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Prüfung der Lieferung und Rügepflicht
Die Ware ist vom Kunden bei der Anlieferung zu prü-
fen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Liefer-
scheins gilt die gelieferte Ware vom Kunden als ge-
nehmigt. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich
zu erheben, und Rapid Autoglas AG ist Gelegenheit
zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist
sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht
Rapid Autoglas AG die mangelhafte Ware gegen ein-
wandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängeln
jeglicher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den
hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind An-
sprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem
Schaden ausgeschlossen.
Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht
(Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet keine An-
wendung.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Baar/ZG. Rapid Autoglas AG ist je-
doch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu
belangen.
AGB