AKWL MB 08/ 2014
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DIENSTBEREITSCHAFT / APOTHEKERSTIFTUNG
Nach jedem Quartalsende sind
dem Nacht- und Notdienstfonds die
Apotheken mitzuteilen, die im jewei-
ligen Quartal Notdienste erbracht
haben, sowie die Anzahl der jeweils
erbrachten Notdienste. Die Apothe-
ken, die zur Dienstbereitschaft im
Notdienst durchgehend in der Zeit
von spätestens 20 Uhr bis mindestens
6 Uhr des Folgetages bestimmt wur-
den und den Notdienst vollständig
erbracht haben, erhalten hierfür ge-
mäß § 20 Abs. 1 Apothekennotdienst-
sicherstellungsgesetz (ANSG) einen
pauschalen Zuschuss. Stellt sich zum
Beispiel aufgrund einer Patientenbe-
Nur vollständig erbrachte Notdienste werden berücksichtigt
Meldung an den Nacht- und Notdienstfonds (NNF)
schwerde heraus, dass eine Apotheke
einen Dienst nicht oder nicht voll-
ständig erbracht hat, wird dieser dem
NNF nicht gemeldet. Die jeweilige
Apotheke erhält folglich keine ent-
sprechende Notdienstpauschale.
Im Zuge der Strukturreform des
ärztlichen Notfalldienstes hatte die
Kassenärztliche Vereinigung West-
falen-Lippe (KVWL) eine Liste mit
den Telefonnummern der ärztlichen
Notfalldienstpraxen erstellt, über
die wir die Apotheken per Rundfax
informiert hatten. Bei Rückfragen zu
Verordnungen wird dadurch die Kon-
taktaufnahme zur jeweiligen Notfall-
dienstpraxis ermöglicht.
Gemeinsam mit der KVWL wurde
diese Liste inzwischen aktualisiert.
Die Kontaktdaten finden Sie weiter-
hin in Ihrem persönlichen Bereich auf
Kontaktdaten zu ärztlichen Notfalldienstpraxen
Aktualisierte Liste steht zur Verfügung
der Kammerhomepage (Rubrik Not-
dienste, Ärztlicher Notfalldienst).
Die KVWL bittet darum, die Telefon-
nummern nicht öffentlich bekannt zu
machen.
Auf dem Westfälisch-Lippischen
Apothekertag 2013 wurde erstmals
der Stiftungspreis der Apothekerstif-
tung Westfalen-Lippe für besondere
Ideen und innovative Projekte der
Kammermitglieder in Westfalen-Lip-
pe verliehen.
Viele Apotheker/innen entwickeln in
ihrer alltäglichen Arbeit oder in ih-
rer Region herausragende Ideen und
setzen diese engagiert und kreativ
um. Die Apothekerstiftung Westfa-
len-Lippe möchte diese Projekte mit
dem Stiftungspreis würdigen und
zugleich eine Plattform mit „Best
Practice“-Beispielen für die Kolle-
ginnen und Kollegen aufbauen.
Da Projekte nicht immer passend zu
einem bestimmten Zeitraum einer
Ausschreibung durchgeführt werden
und die Aussicht auf einen möglichen
Gewinn nicht der einzige Anreiz für
die Durchführung eines Projektes
sein sollte, hat sich die Apotheker-
stiftung für eine Dauerausschreibung
entschieden. Somit können jederzeit
Projekte eingereicht und prämiert
werden.
Der Stiftungspreis wird für die Ent-
wicklung und Durchführung von in
besonderem Maße innovativen und
kreativen und von persönlichem En-
gagement getragenen Projekten
verliehen. Nachhaltigkeit und Über-
Projektwettbewerb der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe
tragbarkeit dieser Projekte und Initia-
tiven sind dabei von hohem Interesse,
damit sie als Vorbild oder Ideengeber
Nutzen stiften können.
Beteiligen können sich alle Apothe-
ker/innen Pharmazeuten im Prakti-
kum, Studenten und Doktoranden
der Pharmazie aus Westfalen-Lippe.
Der Stiftungspreis ist mit 3.000 Euro
dotiert.
Weitere Informationen und die Aus-
schreibungsunterlagen
erhalten
Sie online unter
-
stiftung.de oder bei Yvonne Heck-
mann
, Tel.
0251/52005-27).