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Prüfung der Lieferung und Rügepflicht

Die Ware ist vom Kunden bei der Anlieferung zu prü-

fen. Mit vorbehaltloser Unterzeichnung des Liefer-

scheins gilt die gelieferte Ware vom Kunden als ge-

nehmigt. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich

zu erheben, und Rapid Autoglas AG ist Gelegenheit

zu geben, die gerügten Mängel zu prüfen. Erweist

sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, tauscht

Rapid Autoglas AG die mangelhafte Ware gegen ein-

wandfreie Ware aus. Der Kunde hat wegen Mängeln

jeglicher Art keine Rechte und Ansprüche ausser den

hier ausdrücklich genannten. Insbesondere sind An-

sprüche auf Ersatz von direktem oder/und indirektem

Schaden ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht

(Wiener Kaufrechtsübereinkommen) findet keine An-

wendung.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Baar/ZG. Rapid Autoglas AG ist je-

doch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu

belangen.

AGB