AKWL-MB-6-2014-17-07-2014

15 dienstbereitschaft / QMS

AKWL MB 06/ 2014

Notdienst 2015 Informationen über Tauschverfahren und weiteren Zeitplan

Die Notdiensttermine für das Jahr 2015 liegen inzwischen allen Apothe- ken vor. Damit geht die Neuordnung des Apothekennotdienstes in West- falen-Lippe bereits ins vierte Jahr. Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Not- diensttausche innerhalb der vorge- sehenen Tauschfrist bis zum 25. Sep- tember 2014 über das vorgesehene Verfahren in Ihrem persönlichen Mitgliederbereich unter www.akwl. de (Notdienste, Ihre Notdienste/ Notdiensttausche) mitzuteilen. In- nerhalb dieses Zeitraums wird ein Notdiensttausch weiterhin kostenlos vorgenommen. Erst danach – sprich wenn der Notdienstplan 2015 end- gültig feststeht – wird eine Gebühr für die Durchführung eines Not-

diensttausches erhoben. Davon aus- genommen sind selbstverständlich Tausche, die sich in Folge von zusätz- lichen Notdiensten (etwa aufgrund von Schließungen) unterjährig erge- ben. Apotheken, die von Notdienst- tauschen unmittelbar betroffen sind oder deren Notdienste sich aufgrund

von Schließungen oder Eröffnungen ändern, erhalten Ende Oktober 2014 eine aktualisierte Notdienstübersicht. Die Notdienstpläne stehen den Apo- theken ab Anfang Dezember auf un- serer Webseite unter www.akwl.de zur Verfügung.

Versand der Änderungs- mitteilungen umstellen

Sie möchten über Änderungen im Not- dienstplan lieber per E-Mail statt per Fax informiert werden? Oder Sie benötigen keine Hinweise, da Sie ein elektronisches System nutzen, das die Daten automa- tisch aktualisiert? Wenden Sie sich bitte einfach an not- dienst@akwl.de oder telefonisch an 0251/52005-18 (Sandra Naber).

Sandra Naber, Abteilung Dienstbereitschaft

BAK-Gütesiegel erfolgreich verlängert Das QM-System der Apotheker- kammer Westfalen-Lippe hat erneut das begehrte Gütesiegel der Bun- desapothekerkammer erhalten. Nach Prüfung der eingereichten Unterla- gen hat der Geschäftsführende Vor- stand der Bundesapothekerkammer auf der Sitzung am 17. März 2014 der Apothekerkammer die Lizenz zur Nutzung der Marke „BAK-Qualitäts- siegel“ für weitere drei Jahre erteilt. mit individuellen Ausprägungen ein- geführt. Dies hat zu Unterschieden in den QMS-Satzungen der Apothe- kerkammern geführt. Es war daher sinnvoll, dass man sich im Jahr 2008 auf einheitliche Grundsätze bei den Anforderungen an die Zertifizierung verständigt hat, um zu dokumentie- ren, dass alle Apothekerkammern ein QMS auf der Basis der DIN ISO-Norm 9001 anbieten, das aber hinsichtlich der apothekenspezifischen Elemente darüber hinausgeht.

die Zertifizierungsstelle, das Zertifi- zierungsverfahren und die Auditoren beschlossen. Nach Außen wird das Konzept durch das BAK-Qualitätssie- gel dargestellt. Das Gütesiegel wird von der Bundesapothekerkammer an die Apothekerkammern vergeben, wenn nachgewiesen wurde, dass die vorgegebenen Kriterien von der Zertifizierungsstelle umgesetzt wer- den.“

Die BAK erläutert das Gütesiegel wie folgt: „Die Apothekerkammern der Länder haben die Mustersatzung der ABDA für das Qualitätsmanage- ment der deutschen Apotheken zu unterschiedlichen Zeitpunkten und

Die Bundesapothekerkammer hat in Ergänzung zur Mustersatzung für das Qualitätsmanagement der deutschen Apotheken die Anforderungen an

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