Kuoni Arabien

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GOOD TO KNOW

Ramadan Der Beginn des Fastenmonats wird durch die exakte Messung des Mondstandes erst wenige Tage vor Beginn bestimmt. Er dürfte vom 17.6.–17.7.15 dauern. Der Ramadan ist für die islamische Welt das wichtigste religiöse Ereignis. In dieser Zeit dürfen gläubige Muslime tagsüber weder essen, trinken noch rauchen. Auch von den Touristen wird dies erwar- tet, zumindest in der Öffentlichkeit. Es kommt vor, dass ein Teil (nie alle) der Bars oder Restaurants geschlossen bleiben oder Getränke und Speisen nicht überall serviert werden. In den Hotels und Res- taurants werden in der Regel keine Live- Darbietungen aufgeführt. Alkohol kön- nen Sie nur im Hotelzimmer ab Minibar oder in den Restaurants nach Sonnen- untergang konsumieren. Die meisten Hotels verfügen über so genannte «Ra- madan-Zelte», die eine uthentisch-arabi- sche Atmosphäre bieten. Selbst wenn Sie in dieser Reisezeit mit Einschränkun- gen rechnen müssen, erleben Sie dafür ein Stück islamische Tradition hautnah. Alkohol Öffentlicher Alkoholkonsum ist in den arabischen Ländern generell verboten, bezieht sich jedoch nicht auf Hotels und touristische Einrichtungen. In geschlos- senen Hotelanlagen wird Alkohol ausge- schenkt (Einschränkungen siehe Rama-

dan). Nur im Emirat Sharjah besteht ein generelles Verkaufsverbot für Alkohol.

Öffnungszeiten bei Sehenswürdigkeiten zu rechnen. Religiöse Feiertage sind abhängig vom Mond und verschieben sich von Jahr zu Jahr. 3.11.14 Aschura (Fasten-&Rettungstag des Propheten Moses) 3.1.15 Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad) 17.6.15 1. Ramadan Tag 18.–20.7.15 Fastenbrechen Fest (Ende des Fastenmonats) 23.9.15 Opferfest 15.10.15 Islamisches Neujahr Das islamische Wochenende ist Freitag/ Samstag. Am Sonntag wird normal gearbeitet. Early Check-In/Late Check-Out Bei Morgen- oder Nachtflügen kann nicht gewährleistet werden, dass Sie das Zimmer bereits früher beziehen resp. später abgeben können. Viele Hotels verlangen automatisch eine Buchung der vorangehenden resp. nachfolgenden Nacht. Teilweise werden auch spezielle Tageszimmerpreise angeboten (bei Late Check-Out). Generell gilt: Check-In 14.00–15.00 Uhr, Check-Out 10.00– 12.00 Uhr. Besonderes Bitte beachten Sie, dass in seltenen Fällen die Regierung bei Staatsempfän- gen und/oder wichtigen Messen ganze

Hotels in Anspruch nehmen kann. Das führt unter Umständen dazu, dass Sie (auch kurzfristig) in ein anderes Hotel einquartiert werden müssen. Wir bemü- hen uns dann, Ihnen eine gleichwertige Unterkunft zu organisieren. Allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Beste Reisezeit Von Oktober bis April herrschen ange- nehme Temperaturen. Von Mai bis Sep- tember kann es sehr heiss und schwül werden. Pools in den meisten Hotels werden im Sommer gekühlt und im Win- ter beheizt. Visumspflicht Für alle 4 Länder besteht die Visums- pflicht. Als Schweizer Bürger oder Bürger angrenzender EU Staaten erhalten Sie das Visum direkt bei der Einreise in das jeweilige Land. Die Kosten sind für die V.A.E.: kostenlos, für den Oman ca. OMR 20.– (ca. CHF 50.–) für Qatar QAR 100.– (ca. CHF 30.–) und für Jorda- nien ca. JOD 40.– (ca. CHF 50.–) zahlbar vor Ort in Landeswährung (das Visum für Qatar ist mit Kreditkarte zu bezah- len). Bürger anderer Nationalitäten wen- den sich bitte an ihr Reisebüro. Für die V.A.E. organisieren wir gerne das Visum gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– (DXB MISVIS).

Sitten und Bräuche Gewisse Sitten und Bräuche müssen in islamischen Ländern unbedingt respektiert werden: Das Tragen von Shorts oder ärmellosen und weit ausgeschnittenen Oberteilen und durchsichtiger Kleidung ist ausserhalb des Hotelareals unpas- send. Bevorzugen Sie Schulter- oder Kniebedeckende Kleidung. Bitte beach- ten Sie, dass die Strände öffentlich und das Nackt- und Oben-ohne-Baden über- all verboten sind. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sollte vermieden werden. Wenn Sie Menschen fotografieren möchten, bitten Sie immer um Erlaubnis. Verschleierte Frauen, pro- minente Persönlichkeiten und militäri- sche Anlagen dürfen nicht abgelichtet werden. Moscheen sind für Touristen nur beschränkt zugänglich. Nebenkosten/Trinkgeld Die Kosten für Essen, Getränke, Ausflüge, etc. entsprechen in etwa dem Niveau der Schweiz, abhängig von Ihrem Anspruch und gebuchten Hotel. Ein Trinkgeld von 5–10% ist üblich. Feiertage/Staatsfeiertag An folgenden islamischen oder staatli- chen Feiertagen ist mit beschränkten

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