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SCHWEIZER GEMEINDE 11 l 2017

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Die Fallbeispiele illustrieren, dass zur

Förderung der baulichen Verdichtung

und im Hinblick auf einen fairen Aus-

gleich in bebauten Gebieten der Einbe-

zug des bestehenden Gebäudebestan-

des sinnvoll ist. Dadurch ergeben sich in

der Praxis diverse Folgefragestellungen:

Von welcher wirtschaftlichen Restlebens-

dauer soll bei bestehenden Gebäuden

ausgegangen werden? Wie werden

Rückbaukosten oder erhöhte Planungs-

aufwände aufgrund komplexer Pla-

nungsverfahren berücksichtigt? Sinnvol-

lerweise können diese vom ermittelten

Mehrwert in Abzug gebracht werden.

Kostenbeteiligungen der Grundeigentü-

mer an der öffentlichen Infrastruktur und

Rechtsabtretungen an das Gemeinwe-

sen, wie zum Beispiel Land oder Dienst-

barkeiten, sind hingegen eher direkt

vom Ausgleich in Abzug zu bringen.

Erfolgsfaktoren für die Umsetzung des

Mehrwertausgleiches

Erfahrungsgemäss sind für eine erfolg-

reiche Einführung einer sinnvollen Ge-

setzgebung im Zusammenhang mit dem

Mehrwertausgleich einige kritische Fak-

toren zu berücksichtigen:

Ganzheitliche Perspektive:

Damit für

alle Beteiligten optimale und realisier-

bare Lösungen gefunden werden kön-

nen, ist durch die gesetzgebenden

Stellen die Einnahme einer ganzheitli-

chen Perspektive unabdingbar. Es sind

insbesondere auch die Interessen der

Bevölkerung und der Grundeigentü-

mer angemessen zu berücksichtigen.

Förderung der Verdichtung:

Um dem

Credo der Verdichtung nachzuleben,

wird künftig der Ersatzbau von beste-

henden, nicht abbruchreifen Gebäu-

den an Bedeutung gewinnen. Es ist

sicherzustellen, dass der effektive

Mehrwert unter Einbezug der beste-

henden Bebauung ermittelt wird. An-

sonsten kann die Abschöpfung von

Planungsmehrwerten die innere Ver-

dichtung verhindern – es würde also

der übergeordneten Zielsetzung der

Verdichtung durch Fehlanreize entge-

gengewirkt.

Transparente und nachvollziehbare

Liegenschaftsschätzungen:

Für dieAk-

zeptanz von Mehrwertberechnungen

braucht es transparente und nachvoll-

ziehbare Liegenschaftsschätzungen.

Für ein optimales Verhältnis zwischen

Aufwand und Ertrag empfiehlt es sich,

den Mehrwertausgleich auf der Basis

von konservativen Einschätzungen

vorzunehmen: Damit können langwie-

rige und aufwendige Rechtsfälle ver-

mieden werden.

Klarer reglementarischer Rahmen und

effiziente Verfahren anstelle von indi-

viduellen, vertraglichen Lösungen:

Individuelle vertragliche Lösungen

haben vor allem den Vorteil, spezifi-

schen Aspekten einer Projektentwick-

lung gerecht werden zu können. Dem-

gegenüber besteht die Gefahr, dass

mit diesem Instrument die Gleichbe-

handlung aller Akteure nicht sicherge-

stellt werden kann. Zudem ist es frag-

lich, ob vertragliche Lösungen mit

einem sinnvollen Arbeitsaufwand zu

bewältigen sind, wenn der Druck auf

innere Verdichtungen zunimmt und

eine grosse Zahl von Mehrwertberech-

nungen ansteht.

Professionelle Kommunikation als

Schlüsselfaktor:

Die Kommunikation

stellt bei der Umsetzung des Mehr-

wertausgleichs einen weiteren Schlüs-

selfaktor dar. Er darf nicht unterschätzt

werden: Eine klare und empfängerge-

rechte Information der Beteiligten

stellt das Verständnis sicher, fördert

die Akzeptanz und vermindert das Ri-

siko von Polemik.

Der Mehrwertausgleich ist nicht bloss

eine zusätzliche Einnahmequelle für die

öffentliche Hand. Er hat weitaus mehr

Potenzial. So sollte er in einem überge-

ordneten Kontext richtig eingebettet sein

und so ausgestaltet werden, dass An-

reize für qualitätsvolle städtebauliche

und raumplanerische Lösungen geschaf-

fen werden. Es sollen flexible, innova-

tive Nutzungsmöglichkeiten gefördert

werden, die mit dem gesellschaftlichen

Wandel Schritt halten können.

MatthiasWeber, Dipl. Architekt ETH,

Spezialist für Bau- und Immobilien-

märkte, Immobilienbewertung sowie

die Raum- und Standortentwicklung

beim BeratungsbüroWüest Partner

Infos:

www.wuestpartner.com

MEHRWERT: WIE BERECHNEN?

«Der Mehrwertausgleich ist nicht bloss

eine zusätzliche Einnahmequelle für die

öffentliche Hand. Er hat das Potenzial,

Anreize für qualitätsvolle städtebauliche und

raumplanerische Lösungen zu schaffen,

wenn er richtig eingebettet ist.»