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Prüfung der Lieferung und Rügepflicht

DieWare ist vomKundenbei der Anlieferung zuprüfen.

Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Lieferscheins

gilt die gelieferte Ware vom Kunden als genehmigt.

Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich zu erhe-

ben, und Glas Trösch AG Autoglas ist Gelegenheit zu

geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist sich

die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht Glas

Trösch AG Autoglas die mangelhafte Ware gegen ein-

wandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängeln

jeglicher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den

hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind An-

sprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem

Schaden ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht

(Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet keine An-

wendung.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Aarwangen/BE. Glas Trösch AG

Autoglas ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an

dessen Sitz zu belangen.

AGB