Broschüre Existenzgründung 2.indd

IV. E-Business: Rechtssi- cherheit im IT-Sektor Beabsichtigen Sie, Ihr Unternehmen im World Wide Web zu präsentieren und am elektronischen Geschäftsverkehr – im E-Business – zu partizipieren, stellen sich für Sie als Firmeninhaber zahlreiche, teilweise nur schwer über- schaubare Rechtsfragen. Rechtsanwalt Priv.Doz. Dr. Michael Anton sagt: „Die Herausforderungen im E-Commerce sind zahlreich und Fehler für Sie als Unterneh- mensgründer häufig kostspielig. Es drohen Abmahnungen und Bußgelder, die nicht selten weitere Rechtsanwaltsgebüh- ren erforderlich machen, Verträge erlangen keine Wirksam- keit oder Sie gehen teilweise Ihrer Rechte gegenüber Ihren Geschäftspartnern verlustig. Regelmäßig also ein teurer Spaß! Hier ist es stets empfehlenswert, Ihre Homepage, Ihr Web-Auftritt und Ihre elektronischen Vertragsabschlüsse und Zahlungsmethoden durch eine auf Existenzgründungs- recht versierte Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen und von Anfang an auf rechtssichere Füße zu stellen. Risiko- minimierung ist zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit häufig die richtige Alternative.“ Um den Kunden Ihrer Homepage Klarheit zu verschaf- fen, dass Sie der Anbieter der Leistungen sind, müssen Sie auf Ihrer Website nach § 5 Telemediengesetz bestimmte Informationen veröffentlichen. Dies bezeichnet man re- gelmäßig als „ Impressumspflicht “. Zusätzlich verlangt die Verordnung über Informationspflichten für Dienst- leistungserbringer weitere Angaben. Die nachstehenden Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar er- reichbar und ständig verfügbar sein: • Angaben zu Ihrem Namen und der Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform Ihres Unternehmens, den Vertretungsberechtigten (also den Geschäftsführer bzw. den Vorstand der Gesellschaft) und, sofern An- gaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht wer- den, das Stamm- oder Grundkapital sowie ausstehen- de Stammeinlagen • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktauf- nahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich Ihrer Email-Adresse • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie Leistungen anbieten, die der behördlichen Zulassung bedürfen • Angaben zur Eintragung ins Handelsregister, Ver- einsregister, Partnerschaftsregister oder Genossen- schaftsregister samt entsprechender Registernummer A. Website und Impressump fl icht

• Angaben über Ihre Kammerzugehörigkeit, Ihre ge- naue gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, so- wie über die Bezeichnung und die Zugänglichkeit der Sie betreffenden berufsrechtlichen Regelungen, soweit Sie einen Beruf gemäß Art. 1d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 gem. Art. 1f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 anbieten oder erbringen • Angabe Ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder Ihrer Wirt- schafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abga- benordnung • Angaben über die Abwicklung oder Liquidation bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Bieten Sie über reine Produkte und Leistungen hinaus auf Ihrer Website auch journalistisch-redaktionelle Inhalte an, d.h. Sie verfassen selbst Newsletter, Artikel, Abhand- lungen, Nachrichten und sonstige Beiträge, dann müssen Sie nach § 55 Abs.2 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) stets einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen, der seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat, nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, voll ge- schäftsfähig ist und unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann. Bleiben Sie auf Ihrer Homepage hinter diesen Anforde- rungen zurück, drohen zum einen Bußgeldzahlungen in beträchtlicher Höhe, insbesondere aber auch kostspielige Abmahnungen von Ihren Konkurrenten. B. „Disclaimer“ – Die Nutzungsbedingun- gen Ihrer Homepage Die meisten Existenzgründer im E-Commerce möchten Ihr gesamtes Online-Angebot in einen rechtlichen Rah- men setzen. Nutzer der Website sollen das Online-Ange- bot nur unter den von Ihnen formulierten Konditionen zur Verfügung gestellt bekommen. Hierfür sollten Un- ternehmer, mit Hilfe ihrer auf Existenzgründungsrecht spezialisierten Kanzlei, eigene Nutzungsbedingungen formulieren – den sog. „Disclaimer“. Diese Nutzungsbe- dingungen sind so in den Webauftritt des Unternehmens einzubeziehen, dass die Nutzer der Homepage diese zur Kenntnis nehmen können. Diese Nutzungsbedingungen beinhalten häufig • Präzisierungen der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, • die Zulässigkeit der Verlinkung der Unterneh- mens-Website, • Ausführungen zur Haftung des Diensteanbieters für den Content der Homepage (Providerhaftung) und für Verlinkungen auf dritte Seiten (Haftung für Links), • Beschränkung der Haftung für technisch bedingte

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