Blickpunkt Schule 5/2020

Nachrichten aus dem Hauptpersonalrat

Corona – Sachstand und Ausblick

N

ach den Sommerferien war die Infektionslage relativ ge- ring und scheinbar unter

Infektionszahlen wieder in einen Ab- wärtstrend umzuwandeln und die La- ge unter virologischer Kontrolle zu halten. Der HPRLL hat nach den Sommer- ferien in den gemeinsamen Verhand- lungen mit dem Hessischen Kultusmi- nisterium darum gebeten, jeweils ak- tuell über die Infektionslage an den Schulen, insbesondere zu Schul- schließungen, informiert zu werden. Diese Information aus dem Krisenstab wird seither dem HPRLL zugänglich gemacht. Der dlh hofft, dass es in der nächs- ten Zeit über die Weihnachtsferien bis ins nächste Jahr trotz der anstehen- den Wintermonate gelingt, die Schu- len, wenn auch eingeschränkt, offen zu halten. Von der Idee die Winterferi- en zu verlängern, hält er wenig, da hiervon alle Abschlussklassen und die Abiturienten Nachteile, in Form von weniger Zeit, hätten. Außerdem be- wirkt eine Beibehaltung der Ferienter- mine, auch während eines eventuellen Lockdowns, mehr Verlässlichkeit und eine viel bewusstere Einstellung zum eigenen Lernen bei den Schülerinnen und Schülern. Das sehen HPRLL und dlh entschie- den anders: Abgesehen von den Ein- griffen in die pädagogische Freiheit einer Lehrkraft werden hier Persön- lichkeitsrechte der Lehrkraft in einem Maße eingeschränkt, die so rechtlich nicht geduldet werden können. In Fra- ge stehen seither die Beteiligungs- rechte des HPRLL, der diese im Zwei- fel rechtlich klären lassen wird. Der dlh sieht das Schulportal der- zeit in einem sehr dynamischen Pro- zess, der pandemiebedingt nochmals einen enormen Schub erfahren hat. Auch an dieser Stelle wird es deshalb im HPRLL einiges an Erörterungsbe- darf geben.

von JÜRGEN HARTMANN Hessischer Philologenverband

Wichtiger Hinweis – Auszug aus den dlh-Nachrichten V-2020 Alle ‘dlh-Nachrichten V-2020’ stehen in voller Länge unter https://www.hphv.de/ dlh-nachrichten/ zum Download bereit. D as Hessische Schulportal wurde vor den Herbstferien im HPRLL vorgestellt. Interessant war zu er- fahren, dass für jede Anwendung in der Schule ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutz erstellt werden müsse. Auch für die Anwendung ’Videokonferenz’, die über BigBlue- Kontrolle. Wie jedoch dort bereits an- gemahnt, scheinen die Schulen auf die kommende Herbst- und Winter- zeit wenig vorbereitet zu sein. An manchen Stellen werden die Hand- lungsweisen der Schulen durch Büro- kratie und Zuständigkeitsdiskussio- nen gehemmt. So konnten viele Schulen seither noch nicht in ausrei- chendem Maße mit Schutzvorkehrun- gen wie Schutzschilden, Lüftungsge- räten, CO 2 -Ampeln und weiteren Hilfsmitteln zum Gesundheitsschutz, geschweige denn mobilen Endgerä- ten, die für einen Distanzunterricht erforderlich sind, ausgestattet wer- den. Zum Schreiben dieser Nachrichten steigen die Fallzahlen erheblich an, und es bleibt zu hoffen, dass eine Ver- schärfung der Corona-Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen Wirkung zeigen. Der dlh hofft, dass diese nicht allzu rigide ausfallen, um ein Gleich- gewicht zwischen einerseits einem ausreichenden Gesundheitsschutz und andererseits dem Recht auf Bil-

dung in Einklang zu bringen. Der dlh meint, dass auch in den Schulen not- wendige Maßnahmen schnellstmög- lich nach den vorbereiteten Varianten der Konzeptgruppe ergriffen werden müssen, notfalls auch mit Schul- schließungen, um den Gesundheits- schutz der Schulangehörigen zu ge- währleisten. Dabei spielen für ihn Ver- lässlichkeit und vorausschauendes Handeln ebenso eine Rolle wie die Vernunft jedes Einzelnen, um ge- meinsam die Pandemielage zu bewäl- tigen. Wie in den letzten dlh-Nachrichten schon gewarnt, ist es nicht angeraten, leichtfertig mit demVirus umzugehen, da wir uns momentan voll in der Pan- demie befinden. Weitere Ausblicke zu geben, ist zurzeit sehr schwierig, da es zunächst gilt, die empor geschnellten Button in das Schulportal eingebun- den werden soll, ist dies vorgesehen. Wegen der Videokonferenzen (wie in den letzten dlh-Nachrichten berich- tet) gab und gibt es einige Kontro- versen. Dringlicher erscheint dem dlh das Thema der Videoübertra- gung aus dem Präsenzunterricht heraus, bei dem alle Beteiligten außer der Lehrkraft zustimmen sol- len. Das Kultusministerium ist hier der Auffassung, dass die Ausführung des Videounterrichts per Anordnung über das Direktionsrecht an die Lehrkraft erfolgen kann.

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Hessisches Schulportal

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