BayernDach Magazin 4-2019_OEB

BETRIEB Versicherung

den vor. Damit handelt es sich nicht um einen Dritt- schaden, der über die Haftpflichtversicherung regu- liert wird, sondern um einen Vollkaskoschaden. Für jedes der Fahrzeuge wird die Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen. Lediglich bei größeren Fuhrparks sind die Versicherer durch eine entsprechende vertragliche Regelung be- reit, einen solchen Eigenschaden wie einen Haft- pflichtschaden (Drittschaden) zu regulieren. Bei einigen Schäden wie Entwendung, Tierunfällen etc. ist zwingend die unverzügliche Anzeige bei der Polizei erforderlich. Vorsicht bei der Überlassung von Firmenfahrzeugen, denn da geht es um Führerscheine und Fahrberech- tigungen: Den Arbeitgeber trifft eine nicht zu unter- schätzende Haftung, wenn er Mitarbeitern die Be- nutzung von Fahrzeugen gestattet, die diese eigent- lich nicht fahren dürfen. Der Versicherungsschutz setzt immer eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Deshalb ist u. a. eine regelmä- ßige Führerscheinkontrolle der Fahrer anzuraten. Der Versicherungsmarkt bietet noch viele weitere Leistungen wie Schutzbriefe, Fahrerschutz, Ausland- Schadenschutz, Gepäckversicherung oder Unfallmel- dedienst an. Sogar für die Ladung gibt es Transport- bzw. Autoinhaltsversicherungen . Bei einem Vertrag- abschluss ist es also wichtig, das Kleingedruckte zu lesen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.

Bei Elektrofahrzeugen kann bei einigen Versicherern der Leistungsumfang gegen Mehrbeitrag erweitert werden. Dies ist sinnvoll z. B. bei Bedienfehlern, De- fekten an den Akkus, beim Diebstahl von Zubehör (wie Ladekabel und -adapter) und bei Transportkos- ten, da E-Autos im Pannenfall nicht einfach abge- schleppt werden können. Außer Zusatzdeckungen können auch Prämienredu- zierungen vereinbart werden. Werkstattbindung: Zahlreiche Versicherer gewähren spürbare Nachlässe, wenn im Schadensfall eine vom Versicherer ausgewählte Werkstatt mit der Repara- tur beauftragt wird. Neben dem Prämiennachlass werden oft längere Ga- rantien und zusätzliche Serviceleistungen wie z. B. ein Hol-und-Bring-Service oder die Fahrzeugreini- gung angeboten. Telematik: Seit einigen Jahren wird von Versicherern die Möglichkeit der Prämienreduzierung bei Über- wachung der Fahrdaten angeboten. Aus unserer Sicht sollte dies – wenn überhaupt – die letzte Über- legung zu einer Prämienreduzierung sein. Ein oft unerfreuliches Thema ist die Schadenregulie- rung: Bei der Schadenregulierung machen geschä- digte Unfallbeteiligte leider oft die Erfahrung, dass die gegnerische Versicherung nicht alle Kosten er- statten will bzw. Leistungen zu niedrig ausgezahlt werden. Der Geschädigte hat dann die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Bei einem Vollkaskoschaden empfiehlt es sich, stets vor der Reparatur mit dem Versicherer Kontakt auf- zunehmen und das weitere Vorgehen abzusprechen. Das verhindert spätere Leistungskürzungen oder Verzögerungen bei der Schadenabwicklung. Wenn ein Schaden nach Gutachten abgerechnet, wird, erstattet der Versicherer nicht die Mehrwert- steuer. Schäden an den Reifen werden grundsätzlich nur er- stattet, wenn weitere Schäden am Fahrzeug entstan- den sind. Sind zwei Fahrzeuge des gleichen Versicherungsneh- mers in einen Unfall verwickelt, liegt ein Eigenscha-

In der nächsten Ausgabe geht es um die betriebliche Krankenversicherung.

Sicher ist sicher Michael Jander arbeitet seit 2006 als unabhängiger Versi- cherungsberater und besitzt aus seinen vorherigen Tätig- keiten in der Versicherungs- wirtschaft ganz hervorra- gende Branchenkenntnisse (www.jander-vb.de).

54

Made with FlippingBook HTML5