in der Praxis für uns Lehrkräfte bedeutet, mit welchen Herausforderungen wir uns im Schulalltag beschäftigen müssen und welche Aspekte eventuell zu kurz gedacht sind, damit müssen wir uns als dlh befassen.

Mittel auf 50 Millionen Euro aufge- stockt. • Mit der zweiten Zusatzvereinba- rung ’Administration’ gewährt der Bund den Ländern zweckgebunden weitere Finanzhilfen in Höhe von 500 Millionen Euro. Die Länder ein- schließlich der Kommunen erbringen einen Eigenanteil in Höhe von min- destens zehn von Hundert dieser weiteren Bundesmittel. Die Finanz- hilfen dienen der Förderung der Aus- bildung und Finanzierung von IT-Ad- ministratorinnen und -Administrato- ren, die für Schulen eingesetzt wer- den. Die Länder, die Mittel gemäß dieser Zusatzvereinbarung ’Adminis- tration’ in Anspruch nehmen, müs- sen zudem die Fortbildung der Lehr- kräfte im Bereich digitale Bildung verstärken. Die Fortbildungsmaß- nahmen beinhalten didaktische und technische Fortbildung von Lehr- kräften zu digitalen Lehr- und Lern- szenarien, die die Unterstützungs- leistung für Schulen bietet, um so- wohl in präsenz- als auch in distanz- orientierten digitalen Lernsettings erfolgreich arbeiten zu können. • Die Mittel der dritten Zusatzver- einbarung ’Leihgeräte für >>

Z unächst ein Überblick über die Verwaltungsvereinbarung ’DigitalPaktSchule 2019 bis 2024’ , die Bund und Länder ge- schlossen haben: Die für Hessen zur Verfügung ste- henden Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro werden mit einem Ei- genanteil des Landes und der Schul- träger von 25 Prozent statt der vom Bund geforderten 10 Prozent aufge- stockt. So stehen in Hessen in den kommenden fünf Jahren rund eine halbe Milliarde Euro für die Verbesse- rung der digitalen Infrastruktur an den Schulen zur Verfügung. Zur Umset- zung des DigitalPakts wurde vom Hes- sischen Landtag das Gesetz zur Förde- rung der digitalen kommunalen Bil- dungsinfrastruktur (Hessisches Digi- talpakt-Gesetz – HDigSchulG) vom 25. September 2019 beschlossen.

Seitens des Bundes und der Länder wurden aufgrund der Corona-Pande- mie drei weitere Zusatzvereinbarun- gen zum ’DigitalPaktSchule 2019 bis 2024’ beschlossen. • Die erste Zusatzvereinbarung ’So- fortausstattungsprogramm’ um- fasst ein Volumen seitens des Bun- des im Umfang von 500 Millionen Euro. Hessen stehen rund 37,2 Mil- lionen Euro zur Verfügung. Die Mit- tel des Sofortausstattungspro- gramms werden den kommunalen Schulträgern und den Ersatzschul- trägern für die Anschaffung von schulgebundenen, mobilen Endge- räten gewährt. Die Geräte sollen Schülerinnen und Schülern als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Ummöglichst viele Schüle- rinnen und Schüler mit Geräten ver- sorgen zu können, hat Hessen die

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