Previous Page  22 / 28 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 22 / 28 Next Page
Page Background

REZEPTSAMMELSTELLEN

Rezeptsammelstellen sind und bleiben nach wie vor eine wichtige

Ergänzung für die wohnortnahe und schnelle Versorgung mit Arz-

neimitteln in abgelegenen Regionen. In Westfalen-Lippe wurden

(Stand: 31. Dezember 2017) 32 Rezeptsammelstellen betrieben. Im

Vorjahr waren es noch 36. Ein Antrag auf Neuerrichtung einer Re-

zeptsammelstelle in einem abgelegenen Ortsteil ohne Apotheke

wurde stattgegeben. Der Betrieb von fünf Rezeptsammelstellen

wurde eingestellt. Außerdem genehmigte die Kammer bei 17 beste-

henden Rezeptsammelstellen – nach Überprüfung der Vorausset-

zungen – den Weiterbetrieb .

BEFREIUNGEN

2017 entschied die Geschäftsstelle über 109 Anträge (Vorjahr: 119) auf

Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft für die Dauer

ortsüblicher Schließzeiten, Samstage, der Betriebsferien und bei Vor-

liegen eines berechtigten Grundes nach § 23 Abs. 2 Apothekenbe-

triebsordnung. 49 Mal wurde eine Befreiung von der Verpflichtung zur

Dienstbereitschaft während der Betriebsferien, 34 Mal eine Befreiung

aus berechtigtem Grund, in 23 Fällen eine Befreiung an Samstagen,

einmal eine zeitweise Schließung sowie in zwei Fällen eine Befreiung

vom Aufenthalt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Apothekenbe-

triebsräumen während des Notdienstes ausgesprochen.

Die seit 2012 bestehende Notdienstsystematik wurde auch im Be-

richtszeitraum weiter optimiert. Dazu beigetragen hat wiederum

die Einbindung der Kreisvertrauensapotheker/innen, denen die Not-

dienstdaten auf Wunsch vorab zur Verfügung gestellt wurden.

Erforderliche Notdienständerungen

Bezogen auf die Notdienste 2017 waren 69 Apothekenschließun-

gen zu berücksichtigen, die wiederum mitunter auch kurzfristige

Umverteilungen von Notdiensten erforderlich machten. So waren

563 Notdienste von schließenden Apotheken auf die umliegenden

Apotheken umzuverteilen. Maßgeblich bei diesen Umverteilungen

war jeweils die Entfernung zu den übrigen Apotheken, deren bis-

herige Notdienstbelastung sowie die Karenzzeit vor bzw. nach den

bisherigen Notdienstterminen. Außerdem machten die 28 Apothe-

kenneueröffnungen entsprechende Änderungen der Notdienste

2017 erforderlich. So wurden diese Apotheken in die bestehende

Notdienstregelung einbezogen und ihnen einige Notdienste, die von

den umliegenden Apotheken wahrzunehmen gewesen wären, zu-

geordnet. Insgesamt wurden die benachbarten Apotheken dadurch

mit 190 Notdiensten entlastet.

777 Anträge auf Notdiensttausch

Darüber hinaus wurden 777 Anträge auf Durchführung eines Not-

diensttausches bearbeitet. Davon gingen 477 Anträge innerhalb der

gebührenfreien Tauschfrist ein. Über die vorgenommenen Änderun-

gen aufgrund von Apothekenschließungen, Apothekeneröffnungen

und Notdiensttauschen wurden die jeweiligen Apotheken infor-

miert, sofern konkret die Notdienste ihrer Apotheke – in diesem Fall

hatten diese bereits ein gesondertes Schreiben erhalten – oder sich

auf den Hinweis auf die nächstgelegenen vier Apotheken und damit

auf den Notdienstaushang ausgewirkt haben. Diese Benachrichti-

gungen sind in aller Regel am Freitagmittag erfolgt.

Nacht- und Notdienstfonds

Die Apothekerkammer meldet als zuständige Behörde dem Nacht-

und Notdienstfonds regelmäßig die in Westfalen-Lippe geleisteten

Notdienste. Für die 26.806 geleisteten Notdienste wurden im Be-

richtsjahr folgende Notdienstpauschalen gewährt:

1. Quartal: 6.679 Notdienste mit einer Pauschale von 286,51 €

2. Quartal: 6.431 Notdienste mit einer Pauschale von 273,96 €

3. Quartal: 6.498 Notdienste mit einer Pauschale von 268,07 €

4. Quartal: 6.776 Notdienste mit einer Pauschale von 280,12 €

Notdienstsystem

läuft stabil

Unterjährige Änderungen konnten

zügig umgesetzt werden

22

AKWL Geschäftsbericht 2017

| Dienstbereitschaft und Rezeptsammelstellen