Blickpunkt Schule 5/2020

Anträge des Gesamt- schulausschusses (GSA) 1. Die Vertreterversammlung möge be- schließen: Die Satzung soll dahingehend geän- dert werden, dass der bisherige ’Aus- schuss für Gesamtschulfragen (GSA)’ umbenannt wird in ’Aus- schuss für Gymnasiallehrkräfte an anderen Schulformen (GAS)’. Begründung: Gymnasiallehrkräfte finden sich au- ßerhalb von reinen Gymnasien nicht nur an Gesamtschulen, sondern auch an Oberstufengymnasien, reinen Haupt- und Realschulen, Grundschu- len, beruflichen Schulen, kirchlichen Einrichtungen, Schulen für Erwachse- ne, Privatschulen etc. Der Ausschuss kann somit unter neuem Namen deut- lich mehr Kolleginnen und Kollegen mit ganz ähnlichen Interessen und Be- dürfnissen repräsentieren. In § 15 der Satzung sind dement- sprechend die Referate unter dem vierten, achten, neunten und zehn- ten Spiegelstrich zu streichen. Begründung: Ergibt sich zwangsläufig aus dem vor- hergehenden Antrag. 3. Die Vertreterversammlung möge be- schließen: Die Satzung soll dahingehend geän- dert werden, dass dem umbenann- ten ’Ausschuss für Gesamtschulfra- gen (GAS)’ ebenfalls höchstens zwölf Mitglieder zustehen. Begründung: Aufgrund eines nunmehr größeren Aufgabenfeldes ist auch eine höhere Zahl von Mitgliedern vonnöten. Außer- dem ergibt sich diese Änderung aus Gründen der Gleichbehandlung. Gesamtschul-Ausschuss (GSA) 2. Die Vertreterversammlung möge be- schließen:

• Falsche Bilder: Wenn Bild und In- halt sich widersprechen, darf das Bild nicht verwendet werden – oder man passt die Texte an. • Ähnliche Bilder: Wenn zwei Bilder fast das Gleiche zeigen, ist eines zu viel. Ob ein Beitrag gelesen wird oder nicht hängt davon ab, ob der Leser den Wert der Information erkennt. Und zwar vor der Lektüre. Deshalb spielen Tabellen, Grafiken, Check- listen, Statements und andere Formen eine ganz wichtige Rolle für die Motivation, einen Beitrag zu lesen und für die Akzeptanz und das Verstehen von Inhalten. Der Leser kann diese Kurzinhalte schnell erfassen und dann ent- scheiden, ob der Inhalt für ihn re- levant ist. Im Idealfall bilden diese Module zusammen mit Headline, Trailer und Zwischenüberschriften eine eigene Schnell-Lese-Ebene, die alle relevanten Informationen in Kurzfassung enthält. Je einfa- cher, verständlicher und intuitiver diese Bausteine gestaltet sind, desto eher wird der Leser in den Text einsteigen. So braucht jede Grafik oder Checkliste eine Head- line; eine Infografik funktioniert nur, wenn sie Komplexes schnell und einfach erklärt. All das ist in der ’Blickpunkt’ nicht der Fall. Keine der acht Aufgaben des gfV, die in der Satzung genannt werden, haben mit der Zeitschrift zu tun. Ei- ne Information des verantwortli- chen Redakteurs kann auch erfol- gen, ohne dass er Teil des gfV ist. Als Mitglied des gfV bekommt der verantwortliche Redakteur eine Aufwandsentschädigung von rund 435 Euro im Quartal (im Jahr 1740 Euro). In Zeiten der knappen Kasse sollte der gfV-Posten spä- testens zur nächsten Wahl einge- spart werden. Christian Sorg, Bezirk Frankfurt

Sachinformation zu ’Blickpunkt Schule’ (Antrag von Christian Sorg) • ’Blickpunkt Schule’ ist eine Verbandszeitschrift. • Der gewählte Redakteur und die Pressereferentin des Verbandes bearbeiten den redaktionellen Teil der Zeitschrift und verantworten diesen. • Layout, Satz, Druck und Vertei- lung der Zeitschrift werden vom DPhV-Verlag übernommen. • Inhaltlich ist die Redaktion auf Beiträge aus den Bezirken, den Ausschüssen und den Gremien angewiesen. • Über ein Budget zur Finanzierung externer journalistischer Beiträge verfügt die Redaktion nicht. Sachinformation zu den Anträgen des Ausschusses für Ge- samtschulfragen (GSA): • Alle Mitglieder des hphv können grundsätzlich unabhängig von ih- rer persönlichen Einsatzstelle in jedem Ausschuss des Verbandes mitarbeiten. Dies ist auch unab- hängig vom Namen des konkreten Ausschusses möglich. • Referate wurden für einzelne klei- nere Schulformen eingerichtet, um ggf. kompetente Ansprech- partner für Fragestellungen zu diesen Schulformen zu haben. • Alle Ausschüsse können Mitglie- der und Gäste aufnehmen, die im Ausschuss mitarbeiten. Es wurde schon mehrfach im Landesvor- stand klargestellt, dass die Be- grenzung der Mitgliederzahlen der Ausschüsse nicht als unum- stößlich angesehen wird. Die Be- stätigung der Mitglieder eines Ausschusses erfolgt durch den Landesvorstand auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden. Christof Ganß

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