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REZEPTSAMMELSTELLEN
Rezeptsammelstellen sind und bleiben nach wie vor eine wichtige
Ergänzung für die wohnortnahe und schnelle Versorgung mit Arz-
neimitteln in abgelegenen Regionen. In Westfalen-Lippe wurden
(Stand: 31. Dezember 2017) 32 Rezeptsammelstellen betrieben. Im
Vorjahr waren es noch 36. Ein Antrag auf Neuerrichtung einer Re-
zeptsammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apotheke
wurde stattgegeben. Der Betrieb von fünf Rezeptsammelstellen
wurde eingestellt. Außerdem genehmigte die Kammer bei 17 beste-
henden Rezeptsammelstellen – nach Überprüfung der Vorausset-
zungen – den Weiterbetrieb .
BEFREIUNGEN
2017 entschied die Geschäftsstelle über 109 Anträge (Vorjahr: 119) auf
Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer
ortsüblicher Schließzeiten, Samstage, der Betriebsferien und bei Vor-
liegen eines berechtigten Grundes nach § 23 Abs. 2 Apothekenbe-
triebsordnung. 49 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur
Dienstbereitschaft während der Betriebsferien, 34 Mal eine Befreiung
aus berechtigtem Grund, in 23 Fällen eine Befreiung an Samstagen,
einmal eine zeitweise Schließung sowie in zwei Fällen eine Befreiung
vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbe-
triebsräumen während des Notdienstes ausgesprochen.
Die seit 2012 bestehende Notdienstsystematik wurde auch im Be-
richtszeitraum weiter optimiert. Dazu beigetragen hat wiederum
die Einbindung der Kreisvertrauensapotheker/innen, denen die Not-
dienstdaten auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt wurden.
Erforderliche Notdienständerungen
Bezogen auf die Notdienste 2017 waren 69 Apothekenschließun-
gen zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige
Umverteilungen von Notdiensten erforderlich machten. So waren
563 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden
Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich bei diesen Umverteilungen
war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bis-
herige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den
bisherigen Notdienstterminen. Außerdem machten die 28 Apothe-
kenneueröffnungen entsprechende Änderungen der Notdienste
2017 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende
Notdienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von
den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu-
geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch
mit 190 Notdiensten entlastet.
777 Anträge auf Notdiensttausch
Darüber hinaus wurden 777 Anträge auf Durchführung eines Not-
diensttausches bearbeitet. Davon gingen 477 Anträge innerhalb der
gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderun-
gen aufgrund von Apothekenschließungen, Apothekeneröffnungen
und Notdiensttauschen wurden die jeweiligen Apotheken infor-
miert, sofern konkret die Notdienste ihrer Apotheke – in diesem Fall
hatten diese bereits ein gesondertes Schreiben erhalten – oder sich
auf den Hinweis auf die nächstgelegenen vier Apotheken und damit
auf den Notdienstaushang ausgewirkt haben. Diese Benachrichti-
gungen sind in aller Regel am Freitagmittag erfolgt.
Nacht- und Notdienstfonds
Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht-
und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten
Notdienste. Für die 26.806 geleisteten Notdienste wurden im Be-
richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt:
1. Quartal: 6.679 Notdienste mit einer Pauschale von 286,51 €
2. Quartal: 6.431 Notdienste mit einer Pauschale von 273,96 €
3. Quartal: 6.498 Notdienste mit einer Pauschale von 268,07 €
4. Quartal: 6.776 Notdienste mit einer Pauschale von 280,12 €
Notdienstsystem
läuft stabil
Unterjährige Änderungen konnten
zügig umgesetzt werden
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AKWL Geschäftsbericht 2017
| Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen