Blickpunkt Schule 2/2021

Zur Diskussion: Satzungsänderungsanträge 2 bis 3b und 1: Änderung der Verbandsstruktur Begründung:

hphv intern

Ziel dieses Antrages ist es, eine möglichst stabile Entscheidung auf Basis einer möglichst breiten und transparenten Diskussion auf der Ver- treterversammlung 2022 zu treffen. Schulpolitischer Ausschuss

Vorbemerkung: Die Satzungsänderungsanträge 2 bis 3b sehen eine grundsätzliche Änderung der Organisationsstruk- tur des Verbandes mit weitrei- chenden Folgen vor. Dies bedarf einer breiten Diskussion, die be- reits 2019 begonnen hatte. Da- mals wurden auf der Vertreterver- sammlung die vorgelegten Anträ- ge abgelehnt. Jetzt wäre zu disku- tieren, ob es neue Aspekte gibt, die zu einem anderen Votum füh- ren könnten. Die Anträge 2 bis 3b sind zur Vertreterversammlung 2020 eingereicht worden, die co- ronabedingt nicht stattfinden konnte, und müssten von den An- tragstellern in Bezug auf die Ter- minierung für das neue Antrags- heft angepasst werden Für Blickpunkt Schule wären vor allem Beiträge aus den Kreisen und Bezirken interessant, die nicht zu den Antragstellern gehören. Der Schulpolitische Ausschuss sieht noch erheblichen Diskussi- onsbedarf und beantragt eine Ver- tagung auf den Vertretertag 2022 und die vorherige Diskussion in den Bezirken und Kreisen. Christof Ganß Antrag I Die Vertreterversammlung möge be- schließen, die Diskussion und Abstim- mung über eine Gebietsreform des hphv auf die Vertreterversammlung 2022 zu vertagen. Gleichzeitig erteilt die Vertreterver- sammlung allen Verbandsgremien den Auftrag, auf Grundlage des vor- liegenden Vorschlags des Bezirks Wiesbaden, ihre Position zu formulie- ren und entsprechend (rechtzeitig) den anderen Kreisen zur Verfügung zu stellen.

Die ausführliche innerverbandliche Diskussion ist aus Sicht des SPA not- wendig und wichtig, um den hphv für die Zukunft zu stärken.

Antrag 2a Die Vertreterversammlung möge be- schließen, den § 5 Abs. 2 der Satzung

des hphv mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wie folgt zu ändern:

Satzung des Hessischen Philologenverbandes e.V. in der Fassung vom7. November 2019 § 5 Gliederung des Verbandes

Satzung des Hessischen Philologenverbandes e.V. zur Beschlussfassung auf der Vertreterversammlung 2020 § 5 Gliederung des Verbandes (2) Die hphv-Gruppen eines Schul- amtsbezirkes bilden einen hphv- Kreis. hphv-Kreise innerhalb eines Staatlichen Schulamtsbezirkes können sich zu einem gemein- samen Kreis zusammenschließen. Die hphv-Kreise sind nach dem Sitz des jeweiligen Schulamtes benannt. Die Kreisversammlung kann mit einfacher Mehrheit eine andere Bezeichnung beschließen. reduzieren. Dazu müssen sich einige der derzeit (Stand: August 2020) vor- handenen Kreise zusammenschließen. Mit dieser Neustrukturierung der Kreise übernimmt der hphv außerdem die Strukturen des Deutschen Lehrer- verbandes Hessen (dlh-Kreise). Innerhalb der Kreise können aus Gründen der Organisation oder Tradi- tionspflege ’Alt-Kreise’ mit entspre- chenden Strukturen bestehen blei- ben, die den Grenzen von Landkreisen bzw. kreisfreien Städten entsprechen. Sie haben aber keine politischen Mit- bestimmungsrechte im hphv.

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(2) Die HPhV-Gruppen eines Land- kreises bzw. einer kreisfreien Stadt bilden einen HPhV-Kreis. HPhV-Kreise innerhalb eines Staatlichen Schulamtsbezirkes können sich zu einem gemein- samen Kreis zusammenschließen.

Begründung: Aufgrund von zwei Problemen ist eine Strukturreform auf Kreisebene des hphv nötig. • Schulamtsbezirke sind in zwei hphv-Kreise geteilt, die unter- schiedlichen hphv-Bezirken angehören. • Es ist nicht genug Personal vorhan- den, um in allen vorhandenen hphv- Kreisen alle Vorstandspositionen zu besetzen. Bei der vorgeschlagenen Lösung dieser Probleme werden die Grundlinien be- achtet, die hphv-Kreise an die beste- henden SSA-Bezirke anzupassen und das benötigte Vorstandspersonal zu

SCHULE

Bezirke Kassel, Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden

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