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10 § . 4 . K a n ä l e u n d l l r i i c k

Der den Hafen bildende Slrom ist durch Kanüle in die Stadt geleitet, und an den Bollwerken derselben können KaufmannsschifTe löschen und laden, — Die Stadt zählt zehn Brücken innerhalb ihrer Wälle; von diesen sind fünf Zugbrücken für den Durchgang der Schiffe. Der Schlossholm wird durch sieben Brücken mit den andern Theilen von Kopenhagen und Chri­ stianshafen verbunden. Die fünf Brücken, durch wel­ che die Verbindung zwischen dem Schlossholm und dem eigentlichen Kopenhagen bewerkstelligt wird, sind: 1 ) Die Holmcnsbrücke, eine Zugbrücke. 2) Die hohe Brücke (Hoibro), gleichfalls eine Zugbrücke. 3) Die Sturmbrücke, 4) Die Schloss- oder Marmorbrücke. 5) I)ie Prinzenbrücke. — Die zwei Zugbrücken, welche das eigentliche Kopenhagen mit Christianshufcn ver­ binden , heissen: 1) Die Knippeisbrücke, etwa 300 Fuss lang. 2)Die Langebrücke (Langebro) 440Fuss lang. Für die Passage über diese letztere müssen Fahrende und Reitende Brückengeld entrichten. —• Die drei auf Chri­ stianshafen sich befindlichen Brücken sind 1) die so­ genannte „Bornehuusbro“ (Kinderhausbrücke); sic hat diesen Namen nach der dabei befindlichen Strafanstalt „Bernehuset“ (das Kinderhaus). 2) Die Snorrebrücke (Snorrebrocn). 3) Die Wildersbrücke.

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