![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0041.png)
Seite 41 von 54
Zahlungsfristen
Die Wahl des Abrechnungsweges ist entschei-
dend dafür, wie schnell Ihnen die Ersatzkassen
zukünftig Ihre Leistungen vergüten können.
Entscheiden Sie sich für eine Abrechnung auf
elektronisch verwertbaren Datenträgern, bleibt
die Zahlungsfrist von vier Wochen nach Ein-
gang der vollständigen Rechnungsunterlagen
(Abrechnungsdaten und rechnungsbegrün-
dende Unterlagen) bei der von den Ersatzkas-
sen benannten Stelle bestehen.
Daten- und Belegannahmestellen
Die Daten- und Belegannahmestellen der Er-
satzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei
gemäß
den
Richtlinien
nach
§ 302 Abs. 2 SGB V verzeichnet. Die folgende
Übersicht bietet einen Überblick über die Da-
ten- und Belegannahmestellen der Ersatzkas-
sen. Insbesondere dient sie dazu, das neue
Abrechnungsverfahren transparenter zu ma-
chen.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin,
dass die Kostenträgerdatei das offizielle Do-
kument für die Daten- und Belegannahmestel-
len der Ersatzkassen darstellt und somit zu-
künftige Änderungen der Annahmestellen in
die Kostenträgerdatei aufgenommen werden.
Die Kostenträgerdatei umfasst somit den je-
weils aktuellen Stand der Daten- und Belegan-
nahmestellen.
Institutionskennzeichen
Als „Empfänger Nutzer“ (logischer Empfänger)
und „Empfänger Physikalisch“ ist in der Auf-
tragsdatei das IK des Abrechnungszentrums,
bzw. der Krankenkasse, anzugeben. In den
FKT-Segmenten ist als „IK des Kostenträgers“
das IK der Krankenkasse einzutragen.