Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  277 / 278 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 277 / 278 Next Page
Page Background

a

273

allgemeine informationen von a bis Z

einreisebestimmungen

ungebetene

gÄste

In vielen Ländern gehören zur intakten Umwelt auch

Kakerlaken, Ameisen, Mücken oder Eidechsen. Diese klei-

nen Lebewesen verirren sich bisweilen auch in Ihr Zimmer,

obschon Behörden und Hotels regelmässig so genannte

Schädlingsbekämpfungsmassnahmen treffen. Der beste

Schutz besteht darin, keine unverpackten Lebensmittel

im Zimmer liegen zu lassen und ein Insektenspray mitzu-

nehmen.

vor- und

nachsaison

In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass Ho-

teliers wegen geringer Belegung die Betriebe später öffnen

bzw. früher schliessen. In solchen Ausnahmefällen suchen

wir für Sie ein mindestens gleichwertiges Ersatzangebot.

Ausserdem können Service-Leistungen sowie Freizeit-, Sport-

und Unterhaltungsangebote auch ausserhalb der Hotels

eingeschränkt oder eingestellt werden. Dafür finden Sie zu

dieser Zeit mehr Platz und Ruhe.

impfungen &

informationen

Impfungen gegen Diphtherie und Tetanus sind für jeder-

mann empfohlen.

In der Regel sind keine zusätzlichen präventiven Impfmass-

nahmen erforderlich. Ausführlichere Informationen finden

Sie jedoch im Internet auf

www.safetravel.ch.

wichtig

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Reise- und Vertrags-

bedingungen der Kuoni Reisen AG.

einreisebestimmungen für Touristen

Sollten Sie Bürger/-in einer anderen Nation sein oder eine

längere Reise planen, bitten wir Sie, sich betreffend

der Einreisebestimmungen an Ihr Reisebüro zu wenden.

Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung

(Juli 2014). Änderungen vorbehalten.

Bürger/-in von reisend nach

China

Hong Kong,

Macau

Indonesien Kam-

bodscha

Laos

Malaysia Myanmar

Philippinen Singapur

Thailand

2

Vietnam

Schweiz

P6/V

P6

P6/VA

P6/VA

P6/VA

1

P6

P6/V

P6/V21 P6

P6

P6/V

Deutschland P6/V

P6

P6/VA

P6/VA

P6/VA

P6

P6/V

P6/V21 P6

P6

P6/V

Frankreich

P6/V

P6

P6/VA

P6/VA

P6/VA

P6

P6/V

P6/V21 P6

P6

P6/V

Italien

P6/V

P6

P6/VA

P6/VA

P6/VA

P6

P6/V

P6/V21 P6

P6

P6/V

Liechtenstein P6/V

P6

P6/VA

P6/VA

P6/VA

P6

P6/V

P6/V21 P6

P6

P6/V

Österreich

P6/V

P6

P6/VA

P6/VA

P6/VA

P6

P6/V

P6/V21 P6

P6

P6/V

P6 = Pass muss mind. 6 Monate über das Rückreisedatum gültig sein

V

= Visumpflicht (muss vor Abreise eingeholt werden)

V21 = Visumpflicht ab 21 Tagen Aufenthaltsdauer

VA = Touristenvisum wird bei Ankunft erteilt

1

ab 15 Tagen

2

bei Überland-Einreisen nur für Aufenthalte von maximal 2 Wochen

bestimmungen

Zur einreise