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aßgebend für die Ausführung sind die von der
Baubehörde genehmigten Pläne im Maßstab 1:1oo,
Werkpläne und Ausführungspläne im Maßstab 1:5o und
diese Baubeschreibung. Anlässlich der Durcharbeitung
der Arbeitspläne im Maßstab 1:5o können Änderungen
gegenüber den Plänen imMaßstab 1:1oo auftreten. Solche
Änderungen liegen jedoch im Rahmen der Planung, sie
werden deshalb nicht gesondert mitgeteilt. Änderungen
in der Bauausführung, bei Verwendung gleichwertiger
Materialien/Baustoffe bleiben vorbehalten, soweit sie
aus technischen Gründen oder behördlichen Auflagen
erforderlichsindoder diesdurchneuentwickelte, verbesserte
Produkte sinnvoll erscheint. Die imUntergeschoss unter der
Anmerkungen
Decke bzw. an derWand verlegten Rohre und Leitungen der
Installationsgewerke Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro
verlaufen teilweise durch Abstellräume. Die Auswahl des
Mauerwerks und der Dachkonstruktion, die Gestaltung
und Farbgebung von Fenstern, Balkonen, Dachbereich und
Außenanlagen bleibt dem Planer in Abstimmung mit der
zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Verkäuferin
vorbehalten. Fabrikats- und Materialänderungen behält
sich der Auftraggeber vor, sofern sie keineWertminderung
darstellen. Die in den Plänen dargestellten Einrichtungen
sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen, es
sei denn, sie sind in der Baubeschreibung und / oder im
Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt.
HERY GRUPPE
SINCE 1984