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10 § . 4 . K a n ä l e u n d l l r i i c k
Der den Hafen bildende Slrom ist durch Kanüle in die Stadt geleitet, und an den Bollwerken derselben können KaufmannsschifTe löschen und laden, — Die Stadt zählt zehn Brücken innerhalb ihrer Wälle; von diesen sind fünf Zugbrücken für den Durchgang der Schiffe. Der Schlossholm wird durch sieben Brücken mit den andern Theilen von Kopenhagen und Chri stianshafen verbunden. Die fünf Brücken, durch wel che die Verbindung zwischen dem Schlossholm und dem eigentlichen Kopenhagen bewerkstelligt wird, sind: 1 ) Die Holmcnsbrücke, eine Zugbrücke. 2) Die hohe Brücke (Hoibro), gleichfalls eine Zugbrücke. 3) Die Sturmbrücke, 4) Die Schloss- oder Marmorbrücke. 5) I)ie Prinzenbrücke. — Die zwei Zugbrücken, welche das eigentliche Kopenhagen mit Christianshufcn ver binden , heissen: 1) Die Knippeisbrücke, etwa 300 Fuss lang. 2)Die Langebrücke (Langebro) 440Fuss lang. Für die Passage über diese letztere müssen Fahrende und Reitende Brückengeld entrichten. —• Die drei auf Chri stianshafen sich befindlichen Brücken sind 1) die so genannte „Bornehuusbro“ (Kinderhausbrücke); sic hat diesen Namen nach der dabei befindlichen Strafanstalt „Bernehuset“ (das Kinderhaus). 2) Die Snorrebrücke (Snorrebrocn). 3) Die Wildersbrücke.
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