Beitragsordnung V4 2013

Beitragsordnung Gültig ab 9. Juni 2007 Basisbeitrag 1. Ordentliche Mitgliedschaft Monatlich € 30,-

jährlich Zahlung € 330,- („11 statt 12 Monate“) Ordentliche Mitglieder sind juristische Personen (einschließlich BGB-Gesellschaften) und natürliche Personen, die gesundheitsorientierte Sportgruppen anbieten. Ordentliche Mitglieder besitzen Rederecht, Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und deren Vertreter passives Wahlrecht. 2. Außerordentliche Mitgliedschaft monatlich € 10,- jährlich Zahlung € 110,- („11 statt 12 Monate“) Außerordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die sich im Rahmen von Beruf, Freizeit oder Ausbildung mit Sport zur Förderung von Gesundheit beschäftigen. Außerordentliche Mitglieder besitzen Rederecht, jedoch kein Antragsrecht, Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht. Jahresbeitrag Der Jahresbeitrag wird anhand einer Stichtagsmeldung zum Ende des Vorjahres erhoben. Diese ergibt sich aus der Anzahl der zum Zeitpunkt des Stichtages betreuten Rehasportler. Der Jahresbeitrag beinhaltet die geforderte Unfallversicherung. 1. Vereine € 2,50 € pro gemeldetem Rehasportler pro Jahr. 2. Nicht-Vereine € 5,- € pro gemeldetem Rehasportler pro Jahr. Kündigung Die Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich und muss schriftlich erklärt werden. Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Beiträge bestehen.

Bundesverband Rehabilitationssport RehaSport Deutschland e.V. Gartenfelder Straße 29-37 - 13599 Berlin Fon +49 30 233209966- Fax +49 30 233209950 info@rehasport-deutschland.de - www.rehasport-deutschland.de Geschäftsführender Vorstand: Thomas Roth – Prof. Dr. Jörg-Rüdiger Blau - Sabine Lindert Bankverbindung: Berliner Volksbank - BLZ 100 900 00 - Konto 7363 905 000

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