Blickpunkt Schule 2/2022
Einladung zur Vertreterversammlung 2022 des Hessischen Philologenverbandes e.V. 22. und 23. September 2022 | H+ Hotel Wiesbaden Niedernhausen | ZumGrauen Stein 1 | 65527 Niedernhausen Donnerstag, 22. September 2022, 10:00 Uhr 1. Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorsitzenden Freitag, 23. September 2022, 9:00 Uhr 11. Referat von Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz
32 Berichte Ankündigung
2. Wahl der Mandatsprüfungskommission 3. Beschlussfassung über die Resolutionen 4. Arbeitsbericht der Vorsitzenden, Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 5. Aussprache über die Berichte 6. Entlastung des Vorstandes 7. Beschlussfassung über den Haushaltsplan 8. Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge zur Vertreterversammlung 9. Beschlussfassung über die Anträge zur Vertreterversammlung 10. Wahlen (wenn erforderlich)
12. Bestimmung der Rechnungsprüfer 13. Bekanntgabe der besten Werber
14. Wahl des Ortes der nächsten Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung (VV) ist das oberste beschlussfassende Organ des Hessischen Philologenverbandes e.V.. Dort werden die Grundsätze der Verbandsarbeit festgelegt. Stimmberechtigt sind bei der VV die Vertrauensleute an den Schulen und an den Studi- enseminaren. Alle Mitglieder und Organe des hphv sind berech- tigt, Anträge an die VV zu stellen. Ihre Anträge für die VV 2022 sind gemäß unserer Satzung (§ 10 Abs. 6) und der Geschäftsordnung für die VV (§ 2 Abs. 2) bis spätestens 15. Juli 2022 in der Geschäftsstelle – vorzugsweise in elektronischer Form (paul@hphv.de) – einzureichen .
Arbeit im dbb Hessen
N achdem sich in den vergange- nen beiden Jahren der dbb Hessen besonders stark im Thema ’Gewalt gegen Beschäftigte’ engagiert und wiederholt auf die Sor- gen und Nöte der Landesbediensteten hingewiesen hatte, legte die hessische Landesregierungmit dem3. Dienst- rechtsänderungsgesetz unter anderem fest, dass immer dann, wenn durch ei- nen rechtswidrigen Angriff ein Dienst- unfall erlitten wird, auch eine Entschä- digungszahlung von 2000 Euro ausge- zahlt wird. Damit wurde und wird ein deutliches Signal gesetzt, dass Landes- bedienstete auch von der Politik Unter- stützung bekommen. Zwar stehen Poli- zeibeamtinnen und -beamte, Mitarbei- terinnen und -mitarbeiter imKatastro- phenschutz oder kommunale Man- datsträger sicher eher imMittelpunkt der gesellschaftlichen Betrachtung, aber auch in anderen Bereichen findet leider immer wieder Gewalt statt. An Schulen ist dieser Trend ebenfalls be- dauerlicherweise wahrzunehmen. Wenngleich dort die Ursachen imEin- zelnen oftmals andere sind und Gewalt sich nicht immer nur gegen Lehrkräfte oder Mitschülerinnen und -schüler richtet, so ist auch die Gewalt gegen schulische Einrichtungen inakzeptabel.
konforme Lösung gefunden werden, die über alle Besoldungsgruppen hin- weg unabhängig vomFamilienstand ei- ne deutlicheVerbesserung darstellt. Die Arbeit an der Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgeset- zes geht im Jahr 2022 in die entschei- dende Runde. Auch hier wird der dbb Hessen amBall bleiben und seine be- reits vorgebrachtenVorstellungen im Dialogmit der Landespolitik präzisie- ren. WesentlicheVerbesserungen haben sichmit demRundschreiben des Hessi- schen Ministeriums für Inneres und Sport vom21. Dezember 2021 für das Jahr 2022 hinsichtlich der Dienstbe- freiung und der Gewährung von Son- derurlaub imBeamtenbereich bei der Pflege von Angehörigen ergeben, so- fern der Sachverhalt gleichgelagert zu den nicht verbeamteten Landesbe- diensteten ist. Bis Ende 2022 gelten die entsprechenden Regelungen, die unter anderemhier nachzulesen sind: https://www.dbb- hessen.de/file admin/user_upload/ www_dbb-hessen_ de/PDF/2022/dbb _Hessen_Nachrichten/dbb_Hessen_ Nachrichten_3_2022.pdf
von VOLKER WEIGAND Mitglied im Landesvorstand des dbb Hessen und Schatzmeister des hphv
Der medial begleiteteTikTok-Trend, der sich zuletzt vor allem in der Sachbe- schädigung und Brandstiftung auf Schultoiletten äußert(e), macht deut- lich, dass Handlungsbedarf besteht. Der dbb Hessen plant in Absprache mit den Lehrerverbänden hphv, VBE, GLB und VdL hierzu in den nächstenWochen eine Umfrage unter den Lehrkräften durch- zuführen. Ich bitte umUnterstützung durch dieTeilnahme an dieser Umfrage, damit sich einmöglichst umfassendes Bild der aktuellen Lage ergibt. Eine inhaltliche Anknüpfung an das bereits mehrfach in den vergangenen Jahren angesprocheneThema ’Besol- dung bzw. Besoldungsklage’ fand im Rahmen des ’Politischen Abendessens’ des dbb Hessen imFebruar statt. Dass die Umsetzung des Urteils eine Heraus- forderung für den Landeshaushalt dar- stellt, ist uns sicher allen bewusst, gleichwohl muss hier eine verfassungs-
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