Blickpunkt Schule 4/2022

Bild: LIGHTFIELD STUDIOS/AdobeStock

rekturschritte noch in der laufenden Legislaturperiode regelt und im Haus halt 2023/2024 abbildet, gefordert. Wir wollten unbedingt erreichen, dass die ersten Korrekturen zusammen mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 ver abschiedet werden. Tatsächlich kam es nun am 5. Au gust zu einer Pressekonferenz des Hessischen Ministerpräsidenten mit dem Hessischen Innenminister, in der sie Folgendes ankündigten: Anhebung der Besoldung und Versorgung: • zum 1. April 2023 sowie • zum 1. Januar 2024 um jeweils drei Prozent. Höhere Familienzuschläge zum 1. April 2023: • für die ersten beiden Kinder um je weils 100 Euro pro Monat (eine Fa milie mit zwei Kindern erhält 200 Euro zusätzlich), • für jedes weitere Kind um je weils 300 Euro pro Monat (eine Fa milie mit vier Kindern erhält 800 Euro zusätzlich). • Angehörige der Besoldungsgruppe A 5 werden zum 1. April 2023 in die besser bezahlte Besoldungs gruppe A 6 überführt. • Für die Richter- und Staatsanwalt schaft werden zum 1. April 2023 die niedrigsten beiden Erfahrungsstu fen entfallen, auch um den gestie genen Anforderungen im Justiz bereich gerecht zu werden. Nach der Sommerpause wird es also einen Gesetzentwurf geben, mit dem diese angekündigten Maßnahmen in die parlamentarische Befassung und in das Anhörungsverfahren der Ge werkschaften münden. Das Gesetz soll im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz 2023/2024

beraten und verabschiedet werden, die Summen von zusammen rund ei ner halben Milliarde mehr sollen dort abgebildet werden. Bis Anfang 2024 werden sich also Besoldung und Versorgung durch das jetzt vorgestellte Gesetzesvorhaben linear ummindestens sechs Prozent (in einzelnen Fallkonstellationen mehr) erhöht haben. Im Zusammen wirken mit den bereits beschlossenen Erhöhungen zum 1. August 2022 und zum 1. August 2023 wird sich die Ali mentation im Laufe von zwei Jahren linear um weitere mindestens vier Prozent (in einzelnen Fallkonstella tionen mehr) erhöht haben. Jedoch ist dabei der jeweils aktuelle Anstieg des Grundsicherungsniveaus noch nicht betrachtet. Es ist die Vor gabe des BVerfG bereits seit 2015, un termauert im Mai 2020, dass regel mäßige jährliche Anpassungen, auch orientiert an der Entwicklung der Grundsicherung, unabhängig von den ’Reparaturschritten’ erfolgen. In unserer ersten, spontanen öf fentlichen Bewertung haben wir be grüßt, dass nun überhaupt ein Ge setzentwurf kommt und dass die Kor rekturen maßgeblich über die Anhe bung des Grundgehalts geschehen sollen. Es ist auch wichtig und zu be grüßen, dass die Versorgung in glei cher Weise linear angehoben wird. Aber wir haben auch deutlich ge macht, dass das Volumen zu gering ist und das werden wir im Anhörungsver fahren untermauern. Die Zusage der Landesregierung, dass weitere ’Reparaturschritte’ bis zur Erreichung der Verfassungskon formität insgesamt erfolgen werden, ist besonders bedeutsam, denn mit den jetzt angekündigten Maßnah men hätten wir nach erster grober Berechnung nur rund ein Drittel des

Weges hinter uns gebracht. Schließ lich wiesen wir darauf hin, dass ent sprechende Mittel für die rückwir kende Entschädigung eingeplant werden müssen. Denn sobald das Gericht (BVerfG bzw. VGH) hierzu konkrete Festlegungen getroffen hat, wird auch das auf den Haushalt zukommen. Fazit Abschließend bleibt festzustellen, dass der dbb Hessen mit seiner Ende 2015 begonnenen Strategie bislang sehr erfolgreich war. Wir haben nicht nur erreicht, dass – entgegen der Festlegungen im damaligen Koalitionsvertrag – die Tarifabschlüsse ab 2017 wieder auf Besoldung und Versorgung übertra gen wurden und nicht an der Decke lung auf ein Prozent festgehalten wurde. Wir haben auch erreicht, dass unse re Klage vor demVGH am Ende höchst erfolgreich war und dass insgesamt ein völliges Umdenken in den Köpfen der politisch Verantwortlichen, in den Medien und in der Öffentlichkeit er folgt ist. Das war über mittlerweile fast sie ben Jahre viel, viel Arbeit, bei der die Kolleginnen und Kollegen in unseren Vorständen, in ihren jeweiligen Funk tionen, in unseren Gremien der Lan desleitung, des Landesvorstands, des Landeshauptvorstands sowie in den Vorständen unserer 39 Fachgewerk schaften uns stets vertraut haben. Dadurch konnten wir mit großer Ge schlossenheit nach außen auftreten. Es war eine Mannschaftsleistung. Und sie ist noch lange nicht zu Ende. Denn das Thema wird uns in den nächsten Jahren weiter intensiv be schäftigen.

Arbeitsbelastung im Lehrberuf

9

SCHULE

Made with FlippingBook Ebook Creator