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Zahlungsfristen

Die Wahl des Abrechnungsweges ist entschei-

dend dafür, wie schnell Ihnen die Ersatzkassen

zukünftig Ihre Leistungen vergüten können.

Entscheiden Sie sich für eine Abrechnung auf

elektronisch verwertbaren Datenträgern, bleibt

die Zahlungsfrist von vier Wochen nach Ein-

gang der vollständigen Rechnungsunterlagen

(Abrechnungsdaten und rechnungsbegrün-

dende Unterlagen) bei der von den Ersatzkas-

sen benannten Stelle bestehen.

Daten- und Belegannahmestellen

Die Daten- und Belegannahmestellen der Er-

satzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei

gemäß

den

Richtlinien

nach

§ 302 Abs. 2 SGB V verzeichnet. Die folgende

Übersicht bietet einen Überblick über die Da-

ten- und Belegannahmestellen der Ersatzkas-

sen. Insbesondere dient sie dazu, das neue

Abrechnungsverfahren transparenter zu ma-

chen.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin,

dass die Kostenträgerdatei das offizielle Do-

kument für die Daten- und Belegannahmestel-

len der Ersatzkassen darstellt und somit zu-

künftige Änderungen der Annahmestellen in

die Kostenträgerdatei aufgenommen werden.

Die Kostenträgerdatei umfasst somit den je-

weils aktuellen Stand der Daten- und Belegan-

nahmestellen.

Institutionskennzeichen

Als „Empfänger Nutzer“ (logischer Empfänger)

und „Empfänger Physikalisch“ ist in der Auf-

tragsdatei das IK des Abrechnungszentrums,

bzw. der Krankenkasse, anzugeben. In den

FKT-Segmenten ist als „IK des Kostenträgers“

das IK der Krankenkasse einzutragen.