Blickpunkt Schule 2/2021

Antrag 3b Die Vertreterversammlung möge be- schließen, den § 5 der Satzung des hphv

lichen Schulamt angehören. Da- für – und vorrangig dafür – erhielt dieser Antrag dort auch die deutliche Mehrheit von 120 : 36 : 8 Stimmen. Dieser An- trag wurde 2019 zur Ausarbei- tung eines Antrags zur Satzungs- änderung an den Landesvorstand verwiesen, erhielt aber in der dor- tigen Fassung keine 2/3-Mehr- heit auf der Vertreterversamm- lung 2019. Eine Satzungsände- rung ist aber für den hier vorlie- genden Antrag, wie hier auf Ver- weis auf unsere bestehende Satzung belegt, nicht vonnöten. Dieser vorliegende Antrag be- wahrt damit zwei Vorteile: (1) Er bläht den Landesvorstand nicht unnötig auf und ermöglicht da- mit weiterhin die Effizienz bei sei- ner Arbeit. (2) Bewährte Struktu- ren durch die bisherigen Bezirke als Zwischenebene zum Landes- vorstand und ein größerer Aus- tausch sowie Synergieeffekte innerhalb der Bezirke bleiben er- halten. Die derzeitige ’Bezirksstruktur’ war aufgrund der alten ’Bezirks- personalräte’ geschaffen worden, sodass die damals den heutigen ’Bezirken’ korrekt zugeordneten hphv-Kreise heute nicht mehr die Struktur der jetzigen ’Gesamt- personalräte’/Staatlichen Schul- ämter in Gänze abbilden. Von da- her ist die oben geforderte Kor- rektur angezeigt, da die Informa- tion von und die Diskussionmit den ’Gesamtpersonalräten’ als wichtiger Bestandteil in den Be- zirken gewährleistet seinmüssen. Die hier vorgeschlagene Neu- zuordnung der sechs betroffenen Kreise zu ihrem ’neuen’ oder ’al- ten’ Bezirk erfolgte nach der Maßgabe sinnvoller regionaler Zuordnung der Staatlichen Schulämter: Frankfurt (vier Staatliche Schulämter), Kassel, Fulda, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt Ue zwei Staatliche Schulämter), Marburg (ein Staat- liches Schulamt). Bezirk Gießen

in der Fassung vom 9. November 2017 wie folgt zu ändern:

hphv intern

Satzung des Hessischen Philologenverbandes e.V. in der Fassung vom7. November 2019 § 5 Gliederung des Verbandes

Satzung des Hessischen Philologenverbandes e.V. zur Beschlussfassung auf der Vertreterversammlung 2020 § 5 Gliederung des Verbandes

Info: Derzeit betroffene Kreise/SSA-Bezirke wären gemäß Antrag 52 der Vertreter- versammlung 2018: Diese Kreise bilden einen SSA- Bezirk: (1) Werra-Meißner (KS), Hersfeld- Rotenburg (FD) (2) Hochtaunus (WI), Wetterau (F) (3) Groß-Gerau (DA), Main-Taunus-Kreis (WI) sind aber derzeit in getrennten ’Bezirken’! Begründung: Dieser Antrag auf Satzungsänderung ist ganz nahe an dem Antrag 52 der Vertre- terversammlung 2018, dessen Argu- mentation vorrangig darauf abzielte, dass – wie im Bezirk Wiesbaden – Krei- se sich von den dortigen ’Themen der Gesamtpersonalräte/innen’ auf Be- zirksversammlungen nicht angespro- chen fühlen können, wenn sie einem anderen und in dem dortigen Bezirk (1) Die Mitglieder des HPhV an einer Schule, einem Studienseminar oder einer Hochschule bilden eine HPhV- Gruppe. Sonstige Einzelmitglieder können sich einer Gruppe anschlie- ßen. (2) Die HPhV-Gruppen eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt bilden ei- nen HPhV-Kreis. HPhV-Kreise inner- halb eines Staatlichen Schulamtsbe- zirkes können sich zu einem gemein- samen Kreis zusammenschließen. (3) Die Kreise werden zu den hphv- Bezirken Kassel, Fulda, Marburg, Gießen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt (je zwei Stattliche Schul- ämter) zusammengefasst.

nicht vertretenen Staatlichen Schulamt angehören. Dieser Antrag bewahrt zwei Vorteile: (1) Das Gremium des Landesvorstandes wird nicht zu sehr aufgebläht und bleibt mit etwa zwanzig Mitgliedern in seiner Arbeit effizient. (2) Bewährte Strukturen durch die bisherigen Bezirke als Zwi- schenebene zum Landesvorstand, grö- ßerer Austausch sowie Synergieeffekte innerhalb der Bezirke bleiben erhalten. Die derzeitige ’Bezirksstruktur’ war aufgrund der alten ’Bezirkspersonalräte’ geschaffen worden, sodass die damals den heutigen ’Bezirken’ korrekt zugeord- neten hphv-Kreise heute nicht mehr die Struktur der jetzigen ’Gesamtpersonal- räte’/Staatliche Schulämter in Gänze abbilden. Von daher ist eine Korrektur angezeigt, da die Information von und die Diskussion mit den ’Gesamtperso- nalräten’ als wichtiger Bestandteil in den Bezirken gewährleistet sein müssen. Bezirk Gießen Bezirken Kassel, Fulda, Marburg, Gießen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt zusammengefasst. hphv- Kreise innerhalb eines gemeinsamen Schulamtsbezirks sind dem hphv- Bezirk zuzuordnen, in dem sich das Staatliche Schulamt befindet. (1) Die Mitglieder des hphv an einer Schu- le, einem Studienseminar oder einer Hochschule bilden eine hphv-Gruppe. Sonstige Einzelmitglieder können sich einer Gruppe anschließen. (2) Die hphv-Gruppen eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt bilden ei- nen hphv-Kreis. hphv-Kreise inner- halb eines Staatlichen Schulamtsbe- zirkes können sich zu einem gemein- samen Kreis zusammenschließen. (3) Die Kreise werden zu den hphv-

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