BGMatt-Broschüre 60 Jahre

WAS IST GEMEINNÜTZIGKEIT? Als gemeinnützige Bauträger gelten Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und weitere Bauträger, die nach ihren Statuten die Bereitstellung von preisgünstigen Wohnungen bezwecken. Die Ausschüttung von Dividenden ist beschränkt, die Ausrichtung von Tantiemen ist nicht zulässig. Bei der Auflösung der Organisation wird ein allfälliger Liquidationsüberschuss dem ursprünglichen Zweck zugeführt. Die Bauträger müssen sich mit den Grundsätzen der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger einverstanden erklären.

4. ORGANISATION Die Organe des G-Net. sind die Vollversammlung und der Ausschuss. Die Vollversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt. Jede Mitgliedsorganisation hat dort eine Stimme. Der Ausschuss besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die von der Vollversammlung jeweils für drei Jahre gewählt werden. Dabei sind Mitglieder aus den beiden Wohngenossenschafts- dachverbänden angemessen zu berücksichtigen. Der Ausschuss organisiert sich selbst. Er vertritt das G-Net. nach aussen und besorgt das Sekretariat.

Beschlossen von der Gründungsversammlung am 5. Juni 2013, Luzern

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