BayernDach Magazin 5-2017

Energieberatung BLAUE SEITEN

DER BERATERKREIS FÜR DIE BAFA-VOR-ORT-BERATUNG WIRD WEITER GEFASST. BISHER GAB ES HÜRDEN FÜR VIELE ENERGIEBE- RATER AUS DEM BEREICH HANDWERK. DAS IST NUN VERGAN- GENHEIT. Bisher wurden Energieberater nicht als BAFA-Energieberater zu- gelassen, wenn sie gleichzeitig in einem Handwerksbetrieb ange- stellt waren, der die durchzuführenden Maßnahmen selbst an- bietet. Ebenso waren Energieberater ausgeschlossen, wenn sie einen solchen Handwerksbetrieb geführt haben. Lobbyarbeit voller Energie

Durch die aktuelle änderung der „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung)“ wird diesem bisher ausgeschlossenen Beraterkreis der Zugang zur BAFA-Energieberatung eröffnet. Die Anforderungen an die Hersteller-, Anbieter-, Produkt- und Vertriebsneutralität dieser Berater soll künftig nicht mehr durch den kategorischen Ausschluss erreicht werden. Energieberater in Anstellung bei einem Handwerksbetrieb oder mit eigenem Hand- werksbetrieb werden durch eine Selbsterklärung zur neutralen Beratung in den vorgenannten Punkten verpflichtet. Neu aufgenommen wurde in die aktualisierte Richtlinie außer- dem die Verpflichtung zur Abgabe einer weiteren Selbsterklä- rung. Darin müssen die Berater bestätigen, dass sie eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, die ausdrücklich auch Energie- beratungsleistungen einschließt. Die neue BAFA-Beratungsricht- linie trat am 1. Dezember 2017 in Kraft. Ebenfalls seit 1. Dezember 2017 gilt die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand. Danach kön- nen Betriebe mit Jahresenergiekosten von weniger als 10.000 € wie bisher 1.200 € Zuschuss erhalten. Betriebe mit über 10.000 € Jahresenergiekosten können einen Zuschuss von 80 % zu den Be- ratungskosten erhalten. Der Förderhöchstsatz wird für diese Be- triebe allerdings von 8.000 € auf 6.000 € reduziert. Die neuen Richtlinien und weitere detaillierte Informationen zu diesen Aktualisierungen können auf der Homepage www.bafa.de imMenüpunkt Energie – Energieberatung eingesehen und herun- tergeladen werden. Durch die Zulassung von Gebäudeenergieberatern für die Vor- Ort-Beratung ergibt sich allerdings auch eine neue Einschränkung bei der geförderten Energieberatung für den Mittelstand. Wenn Betriebe eigenes Personal haben, das die Qualifikationen für die Vor-Ort-Beratung erfüllt, sind sie nicht mehr antragsberechtigt. Die neuen Richtlinien sind das Ergebnis erfolgreicher jahrelanger Lobbyarbeit. Insbesondere mit der Zulassung von Gebäudeener- gieberatern mit einer Anstellung in einem Handwerksbetrieb oder mit Führung eines eigenen Handwerksbetriebes konnte so eine langjährige Forderung der Handwerksverbände umgesetzt werden. Der Landesinnungsverband für das Bayerische Dachde- ckerhandwerk hat diese Forderung immer wieder bei Ministerien und über den ZVDH auch beim ZDH eingebracht. Gerade der ZDH hat sich sehr intensiv um diese Ausweitung des zugelassenen Be- raterkreises bemüht. Mit der Neufassung der Richtlinie haben sich diese langjährigen Bemühungen nun endlich ausgezahlt.

Foto: Fotolia

BAFA-Vor-Ort-Beratung ist jetzt auch für viele Handwerker möglich.

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