CF_4_2021

THEMA

Gemeinsam Lösungen finden

Die Arbeit der Mitarbeiter- vertretungen (MAV). F ür eine erfolgreiche MAV- Arbeit ist das vertrauens- volle Zusammenspiel mit den Vertretern des Dienstgebers in den Einrichtungen eine wich- tige Voraussetzung. Die Leitung bezieht die MAV bei ihren Ent- scheidungen ein, nimmt Beden- ken ernst und hört konstruktive Vorschläge der MAV-Mitglieder an. Gleichzeitig hat die MAV ei- nen Blick auf die Notwendigkeit von Veränderungen oder Neu- erungen im Arbeitsalltag, stellt kritische Fragen und hat ein Recht auf Aufklärung, bis die Sachverhalte klar verständlich sind. Dies alles setzt eine hohe Kommunikationsbereitschaft auf beiden Seiten voraus. Gesprä- che sind aus diesem Grund im Arbeitsalltag auch durchaus an- strengend und fordern zusätz- lich Zeit für das Einholen von Informationen, für Recherchen sowie Nachfragen. MAV und Lei- tung lernen sich auf diesem Weg besser kennen, haben Respekt voreinander und entwickeln ein Verständnis für die Anliegen der jeweils anderen Partei. So kön- nen am Ende Prozesse erfolg- reich umgesetzt werden, die zu

lerweile zum Beispiel die Teil- nahme der Cellitinnen-Häuser am jährlichen Firmenlauf um den Fühlinger See. Der Firmen- lauf gibt die Gelegenheit, auch die Kollegen aus anderen Seni- orenhäusern kennenzulernen. (P.C.)

guten Dienstbedingungen aller Mitarbeiter beitragen. Die MAV setzt sich auch für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein. The- ma ist unter anderem auch die Gesundheitsförderung der Mit- arbeiter. Etabliert hat sich mitt-

Was ist die MAV und was darf sie? In kirchlichen oder caritativen Einrichtungen gibt es Mitarbeitervertretungen (MAV). Diese vertreten die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Dienstgeber. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich. Die MAV hat ein Recht auf Anhörung, Mitbe- ratung und ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen personellen Angelegen- heiten. Darüber hinaus hat die MAV ein Antragsrecht in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten. Zudem hat sie ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeitern.

Foto: Pexels

CellitinnenForum 04 | 2021

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